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Experten-Ratgeber
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Die German Pellets Genussrechte GmbH hat die German Pellets Genussrechte 2010/2015 emittiert. Nach Unternehmensangaben haben mehr als 3000 Anleger rund 42 Millionen Euro in die Genussrechte investiert. Ihr Geld könnte ebenso verbrannt sein wie das der Anleihe-Anleger der Muttergesellschaft German Pellets GmbH. Über beide Gesellschaften wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet und die Gläubigerversammlungen einberufen. Während die Versammlungen für die Gläubiger der drei Unternehmensanleihen vom 5. bis 7. Juli stattfinden, sind die Gläubiger der Genussrechte 2010/15 erst am 6. September an der Reihe. Ihre Forderungen können sie bis zum 12. Juli beim ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Fonds LF 46 MT Green Point soll ebenfalls von der Hamburger Lloyd Fonds AG aufgelegt worden sein. Das Hamburger Unternehmen soll vornehmlich geschlossene Fondsbeteiligungen entwickeln und vertreiben. Die andauernde Schwierigkeiten der Schifffahrtsbranche scheinen auch an den Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses nicht spurlos vorbei zu gehen. Erst kürzlich soll die Lloyd Fonds AG für einige Schiffe den Insolvenzantrag gestellt haben. Die Gründe für die Krise sind vielseitig. Zum einen soll im ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei. Worum ging es? Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es stellt sich hier genauso wie bei anderen offenen Immobilienfonds die Frage, ob noch weitere Auszahlungen erfolgen. Die Abwicklung des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" stellt zurzeit die maßgebliche Aufgabe des SEB Asset Management dar. "SEB Immoinvest" befindet sich bisweilen in der Liquidation. Es hat den Anschein, dass nur der "KanAm US-Grundinvest" im Rahmen seiner Liquidation im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt und damit ein positives Ergebnis erzielt haben soll. Im Gegensatz dazu soll die Auszahlungsquote ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise hat ihre Spuren nicht nur in Deutschland hinterlassen, auch international ist die Branche betroffen. Zahlreiche Anleger von Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren tagtäglich mit schlechten Nachrichten konfrontiert worden. Doch ein besonders schwerer Schlag für Anleger ist es, wenn von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Unter gewissen Umständen könnte eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
Straßburg (jur). Das Bankgeheimnis von Strafverteidigern ist in Deutschland nicht ausreichend vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft geschützt. Es fehlen ausreichende Schranken, die die Auskunftspflicht der Banken auf konkrete und für die Ermittlungen notwendige Daten begrenzt, rügte am Donnerstag, 27. April 2017, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 73607/13). Die Straßburger Richter sprachen damit dem Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro zu. Mit einer zu umfangreichen Einsichtnahme in sein Geschäftskonto habe die Staatsanwaltschaft sein Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Hintergrund des Rechtsstreits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern. Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Werse Chartering GmbH & Co. KG sowie für die Werse Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Isabell“ wurde am 27.10.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die vorgenannten Gesellschaften reiht sich die Werse Gruppe nahtlos in eine ganze Reihe von Schiffsfonds, die von der Schifffahrtskrise betroffen sind, ein. Neben diesen Gesellschaften befinden sich bereits weitere Gesellschaften der Gruppe in der Insolvenz, beispielsweise die ADRIA Schifffahrts GmbH & Co. KG, die WERSE ... weiter lesen