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Experten-Ratgeber
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Volle Haftung nur bei Vorsatz bezüglich des Schadenseintritts Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte als Auszubildender für den Beruf des Verkäufers mit einer Ausbildungsvergütung von 600,00 DM monatlich der Klägerin zum Schadensersatz in Höhe von 6.900,00 DM verpflichtet ist. Der Schaden entstand, als der 16 ½-jährige Auszubildende mit einem Gabelstapler gegen ein halb geöffnetes Sektionaltor der Lagerhalle fuhr. Die Klägerin hatte dem Beklagten, der weder einen Führerschein für den Gabelstapler besaß noch in dessen Bedienung eingewiesen worden war, die Benutzung des Gabelstaplers generell untersagt. Der Beklagte behauptet, er habe einen Lkw mit Fahrrädern abladen müssen; dazu sei die Benutzung des Gabelstaplers ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Sogenannte mehrstufige Ausschlussfristen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien und beschäftigen die Arbeitsgerichte seit Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 19.5.2010, 5 AZR 253/09) wieder einmal die Grundsätze hierzu bestätigt und sogar präzisiert, sodass dies zum Anlass genommen werden soll, die Grundzüge der Rechtslage bei mehrstufigen Ausschlussfristen zu skizzieren: I. Ausgangslage: In Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsrichtlinien (bsp. AVR) und auch einfachen Arbeitsverträgen wird in zunehmendem Maße die eigentlich geltende gesetzliche Verjährung von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Eine Pensionskasse, die von einem Arbeitgeber eingeschaltet wird, um für ihn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen, muss diese Leistungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unabhängig von versicherungsrechtlichen Vorgaben so erbringen, dass keine Arbeitnehmergruppe wegen des Geschlechts diskriminiert wird. Geschieht dies dennoch, kann der betroffene Arbeitnehmer den zur Herstellung eines diskriminierungsfreien Rechtszustandes erforderlichen Differenzbetrag auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber gerichtlich geltend machen. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers umfasst nicht Zusatzversorgungsansprüche, die ein Arbeitnehmer neben der vom Arbeitgeber zu verschaffenden Versorgung freiwillig durch ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Wann ein Fall des so genannten Mobbings vorliegt und wann dem gemobbten Arbeitnehmer materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche zustehen, entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil vom 17.11.2010 (Aktenzeichen: 3 O 1157/10). Das Landgericht Erfurt stellte dort zu den Voraussetzungen des Mobbings folgenden Leitsatz auf: "Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen. Einzelne Handlungen und Maßnahmen sowie Verhaltensweisen begründen dagegen auch bei nachteiligen Folgen keinen Mobbingvorwurf. ... weiter lesen
In meinen Artikeln hatte ich bereits mehrfach betont, wie wichtig es ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung oder nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen. Fast ebenso wichtig ist es auch, innerhalb dieser Frist die richtigen Anträge zu stellen – aber eben nur fast, wie das Urteil des BAG vom 15.05.2012, 7 AZR 6/11 zeigt. In diesem Fall hatte ein nicht anwaltlicher vertretener Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist Entfristungsklage eingereicht mit dem Antrag, dass seit dem 31.05.2007 ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses bestehe. Ein solcher Feststellungsantrag ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig. Der Arbeitsrichter oder auch ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so ... weiter lesen
Mit Arbeitnehmervertretern sei bereits ein Interessenausgleich vereinbart worden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Übereinstimmenden Medienberichten zufolge will sich Siemens bis zum kommenden Herbst von 15.000 Mitarbeitern weltweit, allein in Deutschland von 5000 Arbeitnehmern trennen. Auch wenn Angaben zufolge bislang noch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden und dies angeblich auch so bleiben soll: Für die Betroffenen Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten. Aufhebungsvereinbarungen statt betriebsbedingter Kündigungen Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen werden Arbeitnehmern häufig ... weiter lesen
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Zur Zahlung auffordern und Frist setzen Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der ... weiter lesen
Nachtarbeit und Ausgleichsleistungen des Arbeitgebers Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten, einem Unternehmen der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, als Maschinenbediener beschäftigt. Der Kläger arbeitet ausschließlich nachts. Der Stundenlohn ist mit 18,40 DM vereinbart. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist kein Tarifvertrag anzuwenden. Eine arbeitsvertragliche Regelung, wie die mit der Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, besteht nicht. Der Kläger hat mit der im Herbst 1999 erhobenen Klage geltend gemacht, die Beklagte schulde ihm für die seit 1997 geleisteten Nachtarbeitsstunden den gesetzlichen Nachtarbeitszuschlag. Angemessen sei der im Manteltarifvertrag für ... weiter lesen