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Eigenbedarfskündigung trotz Unwirksamkeit einer Befristung für den Zeitraum der ursprünglich vorgesehenen Befristung ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 – VIII ZR 388/12 –, juris. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Bei der Begutachtung der Frage, ob der Vermieter sich mit einer Eigenbedarfskündigung vom Mieter trennen kann, ist zunächst einmal der Mietvertrag heranzuziehen. Enthält dieser einen wirksamen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, hat der Vermieter keine Chance den Mieter loszuwerden. Im vorliegenden Fall enthielt der Wohnungsmietvertrag eine mehrfache Befristung. Die Befristung war ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 2014 – VIII ZR 376/13 –, juris. Fachanwalt für Mietrecht zur Ausgangslage: In der Praxis werden gelegentlich Räume zur Nutzung als Wohnung und als Gewerberaum vermietet. So werden zum Beispiel einem Rechtsanwalt Kanzleiräume vermietet mit der ausdrücklichen Genehmigung, in einem Teil der Räumlichkeiten zu wohnen. Entsteht zwischen den Mietvertragsparteien später Streit, ist häufig problematisch, ob auf das Mietverhältnis Gewerberaummietrecht oder das mieterfreundliche Wohnungsmietrecht anzuwenden ist. Die Unterschiede ... weiter lesen
Der Schadensersatzersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter kann aufgrund eines später geschlossenen Räumungsvergleichs ausgeschlossen sein. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 13. Januar 2013 – 474 C 19752/11 –, juris Ausgangslage: Der Vermieter spricht eine Kündigung wegen Eigenbedarf aus. Der Mieter sieht keine Chancen für einen Verbleib in der Wohnung und zieht aus. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht war, kann der Mieter den Vermieter grundsätzlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Mögliche Schäden können z.B. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Sturheit im Streit mit dem Vermieter kann letztlich die Wohnung kosten. Denn wer auch nach einem gegenläufigen Gerichtsurteil auf seiner Meinung beharrt und sein Verhalten nicht ändert, muss mit einer Kündigung rechnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 24. Mai 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 39/15). Danach muss nun ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin um seine Wohnung fürchten. Er hatte 2010 Schimmelbildung und eine Wölbung des Laminat-Fußbodens angezeigt. Er meinte, dies gehe auf bauliche Mängel zurück und minderte daher die Miete um 25 Prozent. Ein von der Vermieterin eingeholtes Gutachten ergab jedoch, ... weiter lesen
Berlin/Berlin (DAV). Mietverträge beinhalten oft eine Regelung, wonach der Mieter die Miete nicht mit eigenen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter verrechnen kann: ein sogenanntes Aufrechnungsverbot. Solche Regelungen sind häufig nicht wirksam, erklären die Mietrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Oftmals steht hier das Recht dem Mieter zur Seite, wie aus in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 11. September 2014 (AZ: 8 U 77/13) hervorgeht. Der Mieter war mit dem Zustand der Räumlichkeiten nicht einverstanden und hatte neben der Beseitigung der Mängel auch eine Mietminderung geltend gemacht. Der Vermieter berief sich auf das im Vertrag festgelegte ... weiter lesen
Im Zusammenhang mit der Anmietung von Geschäftsraummieten werden gerade dann, wenn die Räume erst errichtet oder umgebaut werden müssen, regelmäßig schriftliche Absprachen vor dem eigentlichen Geschäftsraummietvertrag getroffen. Mietvorvertrag Mit einem Mietvorvertrag einigen sich die potentiellen Parteien des künftigen Mietvertrages auf bestimmte Rahmenbedingungen. Die Aushandlung der Einzelheiten wird für einen späteren Zeitpunkt avisiert. Mietrechtliche Vorschriften (z.B. Schriftformerfordernisse) finden keine Anwendung. Hauptpflicht aus dem Mietvorvertrag ist die Verpflichtung der Parteien zum Abschluss des späteren Mietvertrages. Vormietrecht Der Berechtigte ... weiter lesen
Umstände, die dem Mieter bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt wurden oder ihm aus sonstigen Gründen bereits bekannt sind, muss der Vermieter nicht noch einmal ausdrücklich in der Eigenbedarfskündigung aufführen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 –, juris) Die Ausgangslage: Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter im Kündigungsschreiben die Gründe für das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Vermietern ist ausdrücklich ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung – grundlegende Voraussetzungen (Serie – Teil 2) Vorliegend lesen Sie Teil 2 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Der vorherige Teil wurde bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Teil 2: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst (Eigennutzung), für zu seinem Haushalt gehörende Personen oder für seine Familienangehörigen benötigen. 1. Eigennutzung Wenn der Vermieter die Wohnung für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zunehmende Eigenbedarfskündigungen: Wie schon bereits mehrfach an verschiedener Stelle angemahnt, nimmt die Zahl an Eigenbedarfskündigungen von Vermietern immer weiter zu. Das gilt besonders in Ballungszentren, in denen der Wohnraum knapp ist. Vermieter nutzen hier die bisher ohnehin schon günstigen Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung und können so Mieter loswerden, die aufgrund einer langen Vertragslaufzeit zu besonders günstiger Miete wohnen. Anschließend kann dann zu einer höheren Miete neu vermietet werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen Soziale Intoleranz und schlechtes Gedächtnis Wer eigene Kinder hat, gewöhnt sich schnell an den Lärm, den sie veranstalten. Später vergisst man dann, wie es war, und schimpft auf die jungen Eltern, bzw. die frechen Kinder von heute. Wer keine eigenen Kinder hat, kann ohnehin nicht verstehen, wieso die Eltern ihre Kinder so herumlärmen lassen. Meckern ist in der Regel unproblematisch. Manchmal entstehen aus dem Ärger über den Lärm der Kinder aber auch handfeste Streitigkeiten: Beschwerden bei den Eltern, Nachbarschaftsstreitigkeiten und eben auch Rechtsstreitigkeiten. In ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.2.2015, VIII ZR 175/14: Ausgangslage: Wenn der Mieter die Miete nicht zahlen kann, berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Immer wieder umstritten ist die Frage, inwieweit das Verschulden Dritter an der Zahlungsunfähigkeit des Mieters von diesem eingewandt werden kann. Grundsätzlich gilt: Der Mieter hat seine mangelnde Zahlungsfähigkeit immer zu vertreten. Das zeigt auch der nachfolgende Fall wieder. Der Fall: Der Mieter hatte rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, die Unterhaltskosten waren jedoch nicht bewilligt worden. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, was Sie bei der Schlüsselübergabe beachten sollten: Bevor Sie den Schlüssel an die neuen Mieter übergeben, lassen Sie sich auf jeden Fall die erste Rate der Kaution auf das von Ihnen eingerichtete Mietkautionskonto überweisen. Zuvor müssen Sie den Schlüssel nicht herausgegeben. Das ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich zulässig und unbedingt anzuraten. Die gesamte Kaution sollte mindestens die ... weiter lesen