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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mittlerweile müssten Kundenbeschwerden, welche bei Finanzinstituten über Anlageberater eingehen, wohl der Finanzaufsicht gemeldet werden. Außerdem müssten Bankberater sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Dies soll in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch gesetzlich normiert worden sein. Zweck der Änderung des WpHG ist eine Verstärkung des Anlegerschutzes sowie eine Gewährleistung der stärkeren Kontrolle von ... weiter lesen
Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Die Fondsgesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissionshaus Astoria Invest AG. Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die ... weiter lesen
(KG Berlin, Urteil vom 11.05.2015, Az. 2 U 5/15 OLG München, Urteil vom 08.04.2015, Az. 15 U 2919/14) Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wurde vom Kammergericht Berlin und auch vom Oberlandesgericht München aufgrund des fehlerhaften bzw. irreführenden Prospekts des SHB Altersvorsorgefonds zum Schadensersatz verurteilt. Nach der Entscheidung der Gerichte hat die Treuhänderin die Anleger nicht auf die Widersprüche im Prospekt hingewiesen, vor allem die fehlende Eignung der Anlage zur Altersvorsorge. Die Fidelitas Vermögensverwaltung wird entweder als Gründungsgesellschafterin in Haftung genommen oder aufgrund des Beitritts über den Treuhandvertrag. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Aus dem gerichtlichen Vergleich soll hervorgehen, dass ein großes deutsches Finanzinstitut einem Anleger des Immobilienfonds CS Euroreal nahezu den kompletten erlittenen Schaden ersetzen muss, welcher ihm durch die Falschberatung des Bankinstituts entstanden sei. Das Bankinstitut soll dem Anleger noch zu einer Beteiligung an dem CS Euroreal geraten haben, obwohl dieser sich zum Zeitpunkt der Zeichnung wohl bereits in Schwierigkeiten befand. Bereits kurze Zeit nach der Zeichnung soll dann bereits die Abwicklung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entwicklungen der Schiffsfonds des Emissionshauses KGAL sollen die betroffenen Anleger weiterhin in Atem halten. Der Schiffsfonds Marnavi Splendor des Emissionshauses befindet sich in der Insolvenz. Daneben soll sich auch der Schiffsfonds „SeaClass 6“ in der Krise befinden. Hiervon betroffen sind zahlreiche Schiffsfondsanleger. Zahlreiche Sanierungskonzepte sollen gescheitert sein. Die Schwierigkeiten dieses Fonds sollen hauptsächlich aus einer Serie von Pannen resultieren, die immer wieder zu Schäden an den Schiffen geführt haben sollen. ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am "Online-Service" an. Die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel: "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum P...bank Online-Service möglich. Zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen können beruhen auf höherer Gewalt, Änderungen und ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Es handelte sich vorliegend um eine Beschluss über Rechtsbeschwerden von Anlegern, die Rechtsmittel für ca. 17.000 Kläger eingelegt hatten, d.h. in einem Musterverfahren. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz können Gegenstand des Musterverfahrens nur Vorfragen zu den einzelnen Klagen der Aktionäre sein, die verallgemeinert werden ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10 hat der Bundesgerichtshof dem kreativen Streben mancher Banken einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt, dass eine Bank für das Führen eines Darlehenskontos für einen Verbraucher kein Entgelt verlangen darf. Der BGH vertritt in seiner Entscheidungsbegründung die Auffassung, eine solche Kontoführungsgebühr in Bezug auf das Führen eines Darlehenskontos stelle kein Entgelt für eine darlehensvertraglich geschuldete Leistung des Kreditinstituts dar. Nur wenn dies der Fall wäre, so hätte eine solche Gebühr ihre Berechtigung. Vorliegend sei jedoch schon aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden deutlich, dass die Bank für ... weiter lesen
Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen. Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger sollen in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen sein, Beteiligungen an Medienfonds zu erwerben. Medienfonds sind wohl zumeist geschlossene Fonds. Anleger, die sich an einem Medienfonds beteiligen, werden dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt. Während der Zeichnung der Fonds sollen Anleger mit Steuervorteilen zum Erwerb bewogen worden sein. Allerdings soll sich in der Folge ziemlich schnell herausgestellt haben, dass die erhofften Ergebnisse wohl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Insgesamt sollten 1,2 Milliarden Euro an die Anleger ausgeschüttet werden. An die meisten Anleger sei eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt, ob die weiteren Ausschüttungen ... weiter lesen