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Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb. • Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 - 2 AZR 536/06) noch einmal hingewiesen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind. Anfangs häufig Aufhebungsvertrag Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig als Prokurist bei der Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart: "Alle geleisteten Überstunden werden vergütet". Der Kläger leistete seit Jahren monatlich im Schnitt 100 Überstunden, die jeweils bezahlt wurden. Im Juni 1998 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum Jahresende. Im Juli 1998 erklärte der Arbeitgeber, er stelle den Kläger ab sofort von der Arbeit frei und ordnete außerdem an, er solle die im Juni geleisteten Überstunden abfeiern. Der Kläger verließ daraufhin wortlos den Betrieb. Er verlangt Vergütung der Überstunden. Der Kläger hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Zur Zeit der Freistellung war bereits ein Anspruch auf Überstundenvergütung entstanden und fällig geworden. Dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beleidigungen und negative Äußerungen als Kündigungsgrund: Dass Arbeitnehmer sich in der Öffentlichkeit negativ über den Arbeitgeber äußern oder diesen beleidigen, sei aus bei einem spontanen Wutausbruch oder aufgrund von tiefgreifenden Differenzen, kommt immer wieder vor. Hier sind auch besonders die sozialen Netzwerke ein gefährlicher Faktor. Ein Post, in dem man sich über den Arbeitgeber beschwert, ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was viele Arbeitnehmer nicht bedenken, ist, dass sich solche Äußerungen dann später gut beweisen lassen. Man riskiert also ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Bei einer illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten sollen die Arbeitgeber auf jeden Fall mit Sanktionen belegt werden. Sind die nationalen Sanktionsregelungen unverhältnismäßig hart, können sich Unternehmen nicht auf deren Unanwendbarkeit berufen, urteilte am Dienstag, 8. März 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-205/20). Danach können und sollen die nationalen Gerichte die Sanktionen lediglich auf ein angemessenes Maß abmildern. Im Streitfall konnte ein slowakisches Unternehmen für zahlreiche an ein Unternehmen in Österreich verliehene Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsnachweise vorlegen. Der ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden? Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht. So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträge fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer richterlichen Kontrolle anhand der §§ 304-310 BGB unterzogen. Durch ... weiter lesen
Behördenchef Jahn scheint neuesten Medienberichten zufolge entschlossen zu sein, die „47" ehemaligen hauptamtlichen Stasi-Mitarbeiter, die in seiner Behörde Dienst tun, aus der Behörde zu entfernen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 16.5.2011, dass die ehemaligen Mitarbeiter des MfS bei der Jahn-Behörde „faktisch unkündbar" seien. Was bedeutet das arbeitsrechtlich? Grundsätzlich kann den Mitarbeitern natürlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber braucht aber einen Kündigungsgrund. Auf die ehemalige Stasimitarbeit wird die Jahnbehörde die Kündigung nicht stützen können, da diese dem Arbeitgeber seit langem bekannt war. Andere ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
• Als Gemeinschaftsbetrieb wird ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen bezeichnet. • Ein Gemeinschaftsbetrieb ist gegeben, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. • Wesentlich für einen Gemeinschaftsbetrieb ist, dass der Kern der Arbeitgeberfunktion von derselben Leitungsebene ausgeübt wird. • Indizien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs sind: o gemeinsame räumliche Unterbringung der Beschäftigten, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Das Betriebsratsamt ist im Hinblick auf seine Rechtsnatur etwas speziell. Ausgehend von der gesetzlichen Grundkonstruktion handelt es sich dabei um ein Ehrenamt. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Ratstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Vergütung zahlen. Dies stellt einen gewissen Widerspruch dar, der in der Praxis auch immer wieder zu Streit führt. Der Arbeitgeber muss die Entgeltzahlung für den entsprechenden Zeitraum ganz normal abrechnen und leisten, wenn die Betriebsratstätigkeit innerhalb der regulären Arbeitszeit liegt. Problematisch können ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht : sachgrundlose Befristung ist zulässig, wenn zwischen der Vorbeschäftigung und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 , vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09) Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer ... weiter lesen