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Rechtsanwalt in Eislingen/Fils - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit gerieten zahlreichen Fonds in finanzielle Schwierigkeiten. Im Zuge dessen wurden Anleger häufig aufgefordert, Kapital nachzuschießen, in dem sie bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Dass derartige Rückzahlungsverlangen nicht immer gerechtfertigt sein müssen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte mit Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) einen Fall zu entscheiden, in dem die Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der ... weiter lesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann. Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und ... weiter lesen
Wie bereits berichtet hat der Bundesgerichtshof am 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) einem durch ein Swap-Geschäft geschädigten Bankkunden Schadensersatz zugesprochen. Gegenstand der Klage war die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts aufgeklärt worden. Daher habe sie Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG. Bei einem Spread-Ladder-Swap handelt es sich um eine hoch komplexe ... weiter lesen
Das Kursrisiko trägt der Anleger Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet Kurzfassung Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank. Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen
Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz Stellung genommen, der im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertragsgemäße Verwendung von Geldeinlagen der Anleger in Prüfberichten bestätigte, obwohl er die Mittelverwendung nicht hinreichend kontrolliert hatte. Die Kläger beteiligten sich in den Jahren 1994 und 1995 mit unterschiedlichen Geldbeträgen an einem Kapitalanlagemodell, bei dem den Anlegern Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts angeboten wurden. Gegenstand der Gesellschaften sollte die Kapitalanlage im US-Financial-Futures-Handel sein. Das Anlagemodell wurde von einer GmbH betrieben, die in Prospekten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.07.2013 (Az.: 10 O 484/12) entschied das Landgericht Berlin, dass die Empfehlung der Bank, in den SEB Vermögensverwaltungsfonds "Total Return" zu investieren, im Jahr 2011 nicht mehr hätte ausgesprochen werden dürfen. In der Beratung gab die Anlegerin an, einen Anlagehorizont von 5 Jahren zu haben und erklärte, dass sie ihr investiertes Geld bei Bedarf auch vor diesem Zeitablauf zur Verfügung haben wollte. Ihre Risikoeinschätzung lautete "konservativ" bzw. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur die geringe Nachfrage an Schiffstransporten, sondern auch das Überangebot an Transportkapazität führte wohl zu niedrigen Charterraten. Der vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegte DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory soll im Jahr 2011 nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt haben. Beträchtliche Charterrückstände seien die Folge. Dieser Umstand könnte für Anleger kritische Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise nicht ausführbare Ausschüttungen. 45,2 Mio. Euro haben die ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Sparkasse Ulm darf ihre „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch die derzeitige Niedrigzinsphase gibt dem Institut nicht das Recht, die mit bis zu 3,5 Prozent verzinsten Verträge vorzeitig zu beenden oder sie auf andere Sparformen umzustellen, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 9 U 31/15 und 9 U 48/15). Das „Vorsorgesparen S-Scala“ ist ein Ratensparplan mit 25-jähriger Laufzeit. Wie auf einer Treppe (italienisch: scala) steigen die Zinsen, je länger die Sparer durchhalten – auf bis zu 3,5 Prozent. Als das Produkt 1993 auf den Markt kam, war dies nicht umwerfend. Dafür punktete die Spar-Treppe mit ... weiter lesen
Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass auch bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen die Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und damit selbst die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgestoßen haben (Az.: XI ZR 434/15). In Karlsruhe stand die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse auf dem Prüfstand. Diese hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen vergeben, das 2013 von dem Verbraucher widerrufen wurde. In der Widerrufsbelehrung führte sie u.a. an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginne, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Zu den Pflichtangaben führte sie drei Beispiele an. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
Aktuell sind mit sicheren Geldanlagen kaum nennenswerte Zinsen zu erzielen. Bausparer, die in den vergangenen Jahrzehnten Bausparverträge abgeschlossen haben, konnten sich jedoch anders als andere Sparer bislang zurücklehnen und vergleichsweise hohe Zinsen mit ihren teilweise Jahrzehnte alten Verträgen erzielen. Dies scheint nun vorbei zu sein. Immer mehr Bausparkassen versuchen diese „teuren“ Kunden loszuwerden und kündigen diesen die Bausparverträge. Bis vor kurzem waren lediglich Bausparer betroffen, die die Bausparsumme vollständig angespart haben. Teilweise wurde diesen sogar aktiv angeraten, Sondersparleistungen vorzunehmen, ohne sie darauf hinzuweisen, dass dies ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil des BGH werden die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Die Karlsruher Richter nahmen Stellung zur Haftung bei fehlerhaften Prospekten im Hinblick auf außerbörslich gehandelte Wertpapiere. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren. Die Klage erhob ein Anleger, der die Werbeaussagen in einem Wertpapierprospekt als irreführend beanstandete. Der Kläger bekam Recht, da der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt ... weiter lesen