Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Sondershausen - Mietrecht
Rechtsanwälte für Mietrecht im Umkreis von 75 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2015 – XII ZR 65/14 . Ausgangslage: Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Wann aber ist ein solcher nicht unerheblicher Teil der Miete erreicht, der zur Kündigung berechtigt? Ist dafür bereits ein Rückstand in Höhe von einer Mietzahlung oder gar noch weniger ausreichend? Urteil: Der BGH stellt zunächst ... weiter lesen
Die vielen Berlintouristen, die in privat angemieteten Ferienwohnungen übernachten, bewirken nicht immer eine Minderung der Miete in der Nachbarschaft. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin Übertriebener Lärm aus den beliebten Berliner Ferienwohnungen ist nicht nur für die Nachbarn ein Ärgernis. Auch die Vermieter sind von den zum Teil ausufernden Partys beeinträchtigt. Manch ein Mieter mindert die Miete wegen der Lärmbelästigungen. Gerichtlich anerkannte Minderungsquoten von 10-20 % sind für anhaltende Ruhestörung nämlich nicht selten. Die Chance zur Durchsetzung einer Mietminderung gilt jedoch grundsätzlich nur für ... weiter lesen
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben. Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein ... weiter lesen
Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Nachfolgend beschäftigen sich die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Fensterputzen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt dies auch für Fenster, die nur von außen erreichbar und daher sehr schwer zu reinigen sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 21. August 2018 entschied (Az.: VIII ZR 188/16). Im konkreten Fall geht es um eine Loft-Wohnung im ersten Stock eines ehemaligen Fabrikgebäudes im Raum Mainz. Es hat mehrere große Fenster mit einer Fläche von 1,30 mal 2,75 Metern. Davon lässt sich nur in der Mitte eine Teilfläche von 0,60 mal 1,25 Metern öffnen. Bislang hatte die Vermieterin ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen
Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere wenn der Vermieter bei Erteilung der Abrechnung noch eine Nachzahlung verlangt. Vielfach steht dann auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Betriebskostenart im Mietvertrag eindeutig bezeichnet ist. Die Kosten eines Wachdienstes jedenfalls müssen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 im Mietvertrag ausdrücklich genannt und können nicht unter den pauschalen Begriff der „sonstigen ... weiter lesen
• Eine Mietsicherheit (Kaution) wird nur geschuldet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. • Im Wohnraummietrecht darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatskaltmieten ohne Nebenkostenvorauszahlungen. • Der Vermieter ist im Wohnraummietrecht kraft Gesetztes verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. • Der Vermieter muss die Kaution spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache und Beendigung des Mietverhältnisses abrechnen, darf aber einen angemessenen Teil für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen bis zum Ende des Folgejahres zurückhalten. • Wird das Grundstück verkauft, muss der neue ... weiter lesen
Zum Schadensersatzanspruch des Vermieters, wenn der Mieter den Schlüssel einer Schließanlage verliert. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5. März 2014 – VIII ZR 205/13). Die Ausgangslage: Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel zur Wohnung zurückzugeben. Häufig ist das nicht möglich, weil der Mieter im Laufe der Mietzeit einen Schlüssel verloren hat oder diesen zumindest nicht mehr finden kann. Handelt es sich um einen einfachen nachzumachenden Schlüssel ist das regelmäßig kein allzu großes Problem. Anders ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 10. September 2014 – 4 S 163/11) ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Vermieter hat, wenn ihm die Wohnung oder das Haus gehört, welches er vermietet hat, ein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 1 BGB, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Abs. 2 Nr. 3 BGB bestimmt dann, dass der Vermieter u.a. ein berechtigtes Interesse hat, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Fall: ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: keine „automatische“ Unwirksamkeit bei Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14. Die Ausgangslage: Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs kann eine solche Eigenbedarfskündigung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der Vermieter den Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, denselben Wohnraum demnächst selbst zu nutzen. Der Vermieter darf in solchen Fällen dem Mieter die mit ... weiter lesen
Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Achtung: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Hierauf können sich weder Vermieter noch Mieter berufen. weiter lesen