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War der Mieter nicht alleiniger Mieter der Wohnung, wird das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern fortgesetzt. Diese können gemäß § 563 a Abs. 2 BGB das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod des Mitmieters außerordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (drei Monate) kündigen. Eintritt von Dritten bei Tod des Mieters gemäß § 563 BGB Unabhängig davon treten Ehegatten oder Lebenspartner, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Gemeinsame Kinder des Mieters treten ebenfalls in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Der ... weiter lesen
er Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden? Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil ... weiter lesen
Wann hat der Vermieter deshalb ein außerordentliches Kündigungsrecht? Aktuell berichtet die Berliner Presse vermehrt über „vermüllte Wohnungen“ und „Dreck-Wohnungen“. Manch ein Vermieter will einen Mieter, der eine Belastung für das Umfeld darstellt oder mit seiner Verwahrlosung die Mietsache beschädigt, möglichst schnell loswerden. In der Rechtsprechung sind folgende Tendenzen hierzu erkennbar. Grundsätzlich kann der Mieter sein Wohnumfeld so gestalten, wie ihm das passt. Ein Mieter ist sicherlich nicht dazu verpflichtet, seine Wohnung aufzuräumen. Sollte die Vernachlässigung der Wohnung allerdings dazu führen, dass strenge Gerüche aus der Wohnung ... weiter lesen
Grundsätzlich kann hier zunächst auf die Ausführungen zum Wohnraummietrecht verwiesen werden. Hinsichtlich der Mietstruktur sind die Vertragsparteien allerdings wesentlich freier als im Wohnraummietrecht. So ist z.B. die Vereinbarung einer sogenannten Umsatzmiete zulässig. Der Vermieter übernimmt dann einen Teil des unternehmerischen Risikos des Mieters. Wichtig ist, dass die Berechnungsgrundlagen für die Umsatzmiete (Netto- oder Bruttoumsatz, Umgang mit durch besondere Rabatte erzielten Umsätzen usw.) ausreichend deutlich geregelt sind. In der Praxis kommt auch die Vereinbarung einer Indexmiete (geregelt in § 557b BGB) vor. Der Mietpreis ist bei der Indexmiete nicht dauerhaft ... weiter lesen
Ende des Mietverhältnisses – Was ist bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten? Tipps für den Mieter von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dargestellt, die Mieter bei der Rückgabe der Wohnung beachten sollten: Beseitigung von Schäden: Hier sollte die Wohnung zunächst genau untersucht werden. Schäden sind, soweit vorhanden, von Ihnen zu beseitigen. Schäden meinte dabei alle Substanzverletzungen, nicht jedoch Abnutzungsspuren, die durch den normalen Mietgebrauch entstanden sind. Beispiel: Die Wände in der Wohnung sind nach gewisser Zeit nicht mehr ... weiter lesen
Seit dem 1.6.2015 gilt die Mietpreisbremse in Deutschland. Dort, wo die Mietpreisbremse eingeführt wurde, sind die Mietpreise allerdings Statistiken zufolge stärker angestiegen, als dort, wo sie nicht gilt. Woran liegt das? Dazu ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck . Maximilian Renger: Vorab mal eine grundsätzliche Frage: Was hältst du von derartiger staatlicher Regulierung, wie zum Beispiel der Mietpreisbremse? Fachanwalt Alexander Bredereck: Ich glaube eher nicht an die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Bewirtschaftung von Mangellagen. Letztendlich lassen sich die erhöhte Nachfrage nach Wohnungen in den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und zieht dann aus, kommt für den Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit in Betracht, sich aus der Mietkaution zu bedienen, um seine Forderungen zu begleichen. Dabei kann es allerdings Grenzen geben, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. Der Fall: In dem entsprechenden Fall ging es um einen Mieter aus Erfurt, der Nachzahlungen für die Betriebskosten in Höhe von knapp 1000 € für die Jahre 2006 bis 2009 nicht geleistet hatte. Nach seinem ... weiter lesen
Die Zielrichtung ist fraglich, die Umsetzung öffnet Umgehungsversuchen Tür und Tor. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Der Gesetzesentwurf für die Einführung der so genannten „Mietpreisbremse“ liegt nun vor. Was ist konkret geplant? Wie sind die Änderungen aus Anwaltssicht zu bewerten? Welche Auswirkungen auf den Markt insgesamt sind zu erwarten? Wie geht man am besten mit entstehenden Rechtsfragen im Alltag um? Damit beschäftigt sich der nachfolgende Artikel. Vorbemerkung zu möglichen Problemen einer Mietpreisbremse: Ich habe den Mietmarkt in Deutschland bisher immer so verstanden: Mieten steigen ... weiter lesen
Zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin Es kann vorkommen, dass man selbst finanziell nicht in der Lage ist, die eigene Miete zu zahlen. Das eingeschaltete Jobcenter, welches die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwaltet, übernimmt dann in der Regel die Mietzahlung entweder durch direkte Zahlung an den Vermieter oder durch Überweisung an den Sozialleistungsempfänger. In der Behördenpraxis des Jobcenters kommt es ab und an vor, dass sich die Auszahlung der Miete verzögert. Ein Konflikt mit mietrechtlichen Vorschriften ist die Folge. Die ... weiter lesen
I. Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Beweissicherung. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Teil 2 – Sicherung der Beweislage. Vorliegend lesen Sie Teil 2 einer Artikelserie zum Thema Beweissicherung vor der Schimmelpilzsanierung. Der erste Teil wurde bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Heute: 2. Sicherung der Beweislage Die Sicherung der Beweislage ist notwendig um einer späteren Veränderung durch Zeitablauf (z. Bsp. geänderte Witterungsbedingungen), Eingriffe in die Substanz (z.B. Instandsetzungsmaßnahmen nach Entstehung des Mangels) zu ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob der in einem Formularmietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden des Mieters, die durch vom Vermieter leicht fahrlässig verschuldete Mängel der Mietsache verursacht wurden, wegen Verstoßes gegen des Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam ist. In dem Rechtsstreit verlangen die Kläger Schadensersatz von rund 25.000,- DM für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. Während ihrer durch Urlaub bedingten Abwesenheit war wegen eines Defektes im Flachdach des Hauses Wasser in die Mietwohnung der Kläger eingedrungen und dadurch Mobiliar beschädigt worden. Nach den Feststellungen ... weiter lesen
Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. Die hierfür notwendige Zustimmung des Mieters sei aber nicht formgebunden (Urteil vom 15.9.2010, Az. 3 U 117/09). Sie könne mündlich oder auch konkludent durch Mietzahlung an den neuen Vermieter erfolgen. Bei Vermieterwechseln muss wie bei allen Vertragsnachträgen unbedingt auf die Schriftform des Nachtrags geachtet werden. Der Vertragsnachtrag muss alle Aspekte des Mietverhältnisses sorgfältig in einer Urkunde aufnehmen. Hierzu gehört regelmäßig, dass Angaben zum Stand der Miete, zu den ... weiter lesen