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Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen energiesparender Baumaßnahmen Das Oberlandesgericht Naumburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Vermieter, der wegen durchgeführter Baumaßnahmen zur Einsparung von Heizenergie die Miete erhöhen will, mit der Mieterhöhungserklärung eine sogenannte Wärmebedarfsberechnung vorlegen muß. In dem vom OLG Naumburg zu entscheidenden Rechtsstreit wenden sich Mieter einer Wohnung in einem noch zu DDR-Zeit errichteten Mehrfamilienhaus gegen die Wirksamkeit einer Mieterhöhung. Die beklagte Vermieterin, eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, hat umfangreiche Dämmaßnahmen an den Fassadenwänden des Gebäudes und der Kellerdecke durchführen sowie ... weiter lesen
Lüneburg/Berlin (DAV). Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Nach ihrem Einzug in ein Einfamilienhaus 2006 entfernten die Mieter im Erdgeschoss eine nichttragende Wand. Sie erneuerten dabei auch den Fußboden, wofür der Vermieter die Kosten übernahm. Nach Fertigstellung besichtigte er den Umbau. Anfang 2011 verlangte er von den Mietern den sofortigen Rückbau. Nach zwei weiteren erfolglosen Aufforderungen ... weiter lesen
Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Durch die Änderung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Achtung: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Hierauf können sich weder Vermieter noch Mieter berufen. weiter lesen
Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12. Ausgangslage: Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind ein aktuelles Thema für Mieter und Vermieter. Aus Mietersicht ist sie der "wunde Punkt" des eher mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mehr Immobilienkäufe führen regelmäßig auch zu einem Anstieg von Eigenbedarfskündigungen. Hier werden die wichtigsten Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung beantwortet. 1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? 2. Wann gilt eine Sperrfrist? 3. Form und Frist der Eigenbedarfskündigung beachtet? 4. Freie Alternativwohnung angeboten? 5. Liegt ein Härtefall zugunsten des Mieters vor? 1. Was ist Eigenbedarf? Für wen gilt er? Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung für sich, ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2010, AZ VIII ZR 306/09 klargestellt. In dem streitigen Mietvertrag hieß es: „Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen ... weiter lesen
Apothekenmietverträge: Zur Vereinbarung einer Umsatzmiete in Gewerberaummietverträgen für Apotheken. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. In Gewerberaummietverträgen ist die Vereinbarung einer umsatzabhängigen Miete grundsätzlich zulässig. Dies gilt bis zur Grenze des Mietwuchers. Anders ist dies bei der Vermietung von Apotheken, hier ist die Verpachtung grundsätzlich unzulässig wegen § 9 Apothekengesetz. In der Vermietung von Räumen zum Betrieb einer Apotheke bei gleichzeitiger Vereinbarung einer umsatzabhängigen Miete sieht der Bundesgerichtshof (BGH) eine Umgehung dieses gesetzlichen Verbots. ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin zur Modernisierung von Wohnraum: Wenn der Vermieter bei der Auftragsvergabe Firmen bevorzugt, die zu überhöhten Preisen arbeiten, kann er die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht in der Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. (Mieterhöhung wegen Modernisierung) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 84/08) lässt die Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsarbeiten des Vermieters nur in der Höhe für zulässig erachtet, die den angemessenen, also ortsüblichen Handwerkerkosten entsprach. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zunehmende Eigenbedarfskündigungen: Wie schon bereits mehrfach an verschiedener Stelle angemahnt, nimmt die Zahl an Eigenbedarfskündigungen von Vermietern immer weiter zu. Das gilt besonders in Ballungszentren, in denen der Wohnraum knapp ist. Vermieter nutzen hier die bisher ohnehin schon günstigen Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung und können so Mieter loswerden, die aufgrund einer langen Vertragslaufzeit zu besonders günstiger Miete wohnen. Anschließend kann dann zu einer höheren Miete neu vermietet werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermieter über Mängel informieren: Treten Mängel in der Wohnung auf, sollte der Mieter den Vermieter in jedem Fall direkt darüber informieren. Ob man vom Vermieter überhaupt die Beseitigung verlangen oder die Miete mindern will, spielt an der Stelle noch keine Rolle. Hintergrund ist folgender: Zeigt der Mieter die Mängel nicht an und vergrößern diese sich später, kann der Vermieter wiederum unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zum Mieter hat der ja keinen Zugriff auf die Wohnung und daher keine ... weiter lesen