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Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14. Ausgangslage: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Kein zeitlich unbegrenzter Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers Der Kläger war seit 1991 in einer Niederlassung der beklagten Omnibusherstellerin als Verkaufsbeauftragter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Verkaufsgebiet zu ändern. Eine 1992 zunächst erfolgte Erweiterung des Gebiets wurde 1993 teilweise wieder zurückgenommen. Für 1994 blieben vom Kläger beanspruchte Ausgleichsprovisionen iHv. ca. 3.900,00 DM offen. Der Kläger, dessen Jahreseinkommen 1994 und 1995 bei jeweils ca. 130.000,00 DM lag, hatte die Zahlung im August 1995 vergeblich angemahnt, im November 1995 bekräftigte die Beklagte, daß sie die Beträge nicht zahle. Mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 – . Ausgangslage In einem ersten Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berechnung des Mindestlohns beschäftigt. Fall Eine Arbeitnehmerin hatte das Weihnachts- und das Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) nicht wie üblich am Stück, sondern in monatlichen Raten zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt bekommen. Ohne die Sonderzahlungen wäre der Mindestlohn nicht erreicht gewesen. Entsprechend hat die Arbeitnehmerin auf die Differenzen geklagt und argumentiert, die Raten auf die Sonderzahlungen seien bei der ... weiter lesen
Ein Bewerber hat sich bei einem Berliner Architekturbüro beworben. Die Antwort-Mail lautet: „Bitte keine Araber“ Ausländische Bewerber oder Bewerber mit ausländischem Namen erhalten in bis zu 24% der Fälle häufiger eine Absage als Deutsche. Das Diskriminierungsrecht ist im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Eine solch deutliche Absage wegen der ethnischen Herkunft oder einem rassistischen Grund verstößt eindeutig gegen § 1 AGG. Aus dem AGG ergibt sich für den Arbeitgeber das Verbot von aller sachgrundlosen mittelbaren Benachteiligung und unmittelbaren Benachteiligung. Und wenn ein Arbeitgeber doch eine Diskriminierung vermutet ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Verfahren 8 Sa 483/19 darauf hingewiesen, dass sich ein Arbeitnehmer bei einem berechtigten Anlass mittels einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde über seine Vorgesetzten beschweren darf und dieses Vorgehen keine Kündigung rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 04.02.2020 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt. Eine Tätigkeit als Straßenbahnfahrer kam danach dauerhaft ... weiter lesen
Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten nicht eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Eine solche Vereinbarung ist auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründet nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer ... weiter lesen
(Stuttgart) Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.04.2015 zu seinem Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15. Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315,00 EUR beschäftigt, was einen Stundenlohn von 5,19 EUR ergab. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anspruch auf Elternzeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Um die Elternzeit zu beanspruchen, muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt werden. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss ... weiter lesen