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Experten-Ratgeber
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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21.07.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 430/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der dem Arbeitgeber eine Erkrankung in Aussicht stellt, wenn er nicht bekommt was er möchte, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wurde durch die außerordentliche fristlose Kündigung aufgelöst. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz äußerte sich in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) zu der Frage, inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. Im konkreten Fall soll das Weihnachtsgeld eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber mit der Begründung gekürzt worden sein, dass der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sei. Das Landesarbeitsgericht entschied daraufhin, dass dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die regelmäßige Betriebsversammlung findet im Regelfalle während der Arbeitszeit statt. Das ist in § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG gesetzlich normiert. Bei der Ausnahmeregelung „soweit nicht die Eigenart des Betriebes eine andere Regelung zwingend erfordert” ist ein sehr strenger Maßstab in der Hinsicht anzulegen, dass die Ausnahmeregelung nur dann Platz greift, wenn anderenfalls der eingespielte technisch-organisatorische Arbeitsablauf des Betriebes eine untragbare Störung erfahren würde (Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1974 – 2 Ta BV 1/74 –, juris). ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wird einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub noch für die Zeit nach Ende der Befristung gewährt, verlängert dies nicht den Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Verlängerungsregelung gelte nur bei einer „Fortsetzung der Arbeitsleistung“, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag, 12. Mai 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 AZR 266/22). Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt ein Arbeitsverhältnis „als auf unbestimmte Zeit verlängert“, wenn es nach Ablauf der Vertragsdauer „mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt“ wird und dieser „nicht unverzüglich widerspricht“. Im Streitfall geht es um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Mehrfach war er als ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast ein aktuelles Video mit der Frage überschrieben, ob sich Arbeitnehmer schlecht fühlen müssen, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen. Hast du den Eindruck, dass Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage ein schlechtes Gewissen haben? Fachanwalt Arbeitsrecht: Die Frage ist natürlich etwas provokant formuliert und mir so auch noch nicht konkret gestellt worden. Ich erlebe aber immer wieder bei Mandanten auf Arbeitnehmerseite, dass eine Unsicherheit darüber besteht, ob es jetzt wirklich richtig oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
Jeder Arbeitnehmer kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber die Erteilung eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses verlangen (§ 109 GewO). Ein solches Zeugnis dient insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber über den Arbeitnehmer, dem die Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtert werden soll. Es muss deshalb von einer Person unterzeichnet werden, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung. Wird das Zeugnis nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter unterzeichnet, ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Wer beim Weg zur Arbeit sein Hof- oder Garagentor schließt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei letztlich Teil des Arbeitsweges oder allenfalls eine versicherungsunschädliche geringfügige Unterbrechung, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 108/15). Es gab damit einem Schulhausmeister aus Hanau recht. An einem vereisten Tag im Januar 2013 machte er morgens gegen 6.15 Uhr das Hoftor seines Grundstücks auf, um zur Arbeit zu fahren. Er fuhr sein Auto aus dem Hof und stieg dann aus, um das Hoftor wieder zu schließen. Dabei rutschte er auf dem ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über einen interessanten Fall zu entscheiden, in dem es auch um die Einordnung des Status einer Führungskraft ging. Die Frage war, ob ein Seniorpartner und Geschäftsführer auch gleichzeitig Arbeitnehmer sein kann. Der Kläger war 2004 bei der Beklagten als Vice President angestellt worden. 2005 wurde der Kläger zum Geschäftsführer ernannt. Ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis wurde zwischen den Parteien aufgehoben. Im Jahre 2005 bestellte die Beklagte über 100 Partner zu Geschäftsführern. Diese wurden zunächst nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Aufgaben des Klägers waren im Wesentlichen die Leitung von ... weiter lesen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen eigentlich um eine Abfindung geht - Sie müssen zuerst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wie hoch ist die Abfindung? Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer Ihre Chancen sind, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, umso mehr wird der Arbeitgeber zahlen, um Sie nicht weiter beschäftigen zu müssen. Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro ... weiter lesen