
RA Oldenburger ist seit 2011 in der Kanzlei lehmann und partner mit Standorten in Hannover und Burgwedel tätig. Er ist seit 1998 Rechtsanwalt,
Seine Schwerpunkte sind das Familien- und Erbrecht sowie das Arzt- und Medizinrecht.
Er berät und vertritt nicht nur Ärzte, sondern Angehörige alle Berufsgruppen bei Scheidungen, Fragen zum Güterrecht, Unterhalt, Sorgerecht sowie dem gesamten Erb- und Pflichtteilsrecht. Natürlich erhalten sie auch kompetente Beratungen, auch, wenn es um ehevertragliche Vereinbarungen geht.
Daneben vertritt und berät er Ärzte, Krankenhäuser BAG, MVZ etc. insbesondere in allen Fragen zum Abrechnungs- und Vergütungsrecht, Berufsrecht, Haftungsrecht, Vertragsarztrecht etc.
Seine Stärken und Besonderheiten snd Motivation, Zuverlässigkeit und Engagement. Zusammen mit seinen Kollegen werden auch umfangreiche Fragen einer interessengerechten rechtlichen Lösung zugeführt. Dazu stehen u.a. weitere Fachanwälte für Medizinrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht zur Verfügung.
Familienrecht und Recht der Lebenspartnerschaften
Arzt- und Medizinrecht
Erb- und Pflichtteilsrecht
Europäisches Scheidungsrecht
Verfahrensbeistand
Aufsatz: Angehörige und Freunde, in pflegen: palliativ, Heft 2/2011, S. 23
Entscheidungsrezensionen in den jurisPraxisreporten Familienrecht und Medizinrecht
Aufsatz: Tendenzen des richterlichen Umgangs mit Schutz und Hilfe, in ZRP 1999, 502
Entwicklung des englischen Unterhaltsrechts (noch nicht erschienen)
Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV