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Rechtsanwalt in Korntal - Arbeitsrecht
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Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Wer die Vergütung von Überstunden einklagen möchte, unterliegt hohen prozessualen Anforderungen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013, 5 AZR 122/12 Wer wochen- und monatelang Überstunden geleistet hat und diese dann vor Gericht einklagen möchte, hat oft Probleme. Denn die Arbeitsgerichte stellen hohe Anforderungen an den Vortrag, den der Arbeitnehmer in einem solchen Prozess zu leisten hat. Kann dieser vom Arbeitnehmer nicht geleistet werden, geht dieser leer aus. Dies passierte dem Arbeitnehmer in dem Prozess, der mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.20103, 5 AZR 122/12, endete. Der Fall mit den Überstunden Der Kläger war als betriebseigener Handwerker bei ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich. Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am 12.12.2019 zum Aktenzeichen 11 Sa 422/19 über eine Berufung zu einer Kündigungsschutzklage bei der fraglich ist, ob eine Betriebsstilllegung vorliegt oder eine Betriebsübergang. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich: Der Kläger war seit 1983, zuletzt als Marketing Manager/Bankettmanager, bei der Beklagten beschäftigt, die mit 95 Mitarbeitern ein Hotel betrieb. Ein Betriebsrat existierte nicht. Das Hotelgebäude nebst Zubehör (Betten, Gläser, Wäsche, etc.) hatte die Beklagte gepachtet. Ausweislich der Niederschrift beschloss die Gesellschafterversammlung am 14.09.2018, dass sich der ... weiter lesen
Corona-Update: Wegen Kurzarbeit weniger Urlaub? Rückgabe von bereits genehmigtem Urlaub? Viele Arbeitnehmer stellen sich in diesen Tagen die Frage, ob sie dieses Jahr wegen Kurzarbeit weniger Urlaubstage haben und ob sie einen bereits vor dem Corona-Ausbruch genehmigten Urlaub verschieben können, da Urlaubsreisen ins Ausland dieses Jahr wohl nicht möglich sind. „Rückgabe“ eines bereits genehmigten Urlaubs: Gerade in größeren Betrieben muss der Urlaub meist schon zu Beginn eines Jahres beantragt werden. Viele buchen zudem ihren Jahresurlaub bewusst früh, um sich begehrte Reiseziele und die Wunschunterkunft zu sichern bzw. einen hohen Frühbucher-Rabatt ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 zum Aktenzeichen 9 Ca 9122/23 entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den TÜV Nord während der Probezeit wirksam ist und keine Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung zu zahlen ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 25.01.2024 ergibt sich: Der Kläger, der nichtdeutscher Herkunft und Muslim ist, war seit Beginn des Jahres 2023 bei dem beklagten TÜV Nord angestellt. Dort sollte der Kläger, der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügt, auch zum Kfz-Prüfingenieur ausgebildet werden. Im Mai 2023 erklärte die Beklagte nach Anhörung des Betriebsrats die Kündigung des ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden. In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 – 5 Sa 657/15 –, juris . Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit sogar bei erlaubter privater Internetnutzung wirksam Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt einmal mehr wie gefährlich eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist. Der Arbeitnehmer schafft dadurch Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn man bedenkt, wie weit verbreitet dass privates Surfen, bzw. das permanente „Online“ sein ... weiter lesen
Vereinbarung über 80 Prozent Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer, die Entstehung des Provisionsanspruches nicht beeinflussen kann. Eine entsprechende Vereinbarung ist unwirksam (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Häufig übersehen Arbeitgeber bei der Vereinbarung von Provisionen, dass diese Vereinbarungen nur in einem bestimmten Verhältnis übrigen Vergütung zulässig geregelt werden können. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Entstehung des Anspruchs keinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist. Dieses Argument ist falsch. Richtig ist allein, dass in der Praxis bei der Tätigkeit für viele verschiedene Auftraggeber oft nicht so genau hingeschaut wird. Tatsächlich ist das Argument ein oder mehrere Auftraggeber für die Abgrenzung Arbeitnehmer (Scheinselbstständiger) zum freien Mitarbeiter nicht relevant. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe. Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen