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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Schimmelgefahr bei Wasserschäden: Wasserschäden in der Wohnung sind ein weit verbreitetes Problem für Mieter und insbesondere deshalb besonders ärgerlich, weil sich aus ihnen leicht Schimmel entwickeln kann, wenn man nicht rechtzeitig aktiv wird. Die Bildung von Schimmelpilz wird immer durch Feuchtigkeit begünstigt und ist, wenn der Schimmel erst einmal da ist, teilweise nur schwer zu beheben. Wasserschäden durch Waschmaschine: Ein spezielles Problem in diesem Zusammenhang stellen die Wasserschäden dar, die durch die Waschmaschine eines Nachbarn verursacht wurden. In diesem Fall gilt es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich? Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der ... weiter lesen
Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat klargestellt, daß der Mieter einer Wohnung der – im Regelfall zu erteilenden – Erlaubnis des Vermieters bedarf, wenn er seinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will. Diese Frage war bisher in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Gegenstand des Rechtsstreits war die Feststellungsklage einer Frau, die ihren Lebensgefährten in die von der Beklagten gemietete Wohnung aufgenommen hatte. Die beklagte Vermieterin war ohne Mitteilung der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Klägerin nicht bereit, der Mitbenutzung der Mietwohnung durch den Mann zuzustimmen. Die Mieterin hatte deshalb auf Feststellung geklagt, daß sie berechtigt ... weiter lesen
In einem relativ aktuellen Fall entschied das Landgericht Berlin, dass selbst ein 35 Jahre problemlos verlaufenes Mietverhältnis wegen plötzlich auflebenden Familienstreitigkeiten und nächtlichen Lärmbelästigungen fristlos gekündigt werden kann (Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.2.2011, Aktenzeichen: 67 S 382/09). In dem Fall hatte eine Mutter mit ihrer Tochter erhebliche Streitigkeiten, die plötzlich aufkamen und dann aber regelmäßig andauerten. Diverse Ermahnungen und Abmahnungen halfen nicht. Die Streitigkeiten – aber auch Musik und Gesang – traten weiter auf – zum Teil bis tief in die Nacht. Dass von der Mieterin und ihrer Tochter nach Klageerhebung kein Lärm ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Erfordernis der Begründung einer Eigenbedarfskündigung soll dazu dienen, dass der Mieter möglichst frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition bekommt und einschätzen kann, ob es Aussicht auf Erfolg hat, sich gegen die Kündigung zu wehren. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Begründung des Vermieters zu stellen sind, war immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil Stellung dazu bezogen. Angaben zur begünstigten Person Vermieter haben demnach die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Das Amtsgericht Schöneberg hatte am 16.3.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vermieter das Mietverhältnis mit einer psychisch kranken Mieterin fristlos gekündigt hatte. Die Mieterin, die an Wahnvorstellungen und Halluzinationen litt, hatte – auch zur Nachtzeit – regelmäßig laut geschrien und Mitmieter bedroht und beschimpft. Deswegen hatte der Vermieter ihr – über den Betreuer – bereits mehrfach Abmahnungen erteilt. Krankheitsbedingt traten weitere Störungen und Belästigungen auch nach den Abmahnungen auf. Der Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Eine (fristlose) Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts zur Mietsache ist nur dann nach vorheriger erfolgloser Abmahnung möglich, wenn der Mieter aufgrund einer Rechtspflicht verpflichtet ist, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Eine Pflicht hierzu kann sich aus dem Mietvertrag ergeben, wenn dies dort ausdrücklich geregelt ist. Der Mieter kann aber auch aufgrund eines Gerichtsurteils hierzu verpflichtet sein – etwa wenn der Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verurteilt wurde (so etwa das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 5.8.2009, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und ... weiter lesen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der später korrigiert werden kann und muß. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen. In dem zu entscheidenden Fall war im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen vorgesehen. Der Vermieter hatte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Wenn Mieter in ihrer Wohnung Lärm, z.B. von Nachbarn, ausgesetzt sind, reagieren sie oftmals gereizt und überhastet. Allerdings lässt sich durch ein überlegtes Vorgehen gegen den Störer und parallel gegen den Vermieter bzw. die Hausverwaltung deutlich mehr erreichen, als durch wilde Beschimpfungen. Wer gegen Ruhestörungen vorgehen will, muss unbedingt ein professionelles Lärmtagebuch führen. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter in dieser Situation: Zunächst abwägen: Nachbarschaft oder Krieg? Unter einem Vorgehen gegen den Nachbarn wegen Lärms ... weiter lesen
Mietrecht-Fachanwalt Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zur Frage, wann die Vollstreckung aus einem Räumungstitel wegen Krankheit und Alter des Mieters ausgeschlossen ist. Die Autoren zeigen anhand der Rechtsprechung, dass der Mieter jedenfalls bei einer unmittelbaren Lebensgefahr vor der Räumung geschützt ist und grundsätzlich auch wenn die Lebenserwartung des Mieters durch die Räumung verkürzt wird. Im Wohnraummietrecht kann der Vermieter nicht jeden Räumungstitel vollstrecken. Die Räumungsvollstreckung ist in begrenzten Ausnahmefällen dann nicht möglich, wenn sie einer mit den guten Sitten unvereinbare Härte für den Mieter darstellt. Die ... weiter lesen
Bauarbeiten, die den Mietgebrauch stören, führen zu einer Minderung der Miete. Wird der Wohnkomfort baubedingt durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Baugerüste und andere Unannehmlichkeiten eingeschränkt, kann der Mieter für den Zeitraum der Bauarbeiten günstiger wohnen. Minderungsquoten von 50 bis 75 % sind bei Bauarbeiten keine Seltenheit. Dies gilt grundsätzlich für alle Bauarbeiten, gleich ob sie im selben Wohngebäude oder in der Nachbarschaft ausgeführt werden. Entscheidend ist, ob sich der Lärm oder die Erschütterung auf die Wohnqualität auswirkt. Hiervon plant die Bundesregierung eine gesetzlich bestimmte Ausnahmereglung. Wie kürzlich bekannt ... weiter lesen