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MEININGEN (DAV). Einem 19-Jährigen, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall zahlreiche schwere Verletzungen erlitt und ein Bein vom Oberschenkel abwärts verlor, hat das Landgericht Meiningen 180.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. Damit werde unter anderem berücksichtigt, dass der junge Mann durch die Unfallfolgen ?nicht mehr am Sozialverhalten Gleichaltriger? teilnehmen könne, hieß es in dem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Dem 19-Jährigen, der auf einem Moped unterwegs war, hatte ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Der junge Mann schwebte tagelang in Lebensgefahr und behielt nach zahlreichen Operationen neben dem Verlust des ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 26. Januar 2011 (3 Ss OWi 2/2011) wurde vom Fahrverbot abgesehen, nachdem der Betroffene ein Schreiben seines Arbeitgebers vorlegte, worin dieser die Kündigung androhte, sollte der Betroffene ein Fahrverbot erhalten. Bei dem Betroffenen handelte es sich um einen Außendienstmitarbeiter. Dieser hielt bei Tempo 104 hm/h den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht ein. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 240 € und zu einem Monat Fahrverbot. Eine solche Strafe ist nach dem Bußgeldkatalog im Regelfall vorgesehen. Um zumindest das Fahrverbot zu beseitigen, wurde dem Gericht Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen vorgelegt, mit welchem dieser ... weiter lesen
Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder nur für seine eigene Schuld bestraft wird. Daher muss auch bei Bußgeldsachen in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Grundsatz gewahrt werden. Insofern kommt der Qualität des Radarfotos eine besondere Bedeutung zu, um die Identität des Fahrers nicht nur anhand des Kennzeichens festzustellen. Das OLG Düsseldorf (Az.: IV- 4 RBs 29/11 ) ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn es nachts schneit und gefriert muss die zuständige Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betont das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen in dem zu Grunde liegenden Fall einem Autofahrer Schadensersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das OLG den fraglichen Straßenabschnitt als ... weiter lesen
Berlin (DAV). Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Gemeinden können bei einem Glatteisunfall zu Schadensersatz verurteilt werden. So muss die Stadt München an eine Fußgängerin, die sich im Winter auf einer nicht geräumten Straßenkreuzung den Knöchel gebrochen hatte, Schadensersatz zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München vom 12. Juni 2008 (AZ: 26 O 2677/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin war abends beim Überqueren der Straße auf der Fahrbahn ausgerutscht und schwer gestürzt. Dabei erlitt sie unter anderem eine Knöchelfraktur. Die Fahrbahn war nicht zeitnah vom Schnee geräumt und auch nicht gestreut worden. Grund für den Sturz war eine unter der Schneedecke liegende Eisplatte. Die Klägerin war der Auffassung, ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer sich als Autofahrer umdreht, um auf die Rücksitze zu sehen, handelt riskant. Verursacht er durch seine Unaufmerksamkeit einen Unfall, kann sein Verhalten ? abhängig vom Anlass ? als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigen. Im ersten der Fälle, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht wurden, war es im Auto auf nächtlicher Fahrt zu einer Beziehungskrise gekommen: Der Fahrer hatte sich handfest seiner Beifahrerin genähert, was seiner im Fond sitzenden Freundin gar nicht recht war. Die wütende Frau versetzte ihm daraufhin von hinten einen Schlag. Als sich der ungetreue Freund umdrehte, verlor er die ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den für die Landeshauptstadt geltenden Luftreinhalteplan 2013 nachbessern. Da insbesondere Dieselfahrzeuge besonders stark die Luftverschmutzung in Düsseldorf mit Schwefeldioxid verursachen, müssen in dem zu überarbeitenden Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Diesel-Autos „ernstlich“ geprüft werden, urteilte am Dienstag, 13. September 2016, das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 3 K 7695/15). Damit konnte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage einen vollen Erfolg verbuchen. Seit 2010 gilt in Düsseldorf für Schwefeldioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06). Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten. Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen