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Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB darstellen. Zulässigkeit: In Anbetracht der aus dem Strafrecht bekannten Unschuldsvermutung könnten sich Zweifel an der Zulässigkeit der Verdachtskündigung ergeben. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner ... weiter lesen
Erfurt (jur). Verfolgt die angestellte Geschäftsführerin eines gemeinnützigen Vereins in intriganter Weise die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, muss sie mit der fristlosen Kündigung rechnen. Denn das illoyale Verhalten stört in erheblicher Weise den Betriebsfrieden und zerstört die für eine gute Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis, stellte am Donnerstag, 1. Juni 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar (Az.: 9 Sa 15/15). Den konkreten Fall um die fristlose Kündigung der früheren Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht Sachsen verwiesen die obersten Arbeitsrichter allerdings aus formalen Gründen an das Landesarbeitsgericht in Chemnitz zurück. ... weiter lesen
Öffentlicher Dienst - Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage landesgesetzlicher Regelung ( ArbG Dresden, Urteil vom 03. März 2010, 4 Ca 2850/08 - nicht rechtskräftig) Der Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei dem Beklagten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern beim Regierungspräsidium D. als Referentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-0) vom 10.12.1990 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Wann beginnt die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder umgezogen ist? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Problem: Wer eine Kündigung erhält hat grundsätzlich drei Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach ist in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr zu unternehmen, insbesondere die Chance auf eine Abfindung ist meistens vertan. Immer wieder stellt sich die Frage, wann die Frist zu laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer sich (z.B. wegen seines Urlaubs, einer Kur oder gar einer Haftstrafe) nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Zahlreiche Mitarbeiter erwarten Kündigung Der Flugbetrieb bei Air Berlin ist eingestellt, zahlreiche Mitarbeiter müssen nun in nächster Zeit ihre Kündigung erwarten. Täglich gibt es neue Entwicklungen in diesem Zusammenhang. Nach aktuellem Stand konnten sich Bund und Länder nicht auf eine große Transfergesellschaft für die Mitarbeiter einigen. Für einen Teil der Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter) soll der Wechsel in eine Transfergesellschaft aber möglich sein (vgl. Berliner Morgenpost vom 1.11.2017). Was gilt es für die betroffenen Mitarbeiter zu beachten? ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein. 2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich. 3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13. Ausgangslage: In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Arbeitnehmern, die in ihrer Freizeit auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken Fotos oder Berichte aus ihrem Arbeitsleben veröffentlichen. Gerade in Zeiten, in denen das Internet für viele noch Neuland ist (nicht nur für die Bundeskanzlerin) und sich noch keine allgemeinen Standards für den Aufenthalt in diesen Bereichen herausgebildet haben, ist besondere Vorsicht geboten. Als im Straßenverkehr die ersten Automobile ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob einem Angestellten einer Landesversicherungsanstalt aus Anlaß der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag zusteht. Der Kläger hatte für den voraussichtlichen Tag der Niederkunft bei der Beklagten bezahlte Freistellung beantragt. Die Beklagte gewährte zwar die Freistellung, lehnte jedoch die Fortzahlung der Vergütung ab. Der Klage auf Zahlung der Vergütung gab das Arbeitsgericht statt, das Landesarbeitsgericht wies sie ab. Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Nach § 616 Abs. 1 BGB iVm. § 52 Abs. 1 Buchst. a des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - ... weiter lesen
Gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) haben Arbeitnehmer, welche in Vollzeit beschäftigt sind, einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit. Um diesen Anspruch erwirken zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der betreffende Beschäftige muss mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sein Der Betrieb hat mindestens 16 Beschäftigte Es dürfen keine betrieblichen Gründe einer Reduzierung der Arbeitszeit entgegenstehen Auch hat der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 spätestens drei Monate vor dessen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen? Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom ... weiter lesen