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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einem Urteil (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Feststellung zur Berechtigung einer Mietminderung und auf Unterlassung von Lärmbelästigung durch ein nach Einzug des Mieters im Erdgeschoss errichtetes Fischrestaurant und eine dort betriebene Abluftanlage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Normen eingehalten wurden. Spätere Änderungen der Gesetzeslage seien unbeachtlich. Tipp Mieter: Insbesondere, wenn sich die Lärmsituation erst ... weiter lesen
Häufig werden in Mietverträgen Klauseln aufgenommen, bei denen das Kündigungsrecht des Vermieters oder beider Parteien eingeschränkt werden. Wenn diese Klauseln nicht einseitig zu Lasten des Mieters vorformuliert sind, werden sie grundsätzlich als zulässig angesehen. Im aktuell entschiedenen Fall wurde im Jahre 1998 ein Mietvertrag über eine Wohnung im Mehrfamilienhaus formuliert, bei dem der Vermieter erklärt hatte, das Mietverhältnis nicht aufzulösen, es sei denn es liegen berechtigte Interessen des Vermieters vor. Das gesamte Wohnhaus wurde sodann weiterveräußert, in einem solchen Fall tritt der Erwerber als neuer Vermieter in den Mietvertrag ein. Die neuen ... weiter lesen
Zur Haftung des Vermieters, wenn er dem Mieter den zu den angemieteten Räumen gehörenden Lastenaufzug entzieht. Kurzfassung Ein Fahrstuhl, mit dem (Geschäfts-) Mieträume erreicht werden können, gilt in der Regel als mitvermietet. Hindert der Vermieter seinen Mieter grundlos, den Aufzug zu benutzen, kann es für ihn teuer werden. Muss der Mieter hierdurch die täglichen Warenlieferungen zeitaufwändig über eine Treppe transportieren, hat ihm der Vermieter den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Vermieter habe eigenmächtig gehandelt, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Vermieter, den dem Mieter durch den Lift-Entzug entstandenen Umsatzverlust von rund 4.300 € zu ersetzen. Sachverhalt Der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mieter sind sich oftmals der Risiken, die eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung mit sich bringt, gar nicht bewusst. Mindert man die Miete zu sehr, kann eine fristlose Kündigung der Wohnung drohen. Ein tropfender Wasserhahn allein berechtigt noch nicht einfach so zur Minderung. Auch was die Höhe der berechtigten Mietminderung angeht, unterliegen Mieter nicht selten Fehlvorstellungen. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht nur geringfügig ist, besteht zwar Minderungsrecht, dennoch sind Gerichte im Hinblick auf die Höhe der Minderung deutlich zurückhaltender als der Mieter. Dabei gibt es ... weiter lesen
Zu welchem Verhalten ist zu raten? Sollte sich nach dem Grundstückserwerb oder dem Erwerb von Wohnungseigentum herausstellen, dass das Grundstück oder die Wohnung Mängel behaftet ist, hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Zuerst sollte der Käufer im notariellen Kaufvertrag nachprüfen, ob dort ein Haftungsausschluss für Mängel vorgesehen ist. Regelmäßig enthalten die notariellen Grundstückskaufverträge Klauseln über den Haftungsausschluss für Mängel. Diese Haftungsausschlussklausel kann, wenn sie zu umfassend ist, unwirksam sein. Liegt ein umfassender Haftungsausschluss vor, muss der Notar den Immobilienkäufer über die Rechtsfolgen einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 9 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 9. Muster – Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung Absender: Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau Vorlagenstr. 13 10117 Beispielstadt Empfänger: Anton Beispielsmann und Fridoline Lady Schemastr. 24 10453 Modellstadt Beispielstadt, den 14.12.2013 Widerspruch gegen Kündigung wegen Eigenbedarf vom 01.12.2013 ... weiter lesen
Im Mietrecht sind Schönheitsreparaturen und deren Abwälzung durch den Vermieter auf den Mieter immer wieder großer Streitpunkt und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Der Vermieter hat diese Reparaturen grundsätzlich selbst zu erbringen, es sei denn er kann diese Verpflichtung wirksam auf den Mieter übertragen. Das Amtsgericht Leipzig hatte kürzlich über eine besondere Klausel im Mietvertrag zu entscheiden. Dies lautet wie folgt: „ Bei Disput über die Höhe und Umfang von nicht oder nicht richtig ausgeführten/erforderlichen Schönheitsreparaturen, Abnutzungen der Mietsache oder Mietsachschäden, welche über den vertragsgemäßen Gebrauch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 2014 – VIII ZR 376/13 –, juris. Fachanwalt für Mietrecht zur Ausgangslage: In der Praxis werden gelegentlich Räume zur Nutzung als Wohnung und als Gewerberaum vermietet. So werden zum Beispiel einem Rechtsanwalt Kanzleiräume vermietet mit der ausdrücklichen Genehmigung, in einem Teil der Räumlichkeiten zu wohnen. Entsteht zwischen den Mietvertragsparteien später Streit, ist häufig problematisch, ob auf das Mietverhältnis Gewerberaummietrecht oder das mieterfreundliche Wohnungsmietrecht anzuwenden ist. Die Unterschiede ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen Modernisierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie oder Wasser oder der Schaffung neuen Wohnraums. Der Mieter muss solche Maßnahmen nur dulden, wenn der Vermieter ihm diese in Textform drei Monate zuvor mitgeteilt hat. Hierbei muss der Vermieter die Art der beabsichtigten Maßnahme sowie die voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Praxistipp: Der Vermieter sollte die Maßnahmen so genau wie möglich mitteilen. Am besten ist es, wenn unter Zuhilfenahme einer Grundrisszeichnung die einzelnen Maßnahmen so detailliert wie möglich beschrieben werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Deutschlandweit sind bisher kein Dutzend Klagen von Mietern in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse eingereicht worden. Wie können sich Mieter wehren, wenn sie annehmen, dass der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt? Zunächst selbst nachforschen: Mieter sollten sich zuerst darum bemühen, den Vormieter der entsprechenden Wohnung zu finden, um von diesem Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der letzten Miete zu erlangen. Mit den so gewonnenen Informationen kann dann überprüft werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Hat man auf diesem Weg keinen ... weiter lesen
Ein Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Mietvertrag deshalb fristlos zu kündigen oder anzufechten, weil sich in dem Mietobjekt in früherer Zeit ein Mord ereignet hat. Die Beklagten schlossen mit der Klägerin am 13.08.2003 einen auf drei Jahre (bis 01.09.2006) befristeten Mietvertrag über eine Doppelhaushälfte in München-Pullach zu einem Mietpreis von € 1.750,00/Monat. In dem Pullacher Anwesen Str. X hatte sich im Sommer 2001 ein Mord zugetragen: Der damalige Bewohner hatte seine Ehefrau erschlagen (sogenannter „Pullacher-Hammermord“). Bei dem Vertragsschluss kam die Vorgeschichte nicht zur Sprache. Am 27.08.2003 wurde den Beklagten das Haus übergeben. Am Tag darauf erfuhren sie von der Vorgeschichte des Hauses. ... weiter lesen
Mehrere Mieter eines Mietobjekts haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er auf Mietforderungen in Anspruch nimmt. In einem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 146/07) wurde noch einmal klargestellt, dass ein Gläubiger grundsätzlich frei wählen kann, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will. Eine Ausnahme hiervon besteht nur in engen Grenzen, wenn das Vorgehen als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Beispielsfall: Mieter A und B eines Mietobjekts zahlten jeweils die Hälfte der Miete an den Vermieter. A zahlte regelmäßig, B zahlte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr. Der ... weiter lesen