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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss. Vermieter braucht Räumungstitel: Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander ... weiter lesen
Ein Betrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin: Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über den Wegfall des Eigenbedarfs nach einem Räumungsrechtsstreit bis zum Ende der gerichtlichen Räumungsfrist zu informieren. Tut er dies nicht und der Mieter zieht aus, muss der Vermieter die Kosten des Umzugs und den Nachteil des Mieters wegen einer höheren Miete ausgleichen. Wenn der Vermieter Eigenbedarf an seiner Wohnung hat, kann er diesen Eigenbedarf grundsätzlich vor Gericht mit einem Räumungsrechtsstreit durchsetzen. Gerichtliche Streitigkeiten um Räumung dauern nicht selten Jahre. Oft erhält der Mieter nach ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Inhalt der Mietpreisbremse: Zu Erinnerung: Im Wesentlichen beinhalten die entsprechenden Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt, der zahlt). Begrenzung der Miethöhe auch bei Eintritt eines neuen Mieters? Oftmals haben Mieter den Wunsch, eine neue Person in ihren „altern“ Mietvertrag mit aufzunehmen. Dabei kann es sich um neue Lebenspartner oder Ehegatten handeln. Teilweise steckt aber auch nur der Plan dahinter, dadurch Miete zu sparen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu den Themen Wulff-Ermittler im Vesier der Staatsanwaltschaft; Mietpreisbremse; Streiks bei Amazon; Goebbels-Nachlass sowie einem aktuellem Urteil des BGH zur Erforderlichkeit der Flugzeiten in der Buchungsbestätigung In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die anwaltliche Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Wenn Vermieter ihre Wohnung vermieten, wollen sie naturgemäß eine ganze Reihe von Informationen über ihren potenziellen neuen Mieter einholen und haben daran in vielerlei Hinsicht auch ein berechtigtes Interesse. Die politische Überzeugung des Mieters bzw. dessen Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Nun hat aber das Amtsgericht Göttingen in einem aktuellen Urteil, das sicherlich für Diskussionen sorgen wird, entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wenn er ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob der in einem Formularmietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden des Mieters, die durch vom Vermieter leicht fahrlässig verschuldete Mängel der Mietsache verursacht wurden, wegen Verstoßes gegen des Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam ist. In dem Rechtsstreit verlangen die Kläger Schadensersatz von rund 25.000,- DM für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. Während ihrer durch Urlaub bedingten Abwesenheit war wegen eines Defektes im Flachdach des Hauses Wasser in die Mietwohnung der Kläger eingedrungen und dadurch Mobiliar beschädigt worden. Nach den Feststellungen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Bei Mängeln der Gewerbemietsache hat der Gewerbemieter unter Umständen das Recht, den Gewerbemietvertrag nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen. Doch Vorsicht! Zunächst berechtigt nur ein besonders schwerwiegender Mangel zu einer fristlosen Kündigung des Gewerbemietvertrages. Hierzu berechtigt etwa eine nachhaltige Gesundheitsgefährdung, die Vorenthaltung des Gebrauchs der Gewerbeflächen, oder ein schwerer Wasserschaden. Der Gewerbemieter muss das Mietverhältnis rechtzeitig kündigen. Eine fristlose Kündigung muss zeitnah zu dem ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Bezirksämter in Berlin müssen die vorübergehende Vermietung von Zweitwohnungen an Hauptstadt-Urlauber in der Regel genehmigen. Denn Wohnraum geht dadurch nicht verloren, wie das Verwaltungsgericht Berlin in drei am Dienstag, 9. August 2016 verkündeten Urteilen betont (Az.: 6 K 91.16, 6 K 151/16 und 6 K 153/15). Es gab damit drei Eigentümern recht, die ihren Hauptwohnsitz in Dänemark, Italien beziehungsweise Rostock haben. Sie nutzen ihre teils kreditfinanzierten Zweitwohnungen für berufliche oder private Aufenthalte in Berlin. Beim jeweiligen Bezirksamt hatten sie beantragt, die Berliner Wohnungen an den von ihnen nicht genutzten Tagen an Feriengäste vermieten zu ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12. Ausgangslage: Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen