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Rechtsanwalt in Nauen - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 Haustürwiderrufsgesetz auch Verbrauchern zusteht, die einen Realkreditvertrag im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes geschlossen haben, der zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt. Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Rückabwicklung eines Grundpfandkreditvertrages, den sie im Jahre 1993 zur Finanzierung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung abgeschlossen haben. Sie haben behauptet, ein auch für die Beklagte tätiger Immobilienmakler habe sie mehrfach zu Hause aufgesucht und zum Wohnungskauf sowie zur Darlehensaufnahme überredet. Ihre Darlehensvertragserklärung haben ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine große Zahl von Tatverdächtigen soll im Rahmen einer groß angelegten Razzia bei der S&K Gruppe festgenommen worden sein. Die Vorwürfe sind Betrug mit Kapitalanlagen, Untreue und andere Straftaten. Unter den Verhafteten befinden sich wohl auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe. Es wird vermutet, dass ein Großteil der Anlegergelder mitunter in den luxuriösen und ausschweifenden Lebensstil der Tatverdächtigen geflossen ist. So könnten nun zahlreiche Anleger im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten wurden im Rahmen einer groß angelegten Razzia zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, verhaftet. Der Vorwurf: Die Entwicklung einer Art "Schneeballsystems". Die S&K Gruppe habe wohl zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystem installiert. Nun muss im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geprüft ... weiter lesen
Wie es scheint, lehnt die Hypo Real Estate einen Vergleich mit den Aktionären im gegen sie geführten Schadenersatzprozess ab. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: In dem Schadenersatzprozess gegen die Hypo Real Estate, in dem ehemalige Aktionäre derselben als Kläger auftreten, wird der Hypo Real Estate vorgeworfen, auf die Belastungen durch die Finanzkrise im Jahr 2007 erst viel zu spät hingewiesen zu haben. Dadurch soll es zu immensen Kursverlusten der Aktien gekommen sein, wofür die Betroffenen nun Schadenersatz verlangen. Es handelt sich um einen Musterprozess, der vor dem ... weiter lesen
Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 29.04.2014 durch zwei Urteile die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt. In seinen beiden Entscheidungen (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) hat der BGH klargestellt, dass Anleger offener Immobilienfonds bei der Anlageberatung darauf hinzuweisen sind, dass bei solchen offenen Immobilienfonds die Gefahr einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilen droht. Dieses auch teilweise als „Schließung“ bekannt gewordene Phänomen ist in den letzten Jahren bei diversen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest, db immoFlex usw.) zu Tage getreten. Bislang existierte zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden. Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Sparkasse Ulm darf ihre „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch die derzeitige Niedrigzinsphase gibt dem Institut nicht das Recht, die mit bis zu 3,5 Prozent verzinsten Verträge vorzeitig zu beenden oder sie auf andere Sparformen umzustellen, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 9 U 31/15 und 9 U 48/15). Das „Vorsorgesparen S-Scala“ ist ein Ratensparplan mit 25-jähriger Laufzeit. Wie auf einer Treppe (italienisch: scala) steigen die Zinsen, je länger die Sparer durchhalten – auf bis zu 3,5 Prozent. Als das Produkt 1993 auf den Markt kam, war dies nicht umwerfend. Dafür punktete die Spar-Treppe mit ... weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21.01.2016 – III ZR 159/15 – eine Haftung eines beurkundenden Notars bejaht, der seinen Hinweis- und Belehrungspflichten nicht nachgekommen ist. Diese Entscheidung ist insbesondere für Opfer sog. Schrottimmobilien von nicht unerheblicher Bedeutung. Schrottimmobilienopfer sind regelmäßig über die Immobilie und ihren Wert getäuscht worden. Daher können sie Ansprüche gegen Verkäufer und / oder Vermittler verfolgen. Nicht selten befinden sich Verkäufer und / oder Vermittler aber in Insolvenz, so dass mit keiner nennenswerten Schadenskompensation zu rechnen ist. Nicht selten dürfte vor dem Hintergrund der nunmehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreiche Schiffe seien insolvent. Durchgeführte Sanierungen, sogar Zweitsanierungen, sollen nicht zur Rettung geführt haben, weshalb schlussendlich der schwere Gang zum Insolvenzgericht bevorstehen kann. Es heißt, in den letzten Jahren sei es zu einem Überangebot an Transportkapazität gekommen, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Die dadurch entstandenen niedrigen Charterraten der Transportschiffe sollen nun zu den Gründen für die Probleme der Schifffonds zählen, zu deren Lösung es ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin ist offenbar ein weiterer Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Schon vor rund vier Jahren soll das Containerschiff in schwere Fahrwasser geraten sein und nur mit einer kräftigen Finanzspritze konnte der Betrieb aufrechterhalten werden. Anscheinend war die Finanzspritze nicht stark genug und konnte die Insolvenz im Endeffekt nicht verhindern. Denn nach wie vor steckt die Schifffahrt in einer schweren Krise, da es massive ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei sog. Kick-back-Zahlungen handelt es sich um Provisionen, die beispielsweise Finanzberatungsunternehmen für die erfolgreiche Anlagevermittlung erhalten. In seinem Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) hat das Landgericht (LG) Hannover entschieden, dass Anlegern, die im Rahmen der Zeichnung ihrer Anlage nicht über diese aufgeklärt wurden, unter Umständen ein Anspruch auf Rückabwicklung der Zeichnung zustehe, selbst wenn vorliegend keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor dem Eintritt der Gesellschafter in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. ... weiter lesen