Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Meisenheim - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Kreuznach
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Sobernheim
- Anwalt Arbeitsrecht Idar-Oberstein
- Anwalt Arbeitsrecht Rockenhausen
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Dürkheim
- Anwalt Arbeitsrecht Bernkastel-Kues
- Anwalt Arbeitsrecht Bexbach
- Anwalt Arbeitsrecht Birkenfeld
- Anwalt Arbeitsrecht Dalheim
- Anwalt Arbeitsrecht Deidesheim
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die anderen Mitarbeiter können sich nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 ua. -. Ausgangslage: Opel hatte im Zuge von Sanierungsverhandlungen mit der Gewerkschaft IG Metall entgeltabsenkende Tarifverträge verhandelt. Die IG Metall hatte gegenüber Opel die Zustimmung hierzu von einer „Besserstellung“ ihrer Mitglieder abhängig gemacht. Dazu sollten Zahlungen an einen Verein zwecks Weiterleitung an die bei Opel arbeitenden IG Metall-Mitglieder erfolgen. Die Folge: letztlich kamen nur die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 – 2 Ca 1793 a/13. Ausgangslage: In dem vom Arbeitsgericht Kiel entschiedenen Fall hatte eine als Objektleiterin beschäftigte Reinigungskraft versucht, ihr Gehalt dadurch aufzubessern, dass ihre Arbeit teilweise über zwei weitere, auf geringfügiger Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet wurde. Die Mitarbeiterinnen arbeiteten offensichtlich nicht selbst und zahlten der Objektleiterin später das erhaltene Arbeitsentgelt aus. Als der Geschäftsführer hiervon erfuhr, kündigte er die Arbeitgeberin fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 102/20 entschieden, dass die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung ergeben kann, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 43/20 vom 01.12.2020 ergibt sich: Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Die Kontrolltätigkeiten selbst lässt sie durch Crowdworker ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters der Betriebsratstätigkeit gilt dies als persönlicher Unterbrechungsgrund. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus mit Urteil vom 15.8.2012 (2 Ca 147/12). Befindet sich ein Betriebsratsmitglied im bewilligten Jahresurlaub, so solle es währenddessen als zeitweilig verhindert i.S.d. § 25 BetrVG gelten und daher für diese Zeit grundsätzlich von allen Amtspflichten befreit sein. Bei der Tätigkeit im Betriebsrat handele es sich nach § 37 BetrVG um eine ehrenamtliche Tätigkeit, deren ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind. 1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit. Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen
In vielen Berufsgruppen (z.B. bei Journalisten, Rechtsanwälten, Schauspielern, Architekten und Ärzten) ist es nahezu üblich, dass Mitarbeiter als sogenannte Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, beschäftigt werden. Häufig sind diese Mitarbeiter als sogenannte Scheinselbständige eigentlich Arbeitnehmer. Wird das Vertragsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, genießen Arbeitnehmer im Gegensatz zu echten Freien Mitarbeitern Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. 1. Warum zahlen Arbeitgeber auch Freien Mitarbeitern im Falle einer Klage häufig eine Abfindung? Freie Mitarbeiter genießen keinen Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Hamburg (jur). Wenn der Körper streikt und Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, können sie nicht gleichzeitig ihrem Betrieb den Streik erklären. Der Arbeitgeber muss daher Lohnfortzahlung zahlen – auch dann, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig oder nach Beginn der Krankheit zu einem Streik aufruft, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Arbeitsgericht Hamburg vom 16. Oktober 2013 (Az.: 27 Ca 184/13). Auch während eines bewilligten Urlaubs dürfe der Arbeitgeber nur dann von einer Streikteilnahme ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv am Streik beteiligt oder seine Teilnahme ausdrücklich erklärt. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Krankheit oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird. GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit: Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die ... weiter lesen