Infos zum Rechtsanwalt für Multimediarecht
Der Begriff „Multimediarecht“ wird in diesem Wortlaut zwar verwendet. Aber die eigentliche Bezeichnung, die auch rechtlich untermauert ist, ist „Informationstechnologierecht“, kurz IT-Recht. Weitere Synonyme hierfür sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Softwarerecht. In diesem Rechtsbereich wird sich mit den rechtlichen Sachverhalten von Informationstechnologie, IT, beschäftigt. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die sich aus Teilbereichen verschiedener, relevanter Hauptrechtsgebiete zusammensetzt.
In der rechtlichen Praxis kann das IT-Recht bzw. Multimediarecht nicht alleine bestehen. Zu groß sind die Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen. Hierzu gehören unter anderem das Urheberrecht, Medienrecht, der gewerbliche Rechtsschutz, aber auch das Arbeitsrecht. In nicht seltenen Fällen kann auch das Verwaltungsrecht und das Bank- und Kapitalmarktrecht involviert sein. Aufgrund der Überschneidungen wurde das Multimediarecht in die nachfolgende Unterteilung eingeteilt:
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Datenschutzrecht
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Softwarerecht
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IT-Strafrecht
Alle 3 Unterbereiche greifen auf mehrere Gesetzeswerke zurück.
In den deutschen Gesetzen findet sich keine konkrete Definition des Begriffs „Multimediarecht“. In der Fachanwaltsordnung (FAO) jedoch ist eine Art Beschreibung zu finden. Neben den Voraussetzungen, die ein Fachanwalt für Multimediarecht bzw. IT-Recht mitbringen muss, werden auch die verschiedenen Rechtsgebiete genannt, auf denen sich der Fachanwalt auskennen muss.
Wer bei IT-Recht bzw. Multimediarecht ausschließlich an Internetrecht denkt, liegt zwar nicht falsch, aber nicht ganz richtig. Denn auch andere Bereiche der Telekommunikation gehören in diesen Fachbereich. Zudem ist ein großer internationaler Bezug herzustellen. Dadurch werden das internationale Privatrecht, aber auch andere Vereinbarung in den Vordergrund gerückt. So sind internationale Vereinbarungen ebenso zu beachten, wie Gerichtsstände u.ä. Verschiedene Tatbestände werden im Ausland anders gehandhabt.
Das Multimediarecht stellt große Anforderungen an den Rechtsanwalt für Multimediarecht. Denn er hat Kenntnisse aus vielen Rechtsbereichen zu beherrschen:
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Vertragsrecht der Informationstechnologien
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Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
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Immaterialgüterrecht
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Datenschutzrecht
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U.v.m.
Daneben ist es Hauptaufgabe des Anwalts bzw. der Anwältin Multimediarecht, die Klienten über die Rechte und Pflichten, die die Nutzung von Informationstechnologien mit sich bringt, eingehend zu informieren. Zu wenige Informationen landen tatsächlich beim Nutzer der Informationstechnologien. Daraus ergeben sich viele Missverständnisse, die letztlich rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Je nach Aktenlage ist es das Anliegen des Klienten, eine möglichst schnelle, unkomplizierte Lösung für das entstandene Problem zu finden. Dies kann ein anwaltliches Schreiben, eine außergerichtliche Mediation oder aber der Gang vor Gericht sein.