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Vorliegend lesen Sie Teil 4 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 4. Vortrag zur Mitteilung an den Vermieter Gerade im Bereich Schimmelpilz wird seitens der Vermieter häufig eingewandt, der Mieter habe über den Mangel nicht rechtzeitig informiert. Zudem kommt unter diesem Gesichtspunkt auch ein Mitverschulden des Mieters in Betracht. Es ist daher besonders wichtig, auch zur ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LG Berlin, Urteil vom 24. September 2014 – 65 S 64/14 –, juris. Ausgangslage: Die Kürzel i.A. und i.V., die im Rechtverkehr häufig ohne große Überlegungen verwendet werden, unterscheiden sich dahingehend, dass i.A. lediglich den Auftrag (als Bote) meint, während i.V. die Vertretungsmacht – also Befugnis, jemanden mit rechtlicher Bindungswirkung zu vertreten – kennzeichnet. Sofern im Rechtverkehr die Schriftform erforderlich ist, kann eine unzureichende Unterscheidung zwischen den beiden Kürzeln problematisch sein, wie der vorliegende Fall zeigt. ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des BGH vom 16. Januar 2008 – VIII ZR 222/06 –, juris. Das Problem ist jedem Mieter erkannt: mit der Zeit zeigen sich die ersten Mängel an der Wohnung, sei es ein tropfender Wasserhahn, die nicht funktionierende Heizung oder undichte Fenster. Die meisten Mieter vermeiden eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter bei kleineren Mängeln und beseitigen diese selbst. Liegen größere Mängel vor, versucht man den Vermieter zu erreichen oder den Hausmeisten anzurufen. Zahlreiche Vermieter reagieren auf entsprechende Anschreiben gar nicht. Irgendwann wird bei einigen Mietern der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 330/11), dass die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter auch dann erfolgen kann, wenn die Mietwohnung von einem Familienangehörigen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll. In dem konkreten Fall ging es darum, dass der Vermieter seine Kündigung des Mietvertrags damit begründet hatte, dass seine Ehefrau die Absicht hegte, ihre Anwaltskanzlei in die gemietete Wohnung zu verlegen. Die Wohnung des Vermieters ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In der Praxis kommt es vor, dass der Vermieter Eigenbedarf an der Wohnung geltend macht, aber nach Auszug des Mieters doch nicht in die Wohnung einzieht. In einem solchen Fall kann ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegen, der den Vermieter grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber seinem alten Mieter verpflichtet. Das kann teuer werden: Der zwischenzeitlich ausgezogene Mieter hat wegen der Eigenbedarfskündigung üblicher Weise finanzielle Nachteile. Zu Umzugskosten und Lagerkosten kommt oft ein immer wiederkehrender Schaden einer höheren Miete hinzu – besonders hoch ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Mieter einen Zeit-Mietvertrag kündigen kann, wenn der Vermieter eine Untervermietung verweigert Kurzfassung Der Vermieter von Wohnraum muss sich nicht auf jeden Untermieter einlassen, den der Mieter ihm präsentiert. Ist die ins Auge gefasste Untermietfamilie erheblich größer als die bisherige, kann er die Genehmigung der Untervermietung verweigern, ohne dass der Hauptmieter kündigen darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, mit dem Mieter zur weiteren Mietzahlung verurteilt wurden. Ihre Mietkündigung sei unwirksam: sieben Untermieter statt der bisherigen zwei Mieter müsse die Hauseigentümerin nicht akzeptieren. Sachverhalt Die beiden Mieter hatten ein Wohnhaus ... weiter lesen
Aufgrund der umfassenden Rechtsprechung zur Problematik der Schriftformklausel bei langfristigen Verträgen im Gewerbemietrecht entwickeln sich auch die Klauseln in den aktuellen Vertragswerken entsprechend weiter. Fraglich ist, ob eine tatsächlich konkludent abbedungene Schriftformklausel durch eine vertragliche Reparaturklausel wieder hergestellt werden kann? Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin: Ausgangslage: In jüngeren Verträgen lassen sich folgende Formulierungen in den Gewerbemietverträgen finden: „ (…) Den Vertragsparteien sind die besonderen gesetzlichen ... weiter lesen
Kündigung des Mieters wegen Mietrückständen, die sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr angesammelt haben und insgesamt die Höhe einer Monatsmiete übersteigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Gummersbach, Urteil vom 26. Juli 2013 – 11 C 46/13 –. Ausgangslage: Behält der Mieter unter Berufung auf eine Mietminderung Teile des Mietzinses, riskiert er eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug. Der weitere Bestand des Mietverhältnisses ist dann davon abhängig, ob die Mietminderung in der geltend gemachten Höhe bestand oder, soweit dies nicht der ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen . Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, erst kürzlich hat der BGH wieder eine Entscheidung zum Zutrittsrecht des Vermieters in die Wohnung des Mieters getroffen. Die Entscheidung betrifft jedoch speziell das Zutrittsrecht bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen durch den Vermieter. Gibt es allgemeine Regeln? Alexander Bredereck: Grundsätzlich bewegen wir uns hier ja im Spannungsfeld zwischen Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung für den Mieter) und Art. 14 GG (Eigentumsgarantie bezüglich des Vermieters). Der Mieter kann also nach vollständiger Übergabe der ... weiter lesen
Bei einer asbestbelasteten Wohnung kann der Mieter eine geringfügige Mietminderung (hier: 15 % des Mietzinses) ab Kenntnis der Asbestbelastung auch dann verlangen, wenn eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen ist. Die Kläger waren seit 1997 Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung in der W.straße in München. Mit Rundschreiben der Hausverwaltung vom 25.07.2000 wurden die Kläger darüber informiert, dass ihre Wohnung asbestbelastet sei und die Hausverwaltung deshalb einen Sachverständigen zur umgehenden Beseitigung zugezogen haben. Der Sachverständige habe bei anderen Wohnungen festgestellt, dass an den Heizkörperverkleidungen asbesthaltige Pappen angebracht seien. Im August/September 2000 wurden die notwendigen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Heizkosten sollen möglichst immer verbrauchsabhängig berechnet werden. Bei Fehlern in der Erfassung der Energiemengen ist in Mehrfamilienhäusern daher nicht automatisch ein personen- oder flächenbezogener Schlüssel anzuwenden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. Februar 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 329/14). Im Streitfall waren die Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit unterschiedlichen Geräten ausgestattet: manche mit Wärmezählern, die direkt den Wärmeverbrauch messen, andere mit sogenannten Heizkostenverteilern, durch die sich letztlich nur ein Anteil am Gesamtverbrauch berechnen lässt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aus aktuellen Urteilen geht sehr deutlich hervor, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümern eine Überlassung der Wohnung an Asylbewerber in der Regel nicht untersagen kann. Das gilt selbst für den Fall, dass es zu einer zeitweisen Überbelegung kommen könnte. Bei der Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber handelt es sich um eine zulässige Wohnungsnutzung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher eine solche Überlassung auch nicht verhindern kann. Um die Vermietung und Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber zu untersagen, fehlt der ... weiter lesen