
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht bin ich darauf spezialisiert, Ansprüche meiner Mandanten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich gegenüber privaten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherungen) und staatlichen Leistungsträgern (insbesondere den Sozialversicherungsträgern, wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Pflegeversicherungen, Trägern der Unfallversicherung, jedoch auch der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und Sozialämtern) geltend zu machen.
Den Ansprüchen liegen insbesondere Versicherungsfälle wie Alter, Erwebsminderung, Invalidität, Krankheit oder Bedürftigkeit zu Grunde.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Rehabilitationsrecht bzw. Schwerbehindertenrecht.
ARGE Sozialrecht
ARGE Versicherungsrecht