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Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht einen von ihm selbst einzuholenden Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens zur verbindlichen Grundlage für die vom Mieter zu übernehmenden Kosten erklären. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin aus Anlass eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12.7.2013 (VIII ZR 285/129) Ausgangslage: Grundsätzlich trifft nicht den Mieter, sondern den Vermieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Diese Verpflichtung kann im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen werden, mit der Folge dass der Vermieter seinerseits vom Mieter die Durchführung verlangen kann. Bei der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Zulässigkeit nach dem Mietvertrag? Ob und in welchem Umfang eine Tierhaltung zulässig ist, kann sich zunächst einmal aus dem Mietvertrag ergeben. Allerdings können diesbezügliche Regelungen in Mietverträgen auch durchaus unwirksam sein, etwa wenn sie ein generelles Verbot von Hundehaltung enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil klargestellt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ... weiter lesen
Kurzfassung Hat ein Mieter mehrere Jahre keine schriftliche Abrechnung über die Nebenkosten vom Vermieter verlangt und stimmt er zusätzlich einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen zu, so verliert er den Anspruch auf die Abrechnung – und damit auch das Recht auf eventuelle Rückerstattung von überzahlten Vorauszahlungen. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage eines Mieters ab, der 1999 erstmals von seinem Vermieter Abrechnung über die Nebenkosten für die Jahre 1986 bis 1992 verlangte. Obwohl im schriftlichen Mietvertrag aus dem Jahre 1986 die Pflicht des Vermieters festgeschrieben war, am Jahresende schriftlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, hat der Mieter damit keine Möglichkeit mehr, für ... weiter lesen
Ein Artikel von Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Hochsommer ist da und nicht wenige Mieter wollen das gute Wetter nutzen, um auf dem Balkon den Grill anzuwerfen. Dabei bleiben aber Beschwerden von Nachbarn häufig nicht aus, die sich etwa vom Rauch gestört fühlen. Daher stellt sich für Mieter die Frage: darf ich auf dem Balkon grillen und wenn ja, wie oft und was muss ich dabei beachten, um Streit zu vermeiden? Regelungen im Mietvertrag: Zunächst sollte man einmal seinen Mietvertrag darauf untersuchen, ob er möglicherweise ein Grillverbot enthält. ... weiter lesen
Üblicherweise ist vereinbart, dass der Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen usw. leistet und der Vermieter nach Ablauf des Jahres dann eine Abrechnung erteilt. Bei gestiegenen Kosten und notwendiger Nachzahlung des Mieters ist der Vermieter dann gemäß § 560 Abs. 4 BGB berechtigt, die Vorauszahlungen der Höhe nach anzupassen. Bislang genügte dem BGH für eine solche Erhöhung der Vorauszahlungen eine lediglich formell korrekte Abrechnung, die aber nicht unbedingt inhaltlich richtig sein musste. Formell in Ordnung ist eine Abrechnung bereits, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind, die zugrunde gelegten Umlageschlüssel ... weiter lesen
Vermieter von Gewerberäumen muss Untervermietung im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit genehmigen LG München I, Urteil vom 28.05.2004, Az.: 6 O 21145/03 Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Genehmigung von Untermietsverhältnissen, es sei denn, besondere Umstände lassen die Versagung der Genehmigung willkürlich erscheinen. Ein Münchner Hauseigentümer hatte Geschäftsräume im ersten Obergeschoss seines Hauses in der Münchner Innenstadt an eine Reinigungsfirma vermietet. Ein griechischer Gastwirt, der im gleichen Haus ein Cafe betreibt, suchte zusätzliche Büroräume und wandte sich deshalb an seien Vermieter. Beide schlossen einen Mietvertrag mit langjähriger Bindung über ... weiter lesen
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine dort freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht. Trotzdem bleibt die Eigenbedarfskündigung der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen ... weiter lesen
In einem relativ aktuellen Fall entschied das Landgericht Berlin, dass selbst ein 35 Jahre problemlos verlaufenes Mietverhältnis wegen plötzlich auflebenden Familienstreitigkeiten und nächtlichen Lärmbelästigungen fristlos gekündigt werden kann (Urteil des Landgerichts Berlin vom 11.2.2011, Aktenzeichen: 67 S 382/09). In dem Fall hatte eine Mutter mit ihrer Tochter erhebliche Streitigkeiten, die plötzlich aufkamen und dann aber regelmäßig andauerten. Diverse Ermahnungen und Abmahnungen halfen nicht. Die Streitigkeiten – aber auch Musik und Gesang – traten weiter auf – zum Teil bis tief in die Nacht. Dass von der Mieterin und ihrer Tochter nach Klageerhebung kein Lärm ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht: Heute: Teil 2 – Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme 1. Schadensersatz Soweit dem Mieter durch die Mängel Schäden entstehen, kann er vom Vermieter gemäß § 536 a BGB Ersatz verlangen. Voraussetzung ist hier aber ein Verschulden des Vermieters. Das ist zu Beispiel dann gegeben, wenn der ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wer in die Bausubstanz der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters eingreift, riskiert im Widerholungsfall die (fristlose) Kündigung. In Frage kommen etwa bauliche Veränderungen an der Elektroanlage oder der Einbau einer Katzenklappe ohne Zustimmung des Vermieters. Wegen dieser oder ähnlicher Eingriffe ist eine fristlose Kündigung grundsätzlich nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Sollte der Mieter auf die Aufforderung, eine durch den Mieter unerlaubter Weise durchgeführte Maßnahme zurückzubauen, nicht reagiert haben, kommt eine ordentliche Kündigung ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 6 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 6. Möglichkeiten in der Berufungsinstanz bei unzureichendem Vortrag in der ersten Instanz Immer spätestens im Rahmen der Berufungsbegründung sollte versucht werden, den in der ersten Instanz unterlassenen Tatsachenvortrag nachzuliefern. Problem: § 531 Zivilprozessordnung lässt den neuen Tatsachenvortrag ... weiter lesen