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Experten-Ratgeber
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NEUBURG/DONAU (DAV). Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten muss die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden, entschied das Amtsgericht Neuburg an der Donau. In dem Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben, war ein Fahrradfahrer auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers erstattete der Autofahrerin deren Schaden zu 75 Prozent. Die Frau forderte jedoch die gesamten Kosten: Für sie sei der Unfall eine Folge höherer Gewalt, ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben. Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft erhielten Fahrzeuginsassen keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren war. Nach dem neuen Recht wird in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Verletzte saß, dem Insassen den Schaden ersetzen und dabei sogar ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08). Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrssicherungspflicht Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger hat sich auf einer als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hat geltend gemacht, dass die Rampe die notwendige Rutschfestigkeitsstufe besitze und der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes „Auf eigene Gefahr“ wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung zuständige 1. Zivilsenat hat die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Rüdesheim/Berlin (DAV). Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter ?Harmlosigkeitsgrenze? kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat mit Urteil vom 21. Mai 2008 (AZ: 3 C 394/05) in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall saß die Klägerin als Beifahrerin in einem stehenden Fahrzeug, als ein PKW mit etwa 16 km/h von hinten auffuhr. In der Folge ließ sie sich wegen Schulter- und Nackenschmerzen ärztlich behandeln. Der Unfallhergang sowie die Schuld des Auffahrenden sind zwischen den Unfallbeteiligten nicht streitig. Als die Beifahrerin ... weiter lesen
Meiningen/Berlin (DAV). Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (Az.: 4 S 177/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Fahrradfahrer hatte mit seinem Rad eine Linkskurve so geschnitten, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, obwohl dieses versuchte, auszuweichen. Der Pkw-Fahrer klagte auf Erstattung der entstandenen Sachschäden. In zweiter Instanz bekam er Recht. Das Gericht urteilte, dass der Radfahrer allein hafte, da er durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Unfall ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt: Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden? Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Wenn an einer ?Grün? zeigenden Ampel ein Autofahrer ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abbremst, trifft den Fahrer des nachfolgenden Autos bei einem Auffahrunfall in der Regel keine Schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten. In dem Fall waren mehrere Autos an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur losgefahren, als für sie die Ampel auf ?Grün? gesprungen war. Der Fahrer des ersten Wagens machte plötzlich eine Vollbremsung, weil die Ampel für den Geradeaus-Verkehr auf ?Rot? umgeschaltet hatte und er dachte, dies gelte auch für die Abbiegespur. Das ihm nachfolgende ... weiter lesen
ERLANGEN (DAV). Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Im zu Grunde liegenden Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren. Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon ... weiter lesen