
Michael Kobras ist seit 1994 in der Kanzlei Schweizer Kobras beschäftigt und ist seit 1998 Partner.
Michael Kobras war der erste "Recognised Foreign Lawyer" in New South Wales und ist sowohl in Australien als auch in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen.
Er ist der einzige deutsche Rechtsanwalt, der zusätzlich australischer Fachanwalt für Wirtschaftrecht (Accredited Specialist Business Law) ist.
Bis zu seiner Auswanderung nach Australien im Jahre 1992 arbeitete Michael Kobras für mehrere Jahre auf den Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts in München. 1997 schloß er in Sydney seinen Master of Laws mit den Fächern Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht und Europarecht ab.
Er hält folgende Qualifikationen:
Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in einem breit gefächerten Tätigkeitsbereich, der sowohl australisches Wirtschafts- und Handelsrecht als auch deutsches und australisches Erbrecht umfasst. Er tritt auch als Sachverständiger für deutsches Erb- und Familienrecht vor Gericht auf.
Australische Tätigkeitsschwerpunkte
Deutsch-Australischer Tätigkeitsschwerpunkt
Internationales Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung mit deutsch-australischem Bezug
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