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Experten-Ratgeber
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.09.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 136/19 ein Verfahren betreffend unwirksame Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige bis zum 31.03.2022 ausgesetzt, weil der beklagte Insolvenzverwalter zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden beim BVerfG erhoben hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 31/2020 vom 10.09.2020 ergibt sich: Das BAG am 13.02.2020 (6 AZR 146/19 u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28.11.2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind. Der ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10 ) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Unmittelbare Folge dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist, dass die Tarifverträge, die die CGZP abgeschlossen hat, grundsätzlich als unwirksam anzusehen sind. Die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge sind in der Vergangenheit häufig als „Dumping-Tarifverträge" oder „Billigtarifverträge" kritisiert worden. Der CGZP wird von Arbeitnehmerseite vorgeworfen, Gefälligkeitstarifverträge zugunsten der Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen. Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren. Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt Probleme ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der ... weiter lesen
Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 – 8 Sa 230/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig ... weiter lesen
• Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, so kann er vom Arbeitgeber Berichtigung des Zeugnisses verlangen. • Im Klageantrag muss der Arbeitnehmer klären, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilt haben möchte. • Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird, wenn es o falsche Tatsachen, o falsche Beurteilungen oder o formelle Fehler enthält. • Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei sind die Gerichte befugt, das Zeugnis zu überprüfen, und gegebenenfalls neu zu formulieren. • Der Anspruch auf Berichtigung des ... weiter lesen
Sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern herrscht der weit verbreitete Irrglaube, man müsse bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit lediglich innerhalb von drei Tagen den Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Damit habe der Arbeitnehmer seine Pflichten erfüllt. Das ist unzutreffend. Gem. § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Unverzüglich heißt, sobald es dem Arbeitnehmer zumutbar möglich ist. Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Arbeitnehmer morgens mit einer schweren Erkältung aufwacht, muss er sofort ... weiter lesen
Die Beklagte betrieb als Franchisenehmerin ein Restaurant in Frankfurt/Main und ein weiteres im Darmstädter Hauptbahnhof. Der Kläger ist bei ihr seit 1991 beschäftigt, seit 1995 als Schichtführer im Frankfurter Betrieb. Diesen Betrieb schloß die Beklagte am 30. Juni 1997. Nach einem mit dem Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Kläger war, abgeschlossenen Interessenausgleich sollten der Kläger und einige andere Arbeitnehmer in Darmstadt weiterbeschäftigt werden. Nachdem die Beklagte ab 1. Juli 1997 in Darmstadt die Schichtzeiten geändert hatte, konnte der Kläger einen Teil der in die Nacht hineinreichenden Schichten nicht mehr wahrnehmen. Er hätte sonst, weil er keinen PKW besaß und von Frankfurt aus mit dem Zug anreiste, vor ... weiter lesen
Kündigung des Chefarztes eines kirchlichen Krankenhauses wegen erneuter Heirat ohne kirchenrechtliche Annullierung der ersten Ehe kann wirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 BvR 661/12 –, juris. Ausgangslage: Kirchen und die von ihnen betriebenen Einrichtungen genießen arbeitsrechtlich gesehen einen Sonderstatus. De facto bedeutet das unter anderem, dass Mitarbeitern mit Begründungen gekündigt werden darf, die im Falle eines nicht kirchlichen Arbeitsverhältnisses eindeutig nicht ausreichend wären, eine Kündigung zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Zschäpe-Prozess, Entfernung aus Beamtendienst wegen des Besitzes von Kinderpornos, SMS auf der Richterbank und das Arbeitsgericht Berlin zum Charitè-Streik. Das Video zur aktuellen Fernsehanwaltswoche finden Sie: hier Zschäpe-Prozess –Hauptangeklagte versucht erneut, ihre Verteidiger loszuwerden: Nicht zum ersten Mal startet Beate Zschäpe einen Versuch, um ihre Verteidiger loszuwerden. Ist das möglich? Welche Folgen hätte das? Droht sogar eine komplette Wiederholung des Prozesses nach 200 Verhandlungstagen? Entfernung aus Beamtendienst wegen Besitzes ... weiter lesen
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger ... weiter lesen
Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands. Die Deutsche Bank hat sich einen Sparkurs verordnet und nun nimmt das Ganze konkrete Formen an. Bis Ende 2022 werden 2.300 Arbeitsplätze in Vollzeit aus dem Bereich Operations abgebaut. Der Bereich Operations umfasst administrative Aufgaben wie die Kreditsachbearbeitung oder die Kontoführung . Die Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft haben dem zugestimmt. Bei der Deutschen Bank erhofft man sich den Stellenabbau durch Fluktuation in Form von Altersteilzeit und die Versetzung von Arbeitnehmern . Die Deutsche Bank hat vor kurzer Zeit bereits ... weiter lesen