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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers: Wer die Wartezeit von sechs Monaten nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 4 BurlG) durchlaufen hat, erwirbt einen Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Das bedeutet bei einer Sechstagewoche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, bei einer Fünftagewoche von 20 Tagen. Dabei handelt es sich aber nur um einen Mindestanspruch. Der Arbeitsvertrag kann zum Beispiel auch deutlich mehr Urlaubstage vorsehen. Arbeitgeber muss Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen: Die Wünsche des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Zeitraum des Urlaubs müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt ... weiter lesen
Eine Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich auch dann die Kosten anwaltlicher Beratung übernehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung noch nicht erhalten hat, sondern der Arbeitgeber diese nur in Aussicht gestellt hat. Wie der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07) entschieden hat, ist die Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung nur gedroht hat. Bietet der Arbeitgeber zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag an und stellt dem Arbeitnehmer für den Fall, dass dieser den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet, eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht, stellt dies ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Werden Leiharbeiter vom Entleihbetrieb übernommen, darf die Zeitarbeitsfirma keine zu hohen Vermittlungsprovisionen verlangen. Beträgt die Provision das 2,3 oder 2,4-fache des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, ist dies weder angemessen noch entspricht dies dem Marktwert der Arbeitskraft des Arbeitnehmers, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Freitag, 9. Januar 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 U 42/14). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können Zeitarbeitsfirmen eine "angemessene" Vergütung verlangen, wenn der Entleihbetrieb den Leiharbeiter zur Festeinstellung übernimmt. Im jetzt entschiedenen Fall hatte die klagende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14 . Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Im Mai 2000 kam es in ihrem Betrieb zu Streikmaßnahmen. Um den damit verbundenen Produktionsausfall möglichst gering zu halten, ordnete die Arbeitgeberin für nichtstreikende Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen an. Der Betriebsrat hat beantragt festzustellen, daß die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm während des Zeitraums von Arbeitskampfmaßnahmen im voraus unter Namensnennung mitzuteilen, welche Überstunden, Schichtverschiebungen, kurzfristige Versetzungen, Einstellungen und Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Firmen sie beabsichtige. Die Arbeitgeberin hat in der Pflicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel nichts mehr wirksam zu unternehmen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen. ... weiter lesen
Die Bekleidungsmarke ESPRIT hat angekündigt, ungefähr die Hälfte seiner Filialen in Deutschland zu schließen. ESPRIT wird ca. 50 Geschäfte bis Ende November 2020 schließen und ca. 1.200 Arbeitnehmer in den Filialen und in der Verwaltung werden betriebsbedingt gekündigt . Im März 2020 ist ESPRIT durch die Corona -Pandemie in Schieflage geraten und hat das Schutzschirmverfahren (einer Vorstufe des Insolvenzverfahrens) für seine sechs deutschen Tochterfirmen beantragt, um sich vor Forderungen von Gläubigern zu schützen. ESPRIT befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ESPRIT wird nun schnellstmöglich mit den ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin ist ein Zeitarbeitsunternehmen. Mit ihren zur Leiharbeit vorgesehenen Beschäftigten vereinbart sie eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Die Leiharbeitnehmer werden auch an Betriebe mit einer längeren Arbeitszeit ausgeliehen und sind dort über ihre vertragliche Wochenarbeitszeit hinaus tätig. Dabei wird der bei ihr gebildete Betriebsrat nicht beteiligt. Der auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts gerichtete Antrag des Betriebsrats blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Leiharbeitnehmer sind betriebsverfassungsrechtlich dem Verleiherbetrieb zugeordnet. Für sie ist daher der dort gebildete Betriebsrat zuständig. ... weiter lesen
Ex-Bundesliga Torwart Heinz Müller gewinnt Prozeß gegen Mainz 05 (Stuttgart) Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 24.03.2015 zu seinem Urteil vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14 – hat das Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz in dem Verfahren von ... weiter lesen
Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsreformgesetzes findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB statt. Die früher für das Arbeitsrecht geltende Bereichsausnahme des Gesetzes zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wurde aufgehoben. Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nF auf Arbeitsverträge sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. In der Rechtsprechung und im Schrifttum besteht seitdem Streit, ob Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen noch zulässig sind, denn nach § 309 Nr. 6 BGB ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, durch die dem Verwender ua. für den Fall, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 619/19 dazu ausgeführt, wann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen verspäteter Krankmeldung kündigen darf. In der Betriebsordnung der Beklagten heißt es auszugsweise: „10.2 Erkrankung/Arbeitsausfall/Arbeitsverhinderung Können Sie wegen Erkrankung oder aus einem anderen unvorhergesehenen Grund die Arbeit nicht aufnehmen, verständigen Sie bitte unverzüglich – am ersten Arbeitstag zum Beispiel telefonisch mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer – Ihren Vorgesetzten. Die Meldung an die Krankenkasse gilt nicht als Entschuldigung. …“ In einem an den ... weiter lesen