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Experten-Ratgeber
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit Die Klägerin ist vollzeitbeschäftigte Assistenzärztin im Krankenhaus der Beklagten. Sie ist zu einem Grad von 50 behindert. Zusätzlich zur täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden in der 5-Tage-Woche werden die Assistenzärzte mehrmals monatlich zu Bereitschaftsdiensten mit Nachtarbeit herangezogen. Die Klägerin verlangte unter Berufung auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft die Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben ihrer Feststellungsklage auf entsprechende Beschränkung des Direktionsrechts der Beklagten statt. Die Revision der Beklagten vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nur zum Teil ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13. Der ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Persönliche Abhängigkeit maßgeblich: Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung unterscheidet den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag maßgeblich danach, ob derjenige, der die Dienste erbringt, von dem Empfänger der Dienste persönlich abhängig ist. Das soll sich aus dem Umkehrschluss von § 84 HGB ergeben. Unselbstständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Die persönliche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn eine Einbindung in eine fremde ... weiter lesen
Der Flugzeugbauer Airbus hat sich ein strenges Sparprogramm auf diktiert . Die Corona-Pandemie hat die Situation bei Airbus noch einmal verschärft. Von Airlines bestellte Flugzeuge wurden storniert, die Produktion an den europäischen Standorten musste heruntergefahren werden. Die Folgen spürt auch das Werk in Bremen, in dem unter anderem die Flügel ausgerüstet werden. Hier sollen 440 Stellen im kommerziellen Flugzeugbau wegfallen, 160 weitere bei der Konzerntochter Premium Aerotec . In Deutschland sollen deshalb 5.100 Arbeitsplätze gestrichen werden, weltweit etwa 15.000 Arbeitsplätze. Airbus verzichtet vorerst auf betriebsbedingte Kündigungen Mit einem ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase? Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 – 2 AZR 343/11 – juris). Ausgangslage: Die außerordentliche Kündigung eines Mandatsträgers, also Betriebsratsmitglieds, ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zur Folge hat. Die Kündigung ist dagegen unwirksam, sofern eine Beschäftigung des Betroffenen bis dahin noch zumutbar ist. Problematik: In dem vorliegenden Fall ging es um einen ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort. Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 zum Aktenzeichen 2 Ca 504/21 entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bonn Nr. 1/2021 vom 23.07.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die ... weiter lesen
(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der ... weiter lesen
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt. Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist. Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen