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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers, ist das in aller Regel Grund für eine (fristlose) Kündigung. Im Streitfall, also wenn sich der Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, muss der Arbeitgeber dann aber auch die besagte Straftat nachweisen können. Das ist oft nicht einfach. Deshalb kann eine Kündigung unter Umständen auch auf den bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden. Eine solche Verdachtskündigung ist jedoch nicht ohne Weiteres wirksam, wie ein aktuelles Urteil des ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer werden mehr und mehr gefordert. Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung. Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige ... weiter lesen
• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
Die Zeiten ändern sich: Früher war es sogar üblich, in den Kantinen zur Mittagspause Bier anzubieten. Heute ist es hingegen möglich, einem Arbeitnehmer aufgrund von Alkoholkonsum zu kündigen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 565/12 Um es klar zu machen: In dem entschiedenen Fall ging es nicht um einen einmaligen Vorfall, bei dem ein Arbeitnehmer am Morgen nach einer Feier mit Restalkohol am Arbeitsplatz erschien, sondern um jemanden mit einem schweren Alkoholproblem. Der Fall mit dem Alkoholkonsum Er war auf einem Schrottplatz beschäftigt und transportierte und sortierte den dortigen Metallschrott mittels Gabelstaplern, Baggern und Ladern. Aufgrund einer ... weiter lesen
Stalking kann eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen, wenn das Opfer eine Arbeitskollegin ist. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -. Ausgangslage: Unangemessenes Verhalten gegenüber Arbeitskollegen führt auf lange Sicht sicher zu einer sozialen Ächtung des jeweiligen Mitarbeiters innerhalb des Unternehmens. Inwieweit ein solches Verhalten den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) berechtigt, ist im Einzelfall umstritten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Eine entsprechende Vorwarnung (nicht Abmahnung) des Arbeitgebers an den betroffenen Arbeitnehmer die Kontaktaufnahmen mit einer sich belästigt fühlenden ... weiter lesen
Können Ansprüche des Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung und Mobbing durch Allgemeine Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag beschränkt werden? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 – 8 AZR 280/12 –, juris). Ausgangslage: In vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen vereinbart. Danach verfallen Ansprüche wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht und bei Nichterfüllung oder Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb einer bestimmten weiteren Frist eingeklagt werden. Soweit die Fristen ausreichend lang bemessen sind (mit ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede. Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt. An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht mehr auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die mit In-Kraft-Treten des ... weiter lesen
Höherwertige Tätigkeit - vorübergehend oder auf Dauer? (Änderung der Rechtsprechung) Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land dem Kläger höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zuweisen durfte oder ob sie dem Kläger auf Dauer zusteht. Der Kläger ist Angestellter in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes. Diese Verwaltung wird seit 1995 auf Grund eines Gutachtens einer Unternehmensberatung mit Rücksicht auf die schwindende Zahl der Versorgungsempfänger umgestellt: Die Zahl der Stellen wird landesweit um mehrere hundert verringert; zugleich wird die Stellenzahl infolge von Aufgabenverlagerungen und Änderungen der Arbeitsorganisation im einfachen Dienst verringert, dafür wird die Stellenzahl im mittleren und ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine weitere Entscheidung zur Betriebsrentenanpassung getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 729/13. Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. ... weiter lesen
Kassel (jur). Beantragen Beschäftigte nach ihrer Altersteilzeit bis zu Beginn ihrer abschlagfreien Rente ab 63 vorübergehend noch Arbeitslosengeld, darf grundsätzlich keine Sperrzeit verhängt werden. Denn mit der Altersteilzeitvereinbarung liegt ein „wichtiger Grund“ vor, das Arbeitsverhältnis zu beenden, so dass eine Sperrzeit nicht begründet werden kann, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag, 12. September 2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R). Damit darf die Bundesagentur für Arbeit (BA) besonders langjährigen Versicherten nicht das Arbeitslosengeld I vorenthalten, nur weil sie nach ihrer Altersteilzeit sich noch bis zum Beginn ihrer abschlagfreien Rente nach dem 63. ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie macht auch vor der Liftfahrtindustrie keinen Halt und viele Unternehmen haben mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Auch Diehl Aviation baut Arbeitsplätze ab . Die Diehl Aviation Holding GmbH mit Stammsitz in Nürnberg, ist ein Teilkonzern der Diehl-Gruppe, welcher die überwiegend zivilen Luftfahrtaktivitäten der Diehl-Gruppe bündelt. Im Jahr 2021 sollen 1.400 Arbeitnehmer eingespart werden und deren Arbeitsplätze wegfallen. Damit streicht Diehl Aviation 1/3 aller Arbeitsplätze des Unternehmens. Die Einsparungen betreffen alle Standorte , wobei Schließungen ganzer Standorte bisher nicht bekannt sind. Viele ... weiter lesen