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Die Kündigungsgründe sind gesetzlich limitiert. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt. aaa. Kündigung wegen Zahlungsverzug Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete in Verzug oder ist er in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag i.H.v.2 Monatsmieten in Verzug, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Entscheidend ist insoweit immer der Gesamtrückstand zum letzten Zahlungstermin. Irrtum bei Mietminderung geht zulasten des Mieters Zahlungsrückstände treten in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Mietminderung wegen (vermeintlicher) Mietmängel auf. Die Rechtsprechung ist insofern sehr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, welche Unterlagen Sie für den Mietvertragsabschluss vorbereiten können: Nachdem Sie alle Unterlagen der Mietinteressenten zusammengetragen und sich für einen Mietinteressenten entschieden haben, brauchen Sie nun einen geeigneten Mietvertrag. Zwar finden Sie hierzu zahlreiche Muster im Internet. Allerdings sind die meisten Vorschläge im Internet nicht in jeder Hinsicht praxistauglich. Auch wenn Ihr Mietinteressent einen vorbereiteten Vertrag mitbringt, sollten Sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Lex Edathy reloaded: immer noch katastrophal Nun kommt also die Lex Edathy. Sie enthält leider trotz diverser Änderungen immer noch unkalkulierbare Risiken für jeden von uns, besonders aber für professionelle Fotografen. Der Gesetzestext ist viel zu schwammig formuliert. Jeder von uns muss künftig befürchten, sich strafbar zu machen. Auf Privatpartys wird man nicht mehr fotografieren können. Das Gesetz wird ein gutes Beispiel dafür werden, dass Gesetze, die unter Panik-Einfluss entstehen, mehr Schaden anrichten können, als sie Nutzen bringen. ... weiter lesen
Zur Auswirkung auf das Mietverhältnis, wenn ein Mieter den Lebensgefährten der Vermieterin beleidigt Kurzfassung Die Fassung zu verlieren, lohnt in keinem Fall. Die Konsequenzen können fatal sein: Kränkt etwa der Mieter den Freund der Vermieterin, kann sie grundsätzlich den Mietvertrag sofort kündigen. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg jetzt entschiedener Fall. Beide Gerichte gaben dem Räumungsbegehren der Vermieterin statt. Ihr Mieter hatte sich im Ton vergriffen und ihren Lebensgefährten aufs Übelste beschimpft. Sachverhalt Bereits seit einiger Zeit kriselte es zwischen den Mietparteien. Der Streit drehte sich um die korrekte Abrechnung der Nebenkosten. Der Höhepunkt der unschönen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Heute zu folgenden Themen: Änderung des Sachverständigenrechts, Änderung des Mordparagraphen und Urteile des BGH zum Einbau von Rauchmeldern in die Mietwohnung. Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier Änderung des Sachverständigenrechts – Sachverständige in der Zukunft unparteiisch? Berichten des Focus zur Folge gibt es einen Referentenentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts. Sachverständige sollen demzufolge künftig die Verpflichtung haben, unverzüglich zu prüfen, ob es Gründe gibt, die geeignet sind, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Grundsätzlich guter Schutz für Wohnungsmieter vor Kündigung In Deutschland besteht ein grundsätzlich guter Schutz des Mieters vor einer Kündigung durch den Vermieter. Deswegen ist das Mietsystem in Deutschland (anders als in anderen Ländern) auch so beliebt. Das ändert sich gerade. In Ballungszentren, wo die Nachfrage nach Wohnraum stark und die Mietpreise durch gesetzliche Regelungen gebremst sind, entsteht zunehmend ein starkes Bedürfnis der Vermieter, die Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Der Vorteil: Man kann dann an neue Mieter zu einer höheren Miete vermieten. ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09 –, BGHZ 184, 138-148). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs unter anderem dann kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für seine Familienangehörigen benötigt. Hier stellt sich die Frage, wer Familienangehörige im Sinne des Gesetzes ist? Der ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt? Nach der Rechtsprechung ist es zunächst der Eigentümer eines Grundstücks bzw. die Wohnungseigentümer, die gemeinsam für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich sind. Der Eigentümer muss, so die Rechtsprechung, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Wege und Treppen, die für die Begehung durch Mieter, Besucher und ... weiter lesen
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein ... weiter lesen
• Betriebspflicht ist die Pflicht des Mieters, das angemietete Objekt zu betreiben. • Grundsätzlich hat der Mieter nur ein Gebrauchsrecht. Eine Betriebspflicht besteht nicht. Er kann das Objekt also auch leer stehen lassen. • In einem Geschäftsraummietvertrag kann eine Betriebspflicht (auch als Allgemeine Geschäftsbedingung) wirksam vereinbart werden. • Eine solche Vereinbarung ist auch zulässig, wenn gleichzeitig der Konkurrenzschutz ausgeschlossen wird. • Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist in der Regel nicht von einer Betriebspflicht auszugehen. Ausnahmen sind hier allenfalls in Einkaufszentren denkbar. • Eine Betriebspflicht kann sich auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Mai 2014 – 9 S 30/14 –, juris. Ausgangslage: Immer wieder umstritten ist die Frage, ob auch die Nichtzahlung von Forderungen, die nicht unmittelbar Mietforderungen sind, eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Mieters rechtfertigt. Allgemein muss man sagen, dass die Gerichte hier zurückhaltend sind in der Annahme eines Kündigungsrechts. Das ist auch zutreffend. Die Kündigungsmöglichkeiten sind in erster Linie deswegen geschaffen, um dem Vermieter ein Äquivalent zum Kündigungsschutz des Mieters in die Hand zu geben. ... weiter lesen
Welche Tatsachen müssen im Kündigungsschreiben selbst aufgeführt sein und was kann später noch im Prozess ergänzt werden? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2013 – 67 S 100/13 –, juris). Vorliegend lesen Sie Teil 14 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. 14. Umfang der Begründungspflicht bei der Eigenbedarfskündigung Der Fall: Die Vermieter hatten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen. Der Ausspruch einer solchen ... weiter lesen