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Experten-Ratgeber
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Luxemburg (jur). Arbeitgeber müssen in einem Urlaubsjahr ihre Beschäftigten rechtzeitig zum Urlaubnehmen auffordern und auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen. Haben sie dies auch bei lang andauernd erkrankten Beschäftigten oder bei Mitarbeitern, die im Laufe des Jahres voll erwerbsgemindert wurden, nicht getan, ist der Urlaubsanspruch nicht verfallen, urteilte am Donnerstag, 22. September 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-518/20 und C-727/20). Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der bezahlte Urlaub regelmäßig im laufenden Urlaubsjahr genommen werden. Aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen oder vorbehaltlich anderer ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten. Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen
Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar. 1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies · in einem anwendbaren Tarifvertrag, · in einer Betriebsvereinbarung oder · im Arbeitsvertrag ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt mal wieder jemand eine Zuschauerfrage gestellt und wollte wissen, ob man eine Kündigung zu befürchten hat, wenn man sich gegenüber seinem Arbeitgeber im Ton vergriffen und ihn heftig kritisiert hat. Wie ist ein solcher Fall zu beurteilen? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss man sehen, was „im Ton vergriffen“ hier bedeutet. Wenn der Arbeitnehmer seinem Chef eine Beleidigung an den Kopf wirft, dann droht tatsächlich eine Kündigung. Sofern es sich um eine Beleidigung von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigung von Betriebsratsmitgliedern muss Betriebsrat zustimmen: Will der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied kündigen, benötigt er dafür die Zustimmung des Betriebsrats. Häufig wird der Betriebsrat aber nicht zustimmen wollen. Dann besteht für den Arbeitgeber die Alternative, von dem Arbeitsgericht die Ersetzung dieser Zustimmung zu verlangen. Fristlose Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte sich unlängst mit dem Fall eines Betriebsratsvorsitzenden zu beschäftigen, der eigenmächtig zwei unbezahlte Tage Urlaub angetreten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Temperaturen sind gerade nach längerer Zeit mal wieder etwas stärker nach oben in den sommerlichen Bereich gegangen. Damit einher geht in arbeitsrechtlicher Hinsicht immer die Frage nach der Kleidung am Arbeitsplatz. Müssen Arbeitnehmer auch bei Hitze eine bestimmte Arbeitskleidung tragen oder besteht die Möglichkeit, sich den Temperaturen anzupassen? Betriebliche Gewohnheiten und Anweisungen Zunächst einmal muss man zwischen verschiedenen Branchen differenzieren. Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Anzug und Schlips im Büro zu erscheinen. Es ... weiter lesen
• Zum Betriebsrat wählen lassen kann sich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit sechs Monaten dem Betrieb angehört. • Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Betriebsrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Arbeitsverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied. • Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. • Betriebsratsmitglieder werden von der Arbeitsleistung befreit, wenn die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben der Arbeitsleistung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil liegt die Feststellung zu Grunde, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Vergütung an den vorherigen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots nicht bestehe. Das Urteil könnte eine enorme Bedeutung für Arbeitnehmer haben. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer wegen einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom vorherigen Arbeitgeber freigestellt werden. Einige Arbeitnehmer nehmen dann anscheinend ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen. Kündigungsschutzklage lohnt sich Wer länger ... weiter lesen