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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es mehren sich Meldungen, wonach die S&K Gruppe zusammen mit einem Partnerunternehmen eine Art Schneeballsystem entwickelt haben soll. Hierdurch sollen viele Anleger geschädigt worden sein. Experten gehen anscheinend davon aus, dass der Schaden im mehrstelligen Millionenbereich liegen könnte. Die Firma S&K ist eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Der Verdacht des Betruges gegen die Gesellschaft soll sich in letzter Zeit verdichtet haben, sodass sich nunmehr die Staatsanwaltschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern der MPC Leben Plus könnten inzwischen Zweifel an der hohen Sicherheit des Fonds gekommen sein, mit welcher den ihnen gegenüber geworben worden sein soll. Der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2002 auferlegt, jedoch sollen die Anleger nach ein paar Ausschüttungen schon seit 2008 aufgrund wirtschaftlicher Probleme keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Der Fonds sei sowohl durch Fremdkapital als auch durch Kredite finanziert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10 hat der Bundesgerichtshof dem kreativen Streben mancher Banken einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt, dass eine Bank für das Führen eines Darlehenskontos für einen Verbraucher kein Entgelt verlangen darf. Der BGH vertritt in seiner Entscheidungsbegründung die Auffassung, eine solche Kontoführungsgebühr in Bezug auf das Führen eines Darlehenskontos stelle kein Entgelt für eine darlehensvertraglich geschuldete Leistung des Kreditinstituts dar. Nur wenn dies der Fall wäre, so hätte eine solche Gebühr ihre Berechtigung. Vorliegend sei jedoch schon aus Sicht eines durchschnittlichen Kunden deutlich, dass die Bank für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
Mit einem Urteil vom 26.01.2015 entschied das Landgericht (LG) Ulm, dass die Sparkasse Scala-Sparverträge nicht kündigen darf (AZ.: 4 O 273/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier hatte ein Kunde der Sparkasse Ulm darauf geklagt festzustellen, dass die Sparkasse kein Recht dazu hat, den Scala-Sparvertrag vor Ablauf der Einzahlungszeit, die 25 Jahre beträgt, ordentlich zu kündigen. Zudem wollte er feststellen lassen, dass Scala-Sparer das Recht haben, ihre monatlichen Sparraten jederzeit im Rahmen von 25 bis 2.5000 Euro zu ändern. Rund 22.000 Kunden der Sparkasse haben einen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Banken sollen auch bei vermeintlich sicheren Anlagen, wie offenen Immobilienfonds, verpflichtet sein, den Kunden umfassend und vollständig zu informieren. Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11). Der Anlageberater habe den Kunden umfassend über die Risiken, die sich aus der angestrebten Geldanlage ergeben, aufzuklären. Tue er dies nicht, verletze er seine Aufklärungspflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden. Zu den Aufklärungspflichten des Anlageberaters zähle es demnach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Für die "Rio Valiente" und die "Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft soll vor kurzem die Insolvenz beantragt worden sein. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds durchgeführt haben. Diese blieb scheinbar ohne Erfolg. Die Beteiligungen "Rio Valiente und Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgelegt. Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sollen ... weiter lesen
Der S&K-Skandal holt nun offenbar doch noch Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 ein, die sich eigentlich rechtzeitig von ihrer Beteiligung getrennt hatten. Denn nun werden sie von der Geschäftsführung zur Kasse gebeten. Die Midas-Gruppe wurde von der S&K-Gruppe übernommen und schlitterte dadurch auch mitten in den Anlageskandal. Es gab Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2, die noch Glück hatten. Rechtzeitig vor Bekanntwerden des Skandals hatten sie ihre Beteiligung gekündigt und rund 93 Prozent ihres investierten Gelds zurückbekommen. Dies sei zu viel gewesen, sagt nun die Geschäftsführung und fordert rund zwei Drittel des Auseinandersetzungsguthabens zurück. ... weiter lesen