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Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
HAMM (DAV). Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor: - Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen. - Der Unfall geschah bei Dunkelheit. - Das Auto wurde ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein anderer Fahrzeugführer für einen Unfall haftet, wenn es zu keiner Berührung zwischen den Fahrzeugen kommt Kurzfassung Für den Unfallschaden eines anderen kann ein Verkehrsteilnehmer auch haften, wenn sich die Fahrzeuge nicht berührt haben. Es muss aber feststehen, dass seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalles beigetragen hat. Allein der Umstand, dass ein Vorausfahrender einen Überholvorgang wegen Gegenverkehrs abgebrochen und gebremst hat, ist hierfür nicht ausreichend. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage eines gestürzten Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000,- € abgewiesen wurde. Dem beklagten Pkw-Fahrer, der ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
Bamberg/Berlin (DAV). Der Verkäufer eines Fahrzeugs kann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer die vereinbarte Vorkasse nicht zahlt. Der Käufer kann weder Lieferung noch Schadensersatz verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 31. Januar 2014 (AZ: 5 U 171/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Der Mann kaufte einen Traktor zu einem Kaufpreis von etwa 16.000 Euro. Käufer und Verkäufer waren unterschiedlicher Auffassung, ob Vorkasse vor Anlieferung des Traktors vereinbart worden war. Als klar war, dass der Mann keine Vorkasse leisten würde, stornierte der Verkäufer den Vertrag insgesamt und verkaufte den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
Berlin (DAV). Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Eilenburg (DAV). Betreiber von Autowaschanlagen müssen ihre Kunden auf eine geänderte Funktionsweise im Winterbetrieb deutlich hinweisen. Mit dieser Begründung sprach das Amtsgericht Eilenburg (Sachsen) mit Urteil vom 27. September 2005 einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug beim Einfahren durch ein sich senkendes Tor beschädigt wurde (Az.: 7 C 0549/04). In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr der Kläger in eine Waschanlage, als sich plötzlich das Rolltor senkte und das Auto beschädigte. Das Tor senkt sich nur im Winterbetrieb nach jedem Auto, im Sommer bleibt es generell offen. Von dem Betreiber verlangte er den Ersatz des Schadens. Dieser zahlte nicht ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr muss die Polizei darauf achten, dass bei dem kontrollierten Autofahrer zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atem-Kontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sind. Nur dann sind Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Mai 2006 hin (AZ.: 1 Ss 32/06). Eine Autofahrerin hatte bei der Kontrolle angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Polizeibeamten verzichteten daher auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab dann etwa 0,6 Promille ... weiter lesen