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Weihnachtsgeld: Unwirksamer arbeitsvertraglicher Ausschluss einer betrieblichen Übung durch Bezeichnung eines 13. Gehalts als "freiwillige Leistung". Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 17. April 2013 – 10 AZR 281/12 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Die Parteien hatten einen Arbeitsvertrag geschlossen. Dort hieß es wörtlich: Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann. Der Arbeitgeber hatte zunächst einige Jahre Zahlungen geleistet und diese dann später mit dem Argument verweigert, der ... weiter lesen
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde - Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11 Unter einer sog. Verdachtskündigung versteht man den Fall, dass der Arbeitnehmer eines Verhaltens nur verdächtig ist, dieser Verdacht aber bereits so gravierend ist, dass er den Arbeitgeber berechtigt, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses als sog. Verdachtskündigung auszusprechen. Der Fall des BAG zur Verdachtskündigung In dem vom BAG entschiedenen Fall ging es eine seit fast 20 Jahren in einem Supermarkt beschäftigte Kassiererin, die in dem Verdacht stand, eine sog. Klüngelkasse angelegt zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar. Behinderung der Betriebsratstätigkeit: Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris). Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Behinderung durch ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des Vertragspartners ab. Irgendwann kann man das Vertrauensverhältnis, auf dem der Gewerbemietvertrag beruht, nur noch als zerrüttet bezeichnen. Kann ein auf Zeit abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis deswegen fristlos gekündigt werden? Der ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus. Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Rückzahlungskauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichtung, sind häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Zum einen liegt dies daran, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht besonders motiviert ist, Rückzahlungen zu leisten. Zum anderen daran, dass diese Klauseln in sehr vielen Fällen aus den verschiedensten Gründen unwirksam sind. So ist zum Beispiel eine Klausel im Arbeitsvertrag, bei dem es sich regelmäßig um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer undifferenziert zur Rückzahlung verpflichtet. Häufig findet sich ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Ende von Poststreik, Bahnstreik und Kitastreik, Unterzeichnung des Tarifeinheitsgesetzes durch Gauck und Urteil des Amtsgerichts München zur Unwirksamkeit einer Wohnungskündigung wegen Weitergabe von Prozessunterlagen an die Nachbarn. Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier Poststreik, Bahnstreik, Kitastreik beendet: Die großen Streiks bei der Post, der Bahn und in den Kitas sind nun beendet. Sie haben insgesamt wohl Schäden in ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.05.2018 zum Aktenzeichen 2 K 766/18 entscheiden, dass die Mindestkörpergröße für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig auf 163 cm festgesetzt ist. Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes einheitlich für Frauen und Männer festgelegte Mindestgröße von 163 cm ist rechtmäßig. Im konkreten Fall hat sich eine junge Frau für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil sie mit einer Größe von 160 cm die geforderten 163 cm unterschreitet. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen