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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Mieter im Wohnraummietrecht gut geschützt: Mieter genießen einen sehr guten gesetzlichen Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht. Um kündigen zu können, muss der Vermieter unabhängig von den Vorgaben im Mietvertrag immer einen der gesetzlich limitierten Kündigungsgründe haben. Kündigung wegen Vertragsverstößen des Mieters: Ein solcher Kündigungsgrund kann etwa vorliegen, wenn der Mieter Vorgaben aus dem Mietervertrag verletzt. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn der Mieter in Mietrückstand gerät oder Straftaten zulasten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November, AZ: VIII ZR 266/14 . Fall: Ein Mieter hatte eine 5-Zimmer-Wohnung in Berlin angemietet. Im Mietvertrag wurde die Wohnfläche mit 156,95 qm und die monatliche Miete mit 811,81 DM angegeben. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche 210,43 qm. Der Vermieter verlangte vom Mieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Vermieter hatte sich bei der Berechnung der Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche von 210,43 m² gestützt. Der Mieter hatte sich darauf berufen, dass für die Berechnung der zulässigen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt? Nach der Rechtsprechung ist es zunächst der Eigentümer eines Grundstücks bzw. die Wohnungseigentümer, die gemeinsam für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich sind. Der Eigentümer muss, so die Rechtsprechung, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Wege und Treppen, die für die Begehung durch Mieter, Besucher und ... weiter lesen
Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter - oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat - und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die fristlose Kündigung für den Fall an, dass erneut die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Was, wenn der Vermieter die unpünktliche Mietzahlung lange Zeit nicht gerügt hat? Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter – oder dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Ruhestörungen bzw. Lärm gehören zu den häufigsten Störungen, denen Mieter ausgesetzt sind, und wohl auch zu den anstrengendsten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Mieter die Nerven verlieren und dann falsch darauf reagieren. Es gibt einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten. 1. Ansprüche ausmachen Wenn der Mietgebrauch durch Lärmbelästigungen beeinträchtigt wird, können für Mieter Ansprüche gegen verschiedene Personen bzw. Gesellschaften gegeben sein. Welche Ansprüche das im Einzelnen sind, ist abhängig davon, ... weiter lesen
Ein Immobilienerwerb wird oft durch einen Makler vermittelt. Theoretisch möglich ist es aber auch, einen Grundstückserwerb ohne Hinzuziehung eines Maklers durchzuführen. Der Immobilienerwerb hat im Wesentlichen 3 Bestandteile: •Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (Auflassung) •Notarielle Beurkundung •Eintragung in das Grundbuch Einigkeit über den Eigentumsübergang (Auflassung): Käufer und Eigentümer müssen sich über die wesentlichen Inhalte des Grundstückserwerbs einig sein. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses ... weiter lesen
Gewerberaummietrecht: Starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen führen auch im Gewerberaummietrecht zur Unwirksamkeit der gesamten Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8.10.2008, Az.: XII ZR 84/06) hat klargestellt, dass auch im Gewerberaummietverhältnis starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da diese ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 25. November 2014 – 334 S 20/14) ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ausgangslage: Klar ist, dass der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, wenn in der Umgebung der Wohnung gebaut wird. Lärm und Schmutz, oft auch schwere Erschütterungen machen den Mietern das Leben zur Hölle. Gerade diejenigen, die ansonsten recht ruhig wohnen, stellen eine erhebliche Abweichung der Wohnqualität von der ursprünglichen fest und gehen selbstverständlich von einer entsprechenden Mietminderung aus. Die Gerichte machen da manchmal nicht mit. Hier in Berlin ist das Problem unter dem ... weiter lesen
Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens und zum Nachschieben eines erneuten Mieterhöhungsverlangens im Prozeß Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei gleichgelagerten Verfahren über die formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 Miethöhegesetz (seit 1.9.2001: § 558a BGB) entschieden. Der Vermieter verlangte in beiden Fällen schriftlich eine Erhöhung des Mietzinses und verwies zur Begründung auf drei in verschiedenen Geschossen eines anderen Hauses in derselben Straße gelegene Wohnungen, für welche ein vergleichbarer Mietzins gezahlt werde. In den angegebenen Geschossen befanden sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18.3.2013, AZ: 65 S 494/12. Ausgangslage: Nicht jeder Besucher des Mieters gefällt auch dem Vermieter. Vermieter versuchen in solchen Fällen zum einen gegenüber dem Besucher direkt vorzugehen (z.B. durch ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage). Zum anderen können sie auch Druck direkt auf den Mieter ausüben. Dies geschieht durch Abmahnung und gegebenenfalls eine fristlose Kündigung. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten eines Besuchers ohne weiteres dem Mieter als eigener Pflichtverstoß zuzuordnen. Nur ein solcher Pflichtverstoß ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Die Ausgangslage: Immer mehr Mieter verlieren ihre Wohnung, weil der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt. Manchmal ist der Eigenbedarf nur vorgeschoben. Vermieter nutzen die großzügigen Kündigungsmöglichkeiten, um Mieter, die wegen langer Vertragslaufzeit besonders günstige Mieten haben, loszuwerden und zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. In solchen Fällen macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Er begeht außerdem unter Umständen einen Prozessbetrug. Der Mieter hat allerdings das Problem, dass er sämtliche Umstände des ... weiter lesen