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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung). Hier ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber Zeugnisberichtigung verlangen, wenn das Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Form und Inhalt (zutreffende Tatsachen und Beurteilungen) entspricht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bei diesem Anspruch handelt es sich genauer gesagt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch um den Erfüllungsanspruch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (vgl. BAG, Urteil v. 16.10.2007, 9 AZR 248/07). Voraussetzungen: Voraussetzungen für das berechtigte Begehren des Arbeitnehmers, ein neues Arbeitszeugnis zu erhalten, sind im Zeugnis enthaltene - falsche Tatsachen - ... weiter lesen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
1. Eine Personalakte ist eine Sammlung sämtlicher Daten und Unterlagen, die sich auf die Person eines Arbeitnehmers bezieht. Dabei ist nicht von Bedeutung, in welcher Form oder an welcher Stelle (z.B. elektronische Datenbanken) die Daten gesammelt werden. 2. Der Arbeitgeber muss Informationen aus der Personalakte grundsätzlich vertraulich behandeln und deshalb den Kreis der Mitarbeiter mit Zugriff auf die Personalakte möglichst klein halten. 3. Die Personalakte darf ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an Betriebsfremde weiter gegeben werden. 4. Personalakten enthalten in der Regel den Arbeitsvertrag, Beurteilungen, Zeugnisse, Personalfragebögen, Testergebnisse und gegebenenfalls ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Selbstständige in anderen EU-Ländern bleiben dort auch dann aufenthaltsberechtigt, wenn ihnen nach mehr als einjähriger Tätigkeit die Aufträge ausgehen. Ihnen „bleibt die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten“, urteilte am 20. Dezember 2017 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines rumänischen Stuckateurs in Irland (Az.: C-442/16). Der Rumäne hatte von 2008 bis 2012 als selbstständiger Stuckateur in Irland gearbeitet. Regelmäßig hatte er seine Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Wegen der rückläufigen Konjunktur gingen ihm 2012 die Aufträge ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln verhandelt am 05.10.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 5626/20 mit dem Gütetermin die Kündigungsschutzklage des Leiters Medien und Kommunikation der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA. Am 24.08.2020 wurde dem Kläger Kaufmann zuvor vom 1. FC Köln die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen worden. Der Gütetermin findet vor dem Einzelrichter statt, der im Gütetermin mit den Parteien ausloten wird, ob es die Möglichkeit einer Einigung in Form eines Vergleichs gibt. Sollte der Gütetermin scheitern, wird das Arbeitsgericht Köln einen Kammertermin bestimmen, bei dem der Einzelrichter durch zwei ehrenamtliche Richter ... weiter lesen
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit? Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 104/20 entschieden, dass eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 44/20 vom 01.12.2020 ergibt sich: Die Klägerin absolviert seit dem 1. September 2017 bei der beklagten Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer gegenüber Vollzeitauszubildenden von 39 Stunden auf 30 Stunden verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit. Auf das ... weiter lesen