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Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen können für den Mieter ein großes Ärgernis bedeuten. Eine Miete, die man gegebenenfalls jahrelang stabil gehalten hat, kann unter relativ einfachen Voraussetzungen erhöht werden. Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, kann er die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der Vermieter darf die Kosten z. B. von Dämmmaßnahmen in einer bestimmten Höhe auf die Mieter abwälzen. Da solche Maßnahmen in der Regel sehr viel kosten, kann die Miete aufgrund Modernisierungsmaßnahmen schnell mal um mehr als 100 € monatlich steigen. Die Bundesregierung plant, eine Modernisierungsmaßnahme für die Vermieter ... weiter lesen
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach zwei- bis dreimaligem Stoßlüften am Tag (fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern) dürfte für den Mieter noch zumutbar sein. Ungeklärt ist bislang, inwieweit die DIN-1946-6: Lüften von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29. September 2015 – 425 C 7665/14 . Kommt es in einer Mietwohnung zu Bildung von Schimmelpilz, wird von Vermieter und Mieter häufig über die Verantwortung gestritten. Kommt der Fall vor Gericht, stellt sich dann die Frage wer was darlegen und beweisen kann. Dazu das Amtsgericht Dortmund: Bei der Beurteilung, ob ein Schimmelpilzbefall der Wohnung bauseits verursacht wurde oder auf ein nutzungsbedingtes Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist nach den beteiligten Sphären zu entscheiden. Zunächst hat der Vermieter zu beweisen, dass kein Baumangel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten Positionen, die an sich überhaupt nicht auf den Mieter umlegbar sind. Doch wonach bestimmt sich eine Umlegbarkeit von Betriebskosten eigentlich? Zuerst den Mietvertrag prüfen: Der Vermieter kann wirksam nur die Betriebskosten umlegen, deren Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung gehört daher unbedingt, dass sämtliche umgelegten Positionen anhand des Mietvertrages auf die Umlagefähigkeit überprüft werden. Es reicht allerdings, wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung – Zustellung der Kündigung (Serie – Teil 7) Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 7 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 7. Was ist bei der Zustellung einer Eigenbedarfskündigung zu beachten? Zustellung per Empfangsbestätigung: Der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger muss vom Vermieter bewiesen werden. Folglich sollte man bestenfalls dafür sorgen, dass der oder die ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls nicht, ist die Befristung unwirksam. Das Mietverhältnis wird dann wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt. Dies hat zur Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann. Mit einem Angriff auf die Schriftform eines Gewerbemietvertrages kann ein auf lange Jahre fest abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis vorzeitig gekündigt werden. Die Rechtsprechung setzt Mindeststandards, die für die Wahrung der Schriftform ... weiter lesen
Wann hat der Vermieter deshalb ein außerordentliches Kündigungsrecht? Aktuell berichtet die Berliner Presse vermehrt über „vermüllte Wohnungen“ und „Dreck-Wohnungen“. Manch ein Vermieter will einen Mieter, der eine Belastung für das Umfeld darstellt oder mit seiner Verwahrlosung die Mietsache beschädigt, möglichst schnell loswerden. In der Rechtsprechung sind folgende Tendenzen hierzu erkennbar. Grundsätzlich kann der Mieter sein Wohnumfeld so gestalten, wie ihm das passt. Ein Mieter ist sicherlich nicht dazu verpflichtet, seine Wohnung aufzuräumen. Sollte die Vernachlässigung der Wohnung allerdings dazu führen, dass strenge Gerüche aus der Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris. Die Ausgangslage: Bestreitet der Mieter den Eigenbedarf, muss der Vermieter ihn beweisen. Das ist manchmal nicht so einfach, wenn der Vermieter die Wohnung für sich nutzen will und keine Familienangehörigen hat. Wen soll er als Zeugen benennen? Für solche Fälle sieht die Prozessordnung eine Parteieinvernahme des Vermieters nach § 448 ZPO oder seine Parteianhörung nach § 141 ZPO vor. Der Fall: Der Vermieter hatte in der Zwangsversteigerung eine Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mietminderung: § 536 BGB gibt dem Mieter das Recht zur Mietminderung, soweit die Tauglichkeit der Mietsache für den vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt ist. Mieter sollten allerdings sehr vorsichtig sein, was die Höhe der Mietminderung angeht. Die Rechtsprechung des BGH ist sowohl im Hinblick auf die Frage, ob eine Minderungsrecht besteht, wie auch hinsichtlich dessen Höhe alles andere als mieterfreundlich. Wer sich in der Höhe vertut, riskiert unter Umständen eine Kündigung. Denn sämtliche Irrtümer, auch solche von Beratern des Mieters, muss dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.3.2014, VZR 218/13. Ausgangslage: Wenn das Hauptmietverhältnis wirksam beendet ist, hat der Vermieter auch gegen den Untermieter einen Räumungsanspruch. Zieht der Untermieter nicht aus, kann der Vermieter vom Untermieter Nutzungsentschädigung verlangen. Dies umfasst in der Regel die bisherigen Miete bzw., wenn diese höher ist, auch die Miete für vergleichbaren Wohnraum in ortsüblicher Höhe. Daneben kann der Vermieter auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen. Das kann für den Untermieter teuer werden, insbesondere wenn ... weiter lesen