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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald ein Mangel der Mietsache vorliegt. • Ein Mangel liegt vor, wenn der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter nach dem Mietvertrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwarten kann. • Wegen bei Mietvertragsbeginn bekannter Mängel ist ein Mietminderungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, dass der Mieter sich das Mietminderungsrecht vorbehalten hat. • Das Mietminderungsrecht kann verwirkt werden, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum die ungeminderte Miete ohne Vorbehalt zahlt. • Der Mieter darf nicht mindern, wenn er den Mangel nicht angezeigt hat und der Vermieter deshalb den Mangel nicht beseitigen ... weiter lesen
1. Wohnraummiete Zur Unterscheidung der Mietverhältnisse ist der Zweck entscheidend, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjektes vertragsgemäß verfolgt. Der Begriff Wohnraum umfasst alle Räume, die zum Schlafen, Essen und zur dauernden privaten Nutzung bestimmt sind. Wichtig: Die Vertragsbezeichnung ist zweitrangig. 2. Abgrenzung Gewerberaummiete Gewerberäume sind alle Gebäude oder Räume, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung oder nach der Zielsetzung des Vertrages gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu dienen bestimmt sind. Die Abgrenzung zum Wohnraummietvertrag ist wichtig, da die Schutzvorschriften des Wohnungsmietrechts von dem Mieter als wirtschaftlich ... weiter lesen
Unter Mietern und auch Vermietern ist bekannt, dass viele Klauseln aus älteren Standardmietverträgen, wonach die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen, unwirksam sind. Manchmal fällt es den Mietern aber auch erst nach durchgeführter Renovierung oder dem Bezahlen einer Abstandssumme auf, dass sie eine Leistung erbracht haben, zu der sie nicht verpflichtet waren. In diesen Fällen empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Denn die Rechtsprechung wendet die kurze Frist des § 548 Abs. 2 BGB auf solche Ansprüche an, so dass etwaige Aufwendungsersatz- oder Rückzahlungsansprüche bereits in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses verjähren, so der ... weiter lesen
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfehlen sich im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz. Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn der Mieter bei Anmietung einziger Anbieter einer bestimmten Leistung in einem größeren Objekt ist. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz kann im Gewerberaummietvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der ... weiter lesen
Häufig werden in Mietverträgen Klauseln aufgenommen, bei denen das Kündigungsrecht des Vermieters oder beider Parteien eingeschränkt werden. Wenn diese Klauseln nicht einseitig zu Lasten des Mieters vorformuliert sind, werden sie grundsätzlich als zulässig angesehen. Im aktuell entschiedenen Fall wurde im Jahre 1998 ein Mietvertrag über eine Wohnung im Mehrfamilienhaus formuliert, bei dem der Vermieter erklärt hatte, das Mietverhältnis nicht aufzulösen, es sei denn es liegen berechtigte Interessen des Vermieters vor. Das gesamte Wohnhaus wurde sodann weiterveräußert, in einem solchen Fall tritt der Erwerber als neuer Vermieter in den Mietvertrag ein. Die neuen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2016 – 8 U 10/15. Vorsicht bei Mietminderung im Gewerberaummietrecht Im Gewerberaummietrecht sollte man als Mieter grundsätzlich sehr vorsichtig mit einer Minderung sein. Häufig ist nämlich das Minderungsrecht im Mietvertrag durch entsprechende Klauseln stark eingeschränkt. Vom Mieter wird demnach oftmals verlangt, die volle Miete unter Vorbehalt weiter zu zahlen und zunächst gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welcher Höhe ein Recht zur Minderung besteht. Das gilt ... weiter lesen
Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf Kundenverkehr angewiesen, ... weiter lesen
Ein Artikel von Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Hochsommer ist da und nicht wenige Mieter wollen das gute Wetter nutzen, um auf dem Balkon den Grill anzuwerfen. Dabei bleiben aber Beschwerden von Nachbarn häufig nicht aus, die sich etwa vom Rauch gestört fühlen. Daher stellt sich für Mieter die Frage: darf ich auf dem Balkon grillen und wenn ja, wie oft und was muss ich dabei beachten, um Streit zu vermeiden? Regelungen im Mietvertrag: Zunächst sollte man einmal seinen Mietvertrag darauf untersuchen, ob er möglicherweise ein Grillverbot enthält. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsecht , Berlin und Essen. Anleitungen im Internet: Vermieter können im Internet verschiedene Anleitungen dazu finden, wie man eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Auch von mir gibt es eine eigens zu diesem Thema angelegte Seite (www.eigenbedarfskuendigungen.de). Vermietern sollte aber klar sein, dass der Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ohne professionelle Beratung riskant ist. 1. Problem – Argumentation verbaut Grundsätzlich kann eine Kündigung wiederholt werden, wenn sie beim ersten Mal unwirksam war. Wenn der Vermieter allerdings aufgrund von Umständen kündigt, die nicht tragen, kann ... weiter lesen
Schimmelpilz in Mietwohnungen: Anforderungen der Rechtsprechung an das Lüftungsverhalten von Mietern vor dem Hintergrund der Vermeidung von Schimmelpilzbildung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Die Ausgangslage: Im Zusammenhang mit der Entstehung von Schimmelpilz in Mieträumen geht es immer wieder um die Frage, ob und in welchem Umfang Mieter die Bildung von Schimmelpilz durch unzureichendes Lüftungsverhalten mitverursacht haben. Doch welches Lüftungsverhalten ist ausreichend? Die Rechtsprechung dazu ist sehr unterschiedlich und in weiten Teilen in der Begründung nicht nachvollziehbar. Nachfolgend einige Beispiele. ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden. Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Beim Immobilienkauf im Wohnraummietrecht ist es häufig von maßgeblicher Bedeutung, ob das Objekt vermietet ist oder freisteht. Auch wenn das Objekt vom Erwerber nicht selbst genutzt werden soll, kann ein möglicherweise seit längerer Zeit bestehender Vertrag mit einem Altmieter die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich einschränken. Hier ist also eine genaue Beachtung der Unterschiede notwendig. 1. Erwerb von vermieteten Objekten „Kauf bricht nicht Miete“ ist der Grundsatz, der im gesamten Mietrecht gilt. § 566 Kauf bricht nicht Miete (1) Wird der ... weiter lesen