Rechtsanwaltskanzlei Geiger
Michael Geiger
Stiftstr. 13
24103 KIel
Deutschland
Profil
Rechtsanwalt Geiger ist 36 Jahre alt, verheiratet, eine Tochter und hat an der Christian- Albrechts- Universität zu Kiel in der Zeit von 1992 bis 1998 Rechtswissenschaften studiert und im Jahre 1998 das Erste Juristische Staatsexamen abgelegt.
Im Anschluss daran begann das Referendariat, dass er im September 2001 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen erfolgreich beendete.
Im April 2002 bis Dez. 2002 hat Herr Geiger bei der Victoria Versicherung in Hamburg Schäden im Bereich der allgemeinen Haftpflicht sowie der Arzt- und Umwelthaftpflicht reguliert.
In den Jahren 2003 bis Ende 2004 war Herr Geiger in der Regressabteilung der Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen in Hamburg tätig.
Im Jahre 2005 hat sich Herr Geiger in Kiel zusammen mit seinem Kollegen Andresen als Rechtsanwalt niedergelassen. Die Kanzlei wird im Rahmen einer Bürogemeinschaft betrieben. Von April bis Juni 2005 besuchte Herr Geiger einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht.
Rechtsanwaltskammer:Schleswig- Holstein
Amtsgerichtsbezirk:Kiel Spezialisierungen
Einer meiner Interessenschwerpunkte ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gleichermaßen interessant. Ich begeleite sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Für Arbeitnehmer überprüfe ich zu Beginn einer Beschäftigung gern den Arbeitsvertrag. Auch stehe ich bei Problemen während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. So biete ich meine Hilfe an bei der Durchsetzung von Lohn und Gehaltsansprüchen, bei Abmahnungen, bei der Reduzierung des Stundenzahl, bei Problemen nach der Elternzeit, bei der Urlaubsgewährung und allen erdenklichen anderen Problemen.
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses übernehme ich dann die Vertretung in Kündigungsschutzsachen, handle für Mandanten eine Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus oder überprüfe das Arbeitszeugnis.
Aus Sicht eines Arbeitgebers stellen sich die Probleme aus einem anderen Blickwinkel. Hier geht es z.B. um die Erstellung von möglichst vorteilhaften Arbeitsverträgen, meist zunächst als befristeter Vertrag. Danach stellt sich die Frage wie oft oder ggf. mit welchen unterschiedlichen Begründungen ein befristeter Arbeitsvertrag den Nächsten ablösen kann, letztlich mit dem Ziel eine Festeinstellung möglichst lange hinauszuzögern. Weiterhin berate ich Arbeitgeber auch bei Kündigungen, z.B. wie diese möglichst geschickt durchzuführen sind. Hier kann ich erlerntes Wissen aus dem Fachanwaltskurs einsetzen.
Ich sehe es als Vorteil an, mich bei der Vertretung nicht für eine Seite entschieden zu haben. Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, ebenso wie Betriebsräte. Dies stellt sicher, dass ich die Argumente der jeweiligen Verhandlungspartner im Gesamtzusammenhang verstehen und bewerten kann, um letztlich eine faire Lösung herbeizuführen.