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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer wieder sorgt die ehemalige Mitarbeit von Arbeitnehmern bei der Stasi, dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR, für Streitfälle im Arbeitsrecht. Dabei dreht es sich regelmäßig um die Frage, ob der Arbeitgeber aufgrund dieser Tätigkeit bzw. Falschbeantwortungen auf Nachfrage in diesem Zusammenhang zur Kündigung berechtigt ist. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit einer entsprechenden Kündigung verneint (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017 – 5 Sa 462/17). Fristlose und ordentliche Kündigung unwirksam: In dem ... weiter lesen
Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat mit Urteil vom 07.09.2020 zum Aktenzeichen L 9 U 188/18 entschieden, dass der Unfall eines Geschäftsführers auf einer für Firmenkunden organisierten Skireise in die USA nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, da das Skifahren als Freizeitaktivität nicht gesetzlich unfallversichert ist. Aus der Pressemitteilung des Hess. LSG Nr. 14/2020 vom 07.09.2020 ergibt sich: Beschäftigte seien auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gelte allerdings nicht „rund um die Uhr“. Vielmehr müsse die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise – ebenso wie am Arbeitsplatz – mit dem Beschäftigungsverhältnis ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 01.04.2021 zum Aktenzeichen 8 Sa 798/20 entschieden, dass derjenige, der auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB) in erheblicher Weise verletzt. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln vom 21.05.021 ergibt sich: Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, als EDI-Manager beschäftigt. Die Beklagten hatte am 16.09.2019 eine ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Urlaubsanspruch beim Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf (AZ.: 9 AZR 53/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das gilt wohl jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Wechsel den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Mit seiner Entscheidung stellt das BAG damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Umrechnung der Urlaubstage zu erfolgen hatte, wenn sich die Wochenarbeitstage verringerten, nicht mehr festhält. Damit folgt das BAG der ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen
Auch bei zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmerüberlassung entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -). Zeitarbeitsfirmen und vor allem deren Kunden können (zunächst) aufatmen. Auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen (Entleiher) führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis des überlassenen Arbeitnehmers mit dem Verleiher. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem für viele Arbeitsrechtler überraschenden Urteil (für mich auch) klargestellt. Voraussetzung ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14). Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Krankheit als solche kein Kündigungsgrund Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann. Negative ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil des LAG Rheinland- Pfalz geht hervor, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, den Arbeitsvertrag in die entsprechende Muttersprache ihrer Angestellten zu übersetzen. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer einen in deutscher Sprache formulierten Arbeitsvertrag unterschreibt, ist er demzufolge an diesen gebunden - auch wenn er nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Nach Auffassung des Gerichts soll auch dann nichts anderes gelten, wenn die Vertragskonditionen und -inhalte im Voraus ... weiter lesen