
Die Schwerpunkte der Anwaltskanzlei von Dr. Michael E. Kurth, LL.M. liegen im Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Zusätzlich besitze ich vertiefte Kenntnisse im internationalen Strafrecht. Natürlich werde ich auch bei Ordnungswidrigkeiten für Sie tätig.
Die Kanzlei befindet sich in der Nähe des Museums "Haus der Geschichte" in Bonn-Kessenich. Die Kanzlei wurde von mir im Jahr 2004 gegründet. Seit dem Jahr 2011 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Harald Kunze, der vornehmlich im Autokauf- und Verkehrsrecht tätig ist.
Zögern Sie nicht, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, wenn Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Als Beschuldigter steht man den Ermittlungsbehörden oft hilflos gegenüber. Die Erfahrung zeigt, dass eine effektive Verteidigung gerade im Anfangsstadium entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.
Um eine sofortige Aufnahme der Verteidigung zu ermöglichen, können Sie hier eine Vollmacht als pdf-Datei zum Ausdrucken herunterladen und per Fax an uns schicken:
‘The recruitment and use of child soldiers: Some reflections on the prosecution of a new war crime', in: L. van den Herik and C. Stahn (eds.), Future Perspectives on International Criminal Justice (The Hague: T.M.C. Asser Press 2009), 475-497
‘Anonymous witnesses before the International Criminal Court: Due process in dire straits', in: C. Stahn and G. Sluiter (eds.), The Emerging Practice of the International Criminal Court (Leiden: Martinus Nijhoff Publishers 2009), 615-634
Anmerkung zu AG Bonn, Beschluss 13 C 435/06 vom 08.12.2006 (Zum Rechtsverhältnis zwischen Chiffreinserent und Einsender von Unterlagen), in: Archiv für Presserecht 2007, 503-504
‘§ 86a StGB und der Schatten des Gesinnungsstrafrechts', in: Strafverteidiger Forum 2006, 483-487
Das Verhältnis des Internationalen Strafgerichtshofes zum UN-Sicherheitsrat: Unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsratsresolution 1422 (2002), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2006 (Diss. Frankfurt a.M.)
‘Zum Verfolgungsermessen des Generalbundesanwaltes nach § 153f StPO', in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2006, 81-86
Bonner Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV
International Criminal Bar (ICB)
American Society of International Law (ASIL)