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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.05.2017 – 67 S 119/17 . Mieter nimmt Lebensgefährtin ohne Kenntnis des Vermieters auf In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Berlin zum Fall eines Mieters Stellung bezogen, der seine Lebensgefährtin bei sich in die Wohnung aufgenommen hat. Das Mietverhältnis mit dem Vermieter bestand zu diesem Zeitpunkt bereits über viele Jahre, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre. Die Vermieterin hatte der Mieter allerdings weder um Erlaubnis gebeten noch hatte er sie überhaupt über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Eine (fristlose) Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts zur Mietsache ist nur dann nach vorheriger erfolgloser Abmahnung möglich, wenn der Mieter aufgrund einer Rechtspflicht verpflichtet ist, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Eine Pflicht hierzu kann sich aus dem Mietvertrag ergeben, wenn dies dort ausdrücklich geregelt ist. Der Mieter kann aber auch aufgrund eines Gerichtsurteils hierzu verpflichtet sein – etwa wenn der Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verurteilt wurde (so etwa das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 5.8.2009, ... weiter lesen
Viele Klauseln in Mietverträgen, die von Mietern die Durchführung sog. Schönheitsreparaturen verlangen, sind unwirksam. Hintergrund sind etliche Urteile des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre, die vorher gebräuchliche Klauseln für unwirksam erklärt haben. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Vermieter die Mietsache selbst erhalten muss, da er hierfür ja auch die Miete bekommt. Der Vermieter kann Instandhaltungsarbeiten, zu denen auch die Schönheitsreparaturen gehören, nur durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter abwälzen. Diese muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Meist handelt es sich bei diesen Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, wie stellt sich die Ausgangslage für Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter dar? Fachanwalt Bredereck: Der Vermieter hat nach § 573 II Nr. 2 BGB das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darunter fallen natürlich alle nahe stehenden Angehörigen, wie die Tochter oder der Sohn, die nicht im Haushalt des jetzigen Vermieters leben müssen, aber auch weit entfernte Verwandte, zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Seit Jahren rudert der Bundesgerichtshof um das Thema Schönheitsreparaturen herum und hat nun wieder einmal ein paar neue Urteile gesprochen. Die Urteile bespreche ich wiederum an anderer Stelle. Fakt ist, über Jahre hinweg ist das Thema spannend und bleibt das Thema spannend. Rechtssicherheit sieht anders aus. Wieder werden Juristen an den Klauseln in den Mietverträgen basteln und hoffen, dass sie, beziehungsweise ihre Mandanten damit ein paar Jahre außergerichtlich oder in den Instanzgerichten durchkommen, bis der BGH dann auch diese Klausel kippt. Oder sie vielleicht auch nicht kippt. Oder sie ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 . Ausgangslage: Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 –, juris, für www.schimmel-anwalt.de. Die Ausgangslage: Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eine ausschließliche Verantwortlichkeit für die folgende Schimmelpilzbildung in Betracht. Das gilt umso mehr dann, wenn Baumängel ... weiter lesen
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Auch wenn dem Mieter die Haltung eines Haustiers vom Vermieter nicht erlaubt wurde, kann er unter Umständen einen Anspruch darauf haben. Dieses Problem soll aber nicht Gegenstand des folgenden Beitrags sein. Angenommen dem Mieter wurde die Tierhaltung nicht gestattet und es ergibt sich auch kein Anspruch darauf, geht er, wenn er dennoch Tiere in der Wohnung hält, das Risiko ein, eine Unterlassungsklage, eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus kann es außerdem dazu kommen, dass der Vermieter zusätzlich Schadensersatz wegen Beschädigungen der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Häufig fragen Mieter, wie eine Mietminderung eigentlich berechnet wird. In Gerichtsentscheidungen wird als Berechnungsgrundlage gelegentlich die Nettomiete (Kaltmiete) verwendet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies unzutreffend. Bundesgerichtshof: Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden (BGH, Urteil vom 06. April 2005 – XII ZR 225/03 –, BGHZ 163, 1-9). Zu berücksichtigen ist aber, dass ein ... weiter lesen
Bei einer asbestbelasteten Wohnung kann der Mieter eine geringfügige Mietminderung (hier: 15 % des Mietzinses) ab Kenntnis der Asbestbelastung auch dann verlangen, wenn eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen ist. Die Kläger waren seit 1997 Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung in der W.straße in München. Mit Rundschreiben der Hausverwaltung vom 25.07.2000 wurden die Kläger darüber informiert, dass ihre Wohnung asbestbelastet sei und die Hausverwaltung deshalb einen Sachverständigen zur umgehenden Beseitigung zugezogen haben. Der Sachverständige habe bei anderen Wohnungen festgestellt, dass an den Heizkörperverkleidungen asbesthaltige Pappen angebracht seien. Im August/September 2000 wurden die notwendigen ... weiter lesen
Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Achtung: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Hierauf können sich weder Vermieter noch Mieter berufen. weiter lesen