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Experten-Ratgeber
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In einem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung für zulässig gehalten. Von der Höchstbegrenzung seien naturgemäß eher die älteren und länger beschäftigen Mitarbeiter betroffen. Diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss. Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16). Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am 12.12.2019 zum Aktenzeichen 11 Sa 422/19 über eine Berufung zu einer Kündigungsschutzklage bei der fraglich ist, ob eine Betriebsstilllegung vorliegt oder eine Betriebsübergang. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich: Der Kläger war seit 1983, zuletzt als Marketing Manager/Bankettmanager, bei der Beklagten beschäftigt, die mit 95 Mitarbeitern ein Hotel betrieb. Ein Betriebsrat existierte nicht. Das Hotelgebäude nebst Zubehör (Betten, Gläser, Wäsche, etc.) hatte die Beklagte gepachtet. Ausweislich der Niederschrift beschloss die Gesellschafterversammlung am 14.09.2018, dass sich der ... weiter lesen
Beweis- und Dokumentationsfunktion. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Abmahnung auch mündlich erteilen. Erteilt er sie aber schriftlich, was unbedingt empfehlenswert ist, kommt der Abmahnung auch eine Beweis- und Dokumentationsfunktion zu. Der Arbeitgeber darf die schriftliche Abmahnung zur Personalakte nehmen. Lässt er sich zudem vom Arbeitnehmer den Empfang der Abmahnung auf einer Ausfertigung zusätzlich schriftlich bestätigen und nimmt er auch diese Bestätigung zur Personalakte sind, kann neben dem Inhalt der Abmahnung auch der Zugang beim Arbeitnehmer bewiesen werden. In einem unter Umständen viel später ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung äußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig? Für die Kündigung eines Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, § 1 KSchG. Dieser kann im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten liegt. Der Arbeitgeber mag dies als nicht korrekt ... weiter lesen
Urlaubsgeld bei verminderter Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubes im öffentlichen Dienst Der Kläger ist bei dem beklagten Land als Verwaltungsangestellter auf der Grundlage der für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge beschäftigt. Die vereinbarte Arbeitszeit entspricht der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit. Von Mai bis Oktober 1998 befand sich der Kläger im Erziehungsurlaub - jetzt Elternzeit. Während dieser Zeit arbeitete er weiterhin zehn Stunden pro Woche an seinem alten Arbeitsplatz. Das beklagte Land zahlte ihm für 1998 entsprechend dem Verhältnis seiner Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit ein anteiliges tarifliches Urlaubsgeld. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Aufstockung des Urlaubsgeldes ... weiter lesen
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung Die Klägerin war seit 1994 in einem von der Beklagten betriebenen Getränkemarkt tätig. Nachdem die Ursache steigender Inventurdifferenzen nicht gefunden wurde, installierte die Beklagte im März und im September 2000 zwei verdeckte Videokameras im Kassen- und Leergutbereich, wo auch die Klägerin arbeitete. Aus Videoaufnahmen von mehreren Tagen im November 2000 gewann die Beklagten den dringenden Verdacht, die Klägerin habe Gelder unterschlagen. Zu diesem Verdacht hörte die Beklagte die Klägerin an. Nach Zustimmung des Betriebsrates, dem die Videoaufnahmen gezeigt wurden, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen