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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Während der Fußball-WM herrscht erfahrungsgemäß in Deutschland eine allgemeine große Freude. Trotz erheblicher Ruhestörungen kommt es anders als sonst regelmäßig zu vergleichsweise wenigen Beschwerden. In diesem Jahr wird es möglicherweise anders sein. Wenn es dann wirklich um die Kernzeiten der Nachtruhe geht (viele Übertragungen finden nach 24 Uhr statt), wird auch die Spaßgesellschaft schnell ermüden. Das betrifft vor allem die Menschen, die am nächsten Tag morgens zur Arbeit müssen. Streit ist vorprogrammiert, nachfolgend daher ein paar Verhaltenstipps. ... weiter lesen
• Wir empfehlen zur Vermeidung von Streitigkeiten im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. • Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der Eigenheit des Objektes (z.B. bei Einkaufszentren) kann sich ergeben, dass ein vertragsimmanenter Konkurrenzschutz nicht besteht. • Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz besteht nur in Bezug auf Hauptartikel. Bei Nebenartikeln hat der Mieter ... weiter lesen
Neuer Vermieter muß über Kaution auch ohne Informationen zum Verbleib der Kaution abrechnen (AG Dresden, (Teil-)Urteil vom 19.03.2010 , Az. 141 C 7090/09) Der in ein bestehendes Mitverhältnis eingetretene Vermieter einer Wohnung, welcher die Wohnung auf Grundlage eines notariellen Kaufvertrages erworben hat, ist auch dann zur Abrechnung und Auszahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, wenn er keine Informationen zum Verbleib der Kaution vom Voreigentümer erhalten hat. In dem vom Amtsgericht Dresden entschiedenen Fall (Az. 141 C 7909/09) verweigerte der Vermieter die Abrechnung und Rückzahlung der Kaution mit der Begründung, dass er vom Voreigentümer ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden. Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen
Ist dem Vermieter bekannt, dass im Mietobjekt infolge von Baumängeln Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, muss eine spätere Ausweitung der Schimmelpilzbildung nicht noch einmal neu vom Mieter angezeigt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 18. März 2014 – VIII ZR 317/13 –, juris. Die Ausgangslage: Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig, ... weiter lesen
Oft kommen Mieter zu mir, deren im Keller eingelagertes Hab und Gut wie z.B. Schuhe und Taschen verschimmelt ist. Sie fragen mich, ob sie vom Vermieter Schadenersatz verlangen und die Miete mindern können. Die unbefriedigende Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Ausschlaggebend ist hier die Frage, wie alt das Gebäude ist und welche Erwartungen der Mieter folglich an die Trockenheit haben durfte. Bei Altbauten muss damit gerechnet werden, dass die Kellerwände durchfeuchtet sind, da früher oft gegen die blanke Erde gemauert oder betoniert, also keine Schutzschicht wie z.B. Bitumen aufgebracht wurde. In solchen Fällen darf der Mieter nicht erwarten, dass er im Keller ... weiter lesen
Es ist wieder soweit, die jährliche Abrechnung über Ihre geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen kommen ins Haus geflattert und Sie stellen sich wie alle Jahre wieder die gleiche Frage: Ist diese Abrechnung wirklich richtig? Und muss ich tatsächlich diese Nachforderung bezahlen? Betriebskostenabrechnungen, auch Nebenkostenabrechnungen genannt, müssen rechtzeitig bei Ihnen eingehen und in formeller sowie in materieller Hinsicht korrekt sein. Rechtzeitig bedeutet dabei, dass der Vermieter Ihnen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung über Ihre gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen zukommen lässt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster, Urteil vom 17. Januar 2014 – 61 C 568/13 –, juris). Die Ausgangslage: Eigenbedarfskündigungen nehmen stark zu. Nicht immer besteht der Eigenbedarf wirklich. Vermieter nutzen die großzügigen Kündigungsmöglichkeiten, um Mieter, die wegen langer Vertragslaufzeit besonders günstige Mieten haben, loszuwerden und zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. In solchen Fällen macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Er begeht außerdem unter Umständen einen Prozessbetrug. Der Mieter ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 . Ausgangslage: Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen
Liegen Mängel der Mietsache vor, treffen den Vermieter umfassende Pflichten. Außerdem ist möglicherweise der Mietzins gemindert. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass der Vermieter hohe Kosten aufwenden muss, um die Mietsache instandzusetzen und während der Zeit, insbesondere während der Beeinträchtigungen im Mietgebrauch durch die Bauarbeiten, überhaupt keine oder eine verminderte Miete erhält. a. mietrechtlicher Mangelbegriff Der mietrechtliche Mangelbegriff ist nicht ohne weiteres mit dem baurechtlichen Mangel identisch. Ein Mangel liegt regelmäßig (nur) dann vor, wenn • der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten ... weiter lesen
Der u.a. für das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit einer auf Gesundheitsgefährdung gestützten fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages durch den (gewerblichen) Zwischenvermieter zu beurteilen. Nach § 544 BGB a.F. (jetzt: §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann der Mieter einer Wohnung oder anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Räume das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Nutzung der Mieträume gesundheitsgefährdend ist (hier: wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung). Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu. Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, daß dieses Kündigungsrecht nur dem Untermieter, nicht aber dem Zwischenmieter ... weiter lesen