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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitszeit als Streitthema Immer wieder streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis darum, was eigentlich genau zur Arbeitszeit zählt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht dazu in § 2 allein die Regelung vor, dass Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen ist. Das lässt allerdings einen weiten Interpretationsspielraum. Wann genau beginnt die Arbeit? Relevant ist das für die Parteien vor allem deshalb, weil der Arbeitgeber die Arbeitszeit zu vergüten hat. Arbeitsvorbereitungszeit als Arbeitszeit In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch ... weiter lesen
Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt. Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.03.2021 zum Aktenzeichen 41 Ca 16379/20 entschieden, dass nach § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, „von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.“ Diese Vorschrift gilt auch und gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist oder werden soll. § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG stellt auf die tatsächlichen einvernehmlichen Arbeitsbedingungen ab. Nach § 48 Absatz 1a Satz 2 2. Alternative ArbGG reicht für den Gerichtsstand des Arbeitsortes der Ort aus, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeit ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
Kein zeitlich unbegrenzter Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers Der Kläger war seit 1991 in einer Niederlassung der beklagten Omnibusherstellerin als Verkaufsbeauftragter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Verkaufsgebiet zu ändern. Eine 1992 zunächst erfolgte Erweiterung des Gebiets wurde 1993 teilweise wieder zurückgenommen. Für 1994 blieben vom Kläger beanspruchte Ausgleichsprovisionen iHv. ca. 3.900,00 DM offen. Der Kläger, dessen Jahreseinkommen 1994 und 1995 bei jeweils ca. 130.000,00 DM lag, hatte die Zahlung im August 1995 vergeblich angemahnt, im November 1995 bekräftigte die Beklagte, daß sie die Beträge nicht zahle. Mit ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Eine aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube dreht sich um das Kündigungsrecht von Arbeitnehmern und die Frage, ob man seinen Arbeitsvertrag eigentlich schon vor Arbeitsbeginn wieder fristlos kündigen kann, auch wenn der Arbeitsvertrag ein solches Recht vor dem ersten Arbeitstag ausschließt. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss ich sagen, dass mir auf Arbeitgeberseite der Sinn einer Klausel nicht ganz klar ist, die ein Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn ausschließt. Welches ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16. Mai 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 559/22 entschieden, dass ein an sich zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung geeignetes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, wenn das Handeln eines anderen Beschäftigten als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet wird, da diese Worte geprägt davon sind, einen Anderen abzuwerten und zu beleidigen. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer sodann nicht ... weiter lesen