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Die richtige Berechnung von Minderungsquoten: Welche Methode ist anzuwenden? Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin Oft landet ein Streit um die richtige Minderungsquote vor Gericht. Dort geht es dann nicht selten ums Eingemachte, nämlich wenn der Vermieter aufgrund der ausgebliebenen Teilmietzahlungen fristlos kündigt und Räumungsklage erhebt. Bei jahrelanger Minderung kann die Berechnungsmethode über den Verbleib in der Wohnung entscheiden. Tendenziell rückt die Rechtsprechung von schematischen Berechnungsmethoden ab. Entscheidend ist, wie stark der Gebrauchswert der Mietsache eingeschränkt war. Eine Lärmbelästigung, die sich etwa nur auf die ... weiter lesen
Die Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs kann unwirksam sein, wenn dieser auf einem Fehler des Jobcenters beruht und der Mieter diesen nicht erkennen konnte - BGH vom 17.02.2015, VIII ZR 236/14 Das deutsche Recht kennt den schönen Spruch "Geld hat man zu haben". Damit soll ausgedrückt werden, dass jeder Vertragspartner selbst dafür zuständig ist, von ihm geschuldete Geldbeträge bei Fälligkeit zu zahlen. Dies gilt auch für Wohnungsmieter, die dem Vermieter gegenüber zur pünktlichen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Dabei ist auch gleichgültig, ob der Arbeitgeber des Mieters mit der Gehaltszahlung in Rückstand ist oder ob der ... weiter lesen
Die Kündigungsgründe sind gesetzlich limitiert. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt. aaa. Kündigung wegen Zahlungsverzug Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete in Verzug oder ist er in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag i.H.v.2 Monatsmieten in Verzug, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Entscheidend ist insoweit immer der Gesamtrückstand zum letzten Zahlungstermin. Irrtum bei Mietminderung geht zulasten des Mieters Zahlungsrückstände treten in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Mietminderung wegen (vermeintlicher) Mietmängel auf. Die Rechtsprechung ist insofern sehr ... weiter lesen
Unter Mietern und auch Vermietern ist bekannt, dass viele Klauseln aus älteren Standardmietverträgen, wonach die Mieter die Schönheitsreparaturen ausführen müssen, unwirksam sind. Manchmal fällt es den Mietern aber auch erst nach durchgeführter Renovierung oder dem Bezahlen einer Abstandssumme auf, dass sie eine Leistung erbracht haben, zu der sie nicht verpflichtet waren. In diesen Fällen empfiehlt es sich, schnell zu handeln. Denn die Rechtsprechung wendet die kurze Frist des § 548 Abs. 2 BGB auf solche Ansprüche an, so dass etwaige Aufwendungsersatz- oder Rückzahlungsansprüche bereits in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses verjähren, so der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. Juli 2014 – VIII ZR 376/13 –, juris. Fachanwalt für Mietrecht zur Ausgangslage: In der Praxis werden gelegentlich Räume zur Nutzung als Wohnung und als Gewerberaum vermietet. So werden zum Beispiel einem Rechtsanwalt Kanzleiräume vermietet mit der ausdrücklichen Genehmigung, in einem Teil der Räumlichkeiten zu wohnen. Entsteht zwischen den Mietvertragsparteien später Streit, ist häufig problematisch, ob auf das Mietverhältnis Gewerberaummietrecht oder das mieterfreundliche Wohnungsmietrecht anzuwenden ist. Die Unterschiede ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Zum Herbstbeginn beginnt auch die Schimmelpilzsaison in deutschen Mietwohnungen. Der Vermieter haftet vollumfänglich, wenn der Schimmelpilz ausschließlich auf Baumängel zurückzuführen ist. Anders sieht die Sache aus, wenn der Mieter durch sein Wohnverhalten den Schimmelpilz verursacht hat. Ein beliebter Einwand des Vermieters ist mangelhaftes Lüftungsverhalten. Dabei werden Mängel beim Heizverhalten des Mieters oft unterschätzt. Gerade eine unzureichende Beheizung der Mieträume kann den Schimmelpilz (mit)verursachen. Die Folge: Nicht der Mieter hat gegen den Vermieter ... weiter lesen
Ist es sinnvoll den Schimmelpilz erstmal selbst zu beseitigen, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit auszuschließen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Ausgangslage: Mit Beginn der Heizsaison kehrt auch der Schimmel in die deutschen Mietwohnungen zurück. Ursache ist unter anderem eine verfehlte Politik der einseitigen Förderung der Wärmedämmung bei Vernachlässigung von Lüftungsmaßnahmen. Das Phänomen wird daher in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mietern stellt sich in einer solchen Situation die Frage, ob sie als Sofortmaßnahme zunächst selbst den Schimmel beseitigen. ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen können für den Mieter ein großes Ärgernis bedeuten. Eine Miete, die man gegebenenfalls jahrelang stabil gehalten hat, kann unter relativ einfachen Voraussetzungen erhöht werden. Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, kann er die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der Vermieter darf die Kosten z. B. von Dämmmaßnahmen in einer bestimmten Höhe auf die Mieter abwälzen. Da solche Maßnahmen in der Regel sehr viel kosten, kann die Miete aufgrund Modernisierungsmaßnahmen schnell mal um mehr als 100 € monatlich steigen. Die Bundesregierung plant, eine Modernisierungsmaßnahme für die Vermieter ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung. Bislang war strittig, ob eine verjährte Mietzinsforderung auch gegen ein verpfändetes Sparbuch aufgerechnet werden kann. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 8.2.2010 (Az. 20 U 167/08) hatte dies noch bejaht. Der Vermieter konnte das Sparbuch in ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Amtsgericht Neustadt/Aisch zur Kündigung bei Messie-Wohnung: Das Amtsgericht Neustadt/Aisch hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Kündigung eines Vermieters wegen „messieähnlichem Zustands“ der Wohnung beschäftigt (Amtsgerichts Neustadt, Urteil vom 25.08.2016, 1 C 321/15). Der entsprechende Mieter hatte in der Wohnung Unrat, Kartons, Taschen, Altpapier sowie Gegenstände diverser Art gestapelt. Nach Angaben des Gerichts sei einer Nutzung der Küche nicht möglich gewesen, in der Wohnung habe es zudem unerträglich ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen