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Experten-Ratgeber
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Für die Arbeiter der Deutschen Post AG hat zum 1. Januar 2001 ein neuer Entgelttarifvertrag das bisherige tarifliche Vergütungssystem abgelöst. Dieser sieht eine Absenkung der Grundvergütung und die Einführung leistungsabhängiger variabler Entgeltbestandteile vor. Lediglich für Arbeiter, die sowohl am 31. Dezember 2000 als auch am 1. Januar 2001 bei der Deutschen Post AG unbefristet beschäftigt waren, wird eine aus dem neuen Entlohnungssystem folgende Gehaltsminderung dauerhaft durch die Zahlung von Besitzstandszulagen ausgeglichen (§ 23 ETV-Arb). Die zu diesem Zeitpunkt befristet Beschäftigten sind hiervon ausgenommen. Das verstößt gegen § 4 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz. Diese Vorschrift regelt auch für den Bereich des Entgelts ... weiter lesen
Viele haben es vielleicht schon den Nachrichten entnommen. Die Arbeitgeberverbände Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ) haben mit verschiedenen Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen, die Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen vorsehen. Was bedeutet dies aber genau? Die Tarifverträge über Branchenzuschläge sind keine selbständigen Tarifverträge, sondern modifizieren lediglich die bereits vorhandenen Tarifverträge der jeweiligen Arbeitgeberverbände, also den BZA- bzw. den iGZ-Tarifvertrag. Diese Tarifverträge gelten somit weiterhin. Für den Fall, dass ein ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein. 2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich. 3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden. Schutz aufgrund ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht , Berlin und Essen. Treten bei Arbeitnehmern häufiger Erkrankungen auf, sorgen sie sich oftmals um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wann droht eine Kündigung des Arbeitgebers, wie sind Arbeitnehmer vor einer solchen geschützt? Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten? Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Arbeiten Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern, hat es der Arbeitgeber mit einer Kündigung relativ einfach. Ein Kündigungsgrund muss nicht vorliegen, eine Krankheit des Arbeitnehmers ist ebenfalls kein Hinderungsgrund. Arbeitgeber müssen also ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10 , kein Urteil) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Weil deshalb die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge grundsätzlich unwirksam sind, können Leiharbeitern Ansprüche auf Lohnnachzahlungen in beträchtlicher Höhe gegen Zeitarbeitsfirmen zustehen. 1. Was ist der Grund für das mögliche Bestehen von Ansprüchen von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn? Prinzipiell gilt der gesetzliche Grundsatz, dass Zeitarbeiter denselben Lohn bekommen müssen, wie vergleichbare fest angestellte ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Mai 2011 – 6 Sa 2558/10 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Beruf des Busfahrers kann wohl zu den stressigeren Berufen gehören, die es so gibt. In solchen Berufen ist es manchmal nicht einfach, sich unter Kontrolle zu haben. Es ist aber wichtig, denn wer als Arbeitnehmer die Nerven verliert, dem droht eine Kündigung, mindestens aber eine Abmahnung. Rufschädigung als Grund für fristlose Kündigung: Im vorliegenden Fall gab es Streit zwischen zwei Busfahrern. Der eine beschuldigte seinen Kollegen, sich mit Fahrgästen unterhalten zu haben. Der ... weiter lesen
Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Aufhebungsvertrag ist ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Damit wird eine Kündigung vermieden, die stets das Risiko in sich birgt, dass sie vom Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Für Arbeitnehmer ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages speziell aufgrund der drohenden Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld riskant. Dieses Risiko wird von Arbeitgebern oft kleingeredet, doch es besteht. Woraus ergibt es sich und wie lässt sich eine Sperrzeit vermeiden? Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag: Eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für ... weiter lesen