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Rechtsanwalt in Zarrentin - Mietrecht
Experten-Ratgeber
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Die zehn wichtigsten Fragen mit Antworten von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Frage 1: Was ist nach Erhalt der Kündigung als erstes zu tun? Der Vermieter kann Wohnraum nicht einfach kündigen. Er braucht einen Kündigungsgrund. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben sein. Fehlt ein Grund, können Sie die Kündigung ignorieren. Frage 2: Kann der Vermieter einen einfach aus der Wohnung werfen? Nein. Wenn man nicht freiwillig auszieht, muss der Vermieter zunächst Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) einreichen. Er braucht einen rechtskräftigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Zum Herbstbeginn beginnt auch die Schimmelpilzsaison in deutschen Mietwohnungen. Der Vermieter haftet vollumfänglich, wenn der Schimmelpilz ausschließlich auf Baumängel zurückzuführen ist. Anders sieht die Sache aus, wenn der Mieter durch sein Wohnverhalten den Schimmelpilz verursacht hat. Ein beliebter Einwand des Vermieters ist mangelhaftes Lüftungsverhalten. Dabei werden Mängel beim Heizverhalten des Mieters oft unterschätzt. Gerade eine unzureichende Beheizung der Mieträume kann den Schimmelpilz (mit)verursachen. Die Folge: Nicht der Mieter hat gegen den Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Heizungsausfall ist Mietmangel: Entscheidend für die Frage, was Mieter tun können, wenn bei ihnen in der Wohnung die Heizung ausfällt, ist zunächst, ob damit ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Fällt die Heizung vollständig aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung als Mietsache wesentlich beeinträchtigt und es besteht ein Mietmangel. Im Einzelfall etwas schwieriger zu beurteilen sind die Fälle, in denen die Heizung zwar noch funktioniert, aber nur eine gewisse, verhältnismäßig geringe Temperatur in den Räumen herzustellen vermag. Hier finden sich ... weiter lesen
Ist dem Vermieter bekannt, dass im Mietobjekt infolge von Baumängeln Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, muss eine spätere Ausweitung der Schimmelpilzbildung nicht noch einmal neu vom Mieter angezeigt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 18. März 2014 – VIII ZR 317/13 –, juris. Die Ausgangslage: Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig, ... weiter lesen
Es ist eine unschöne Vorstellung: Ein Selbständiger oder eine Firma mietet ein Büro in der Hoffnung, dort produktive geistige Arbeit auszuüben. Für geistige Arbeit braucht man – Ruhe. Kurz nach Einzug und Beginn kreativen Schaffens öffnet vor den eigenen Bürofenstern eine Strandbar. Vormittags bis in die späten Abendstunden dringt Musik in die Büroräume. Ein konzentriertes Arbeiten ist nicht mehr möglich. Eine Mietminderung nimmt der Vermieter achselzuckend zur Kenntnis. Die enorme Investition, die den Büroraum schalldicht machen würde, lohnt sich für den Vermieter nicht. Was nur wenige wissen: Das Gesetz sieht für diese Fälle eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Seit Winterbeginn tritt in Wohnungen wieder vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Neben dem richtigen Lüftungsverhalten ist auch das Heizverhalten entscheidend. Der Mieter sollte sämtliche der Räume der Wohnung zumindest einmal am Tag auf eine Temperatur von mindestens 22° C heizen. Es ist zwar gestattet die Temperatur im Schlafzimmer nachts abzusenken. Einmal am Tag muss aber auch der Schlafzimmer geheizt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Eigene Verursachungsbeiträge vermeiden Zunächst sollte man als Mieter möglichst alles dafür tun, dass man selbst keine Verursachungsbeiträge zur Entstehung des Schimmels leistet. Dazu gehört insbesondere, dass man ordentlich lüftet und heizt. Das muss man später auch beweisen können. Kann man das nicht und stellt sich der Vermieter auf den Standpunkt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, schuldet man als Mieter unter Umständen selbst Schadensersatz und kann ggf. seine eigenen Rechte bzw. Ansprüche auf Mietminderung, Instandsetzung und ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem jüngeren Urteil (OLG Karlruhe, Urteil vom 17.12.2009, Az. 9 O 42/09) entschieden, dass bei einem Altbau (hier Baujahr 1920) keine Verpflichtung des Vermieters besteht, in den Räumen zu gewährleisten, dass bestimmte Höchsttemperaturen nicht überschritten werden. Zumindest kurzfristige und geringe Überschreitungen der in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Temperaturen stellen noch keinen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter darf deswegen dann auch nicht die Miete mindern. Diese Entscheidung weicht von den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ab (so das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 28.2.2007, Aktenzeichen: 30 U 131/06; vergleiche ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (DAV). Wenn der Mieter einen Mangel kennt und dennoch den Vertrag unterschreibt, kann er während der Mietzeit wegen dieser Mängel die Miete nicht mehr mindern oder Schadensersatz verlangen. Aber gilt dies auch, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Mangel zwar noch nicht tatsächlich vorliegt, der Mieter aber damit rechnen muss? An die Vorhersehbarkeit von künftigen Mängeln sind sehr hohe Anforderungen zu stellen. Dies hat nunmehr das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 25. November 2014 (AZ: 334 C 20/14) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem zu entscheidenden Fall war es aufgrund von erheblichen ... weiter lesen
Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. a. Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen Grundsätzlich trifft die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen den Vermieter. Üblich ist die Übertragung dieser Verpflichtung auf den Mieter im Mietvertrag. Dies geschieht in der Regel formularvertraglich, sodass bei der Abfassung Sorgfalt geboten ist. Andernfalls ist die Klausel gemäß § 307 BGB unwirksam. Fälle der Unwirksamkeit: - So genannte „starre Fristen“ für die Vornahme von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. So mancher Mieter treibt den Vermieter in der Praxis zur Weißglut, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt oder dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht zustimmt. Viele solcher Streitigkeiten landen bei Anwälten und ggf. auch vor Gericht. Teilweise greifen Vermieter aber auch zu anderen Mitteln, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen. Dazu zählen z.B. sog. Versorgungssperren, mit denen der Vermieter dem Mieter verschiedene Versorgungsleistungen abstellt. Das Amtsgericht Koblenz hat sich in einem aktuellen Beschluss mit einem interessanten Fall ... weiter lesen
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren ... weiter lesen