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Ein Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger Hat man als Arbeitnehmer eigentlich einen Anspruch darauf, dass einem ein Arbeitgeber nach einer abgelehnten Bewerbung die Gründe für die Ablehnung mitteilt? Fachanwalt Bredereck Zunächst einmal nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine relativ klare Antwort: nein, hat man nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 25. April 2013 (Az.: 8 AZR 287/08) entschieden, dass Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, die Ablehnungsgründe zu nennen. Umgekehrt kann man Arbeitgebern aus arbeitsrechtlicher ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung mittlerweile die häufigste Art der Kündigung. Aktuell sind ungefähr 2 von 3 Kündigungen betriebsbedingte Kündigungen. Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird aber sehr viel seltener geklagt als gegen verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das liegt wohl vor allem daran, dass der für die Wirksamkeit einer jeden Kündigung erforderliche Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung allein in einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung liegt (z.B. Schließung einer Abteilung, Fremdvergabe von ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München. Ihr Portfolio umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien. Siemens Energy entstand durch Abspaltung von der Siemens AG. Siemens Energy hat in einer virtuellen Betriebsversammlung mitgeteilt, dass im Rahmen einer Restrukturierung als erste Maßnahme 700 Arbeitsplätze wegfallen sollen. Dem Betriebsrat ist der Stellenabbau viel zu hoch; derzeit verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber noch. Aber damit nicht genug bis zum Jahr 2025 will Siemens Energy weltweit 7.800 ... weiter lesen
Auch bei zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmerüberlassung entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -). Zeitarbeitsfirmen und vor allem deren Kunden können (zunächst) aufatmen. Auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen (Entleiher) führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis des überlassenen Arbeitnehmers mit dem Verleiher. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem für viele Arbeitsrechtler überraschenden Urteil (für mich auch) klargestellt. Voraussetzung ... weiter lesen
Die Bekleidungsmarke ESPRIT hat angekündigt, ungefähr die Hälfte seiner Filialen in Deutschland zu schließen. ESPRIT wird ca. 50 Geschäfte bis Ende November 2020 schließen und ca. 1.200 Arbeitnehmer in den Filialen und in der Verwaltung werden gekündigt. Im März 2020 ist ESPRIT durch die Corona-Pandemie in Schieflage geraten und hat das Schutzschirmverfahren (einer Vorstufe des Insolvenzverfahrens) für seine sechs deutschen Tochterfirmen beantragt, um sich vor Forderungen von Gläubigern zu schützen. ESPRIT befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ESPRIT wird nun schnellstmöglich mit den zuständigen ... weiter lesen
Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1 a AEntG Der Kläger ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er war als Bauarbeiter bei einem portugiesischen Bauunternehmen beschäftigt, das für das beklagte Generalunternehmen Bauarbeiten auf einer Baustelle in Berlin ausführte. Mit seiner Klage verlangt der Kläger restliche Arbeitsvergütung von seinem portugiesischen Vertragsarbeitgeber sowie von dem beklagten Generalunternehmen. Der Beklagte hafte hierfür gemäß § 1 a AEntG wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Das Arbeitsgericht hat das portugiesische Bauunternehmen durch rechtskräftiges Versäumnisurteil antragsgemäß zur Zahlung verurteilt. Die gegen das beklagte Generalunternehmen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolgreich. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird. Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen
Fortbestand von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang Die Arbeitgeberin erwarb im Juli 1998 im Wege des Betriebsübergangs von einem anderen Unternehmen einen Betrieb und Teile zweier weiterer Betriebe; die beiden Betriebsteile führte sie als selbständige Betriebe fort. Andere Betriebe besaß sie nicht. In dem abgebenden Unternehmen galt beim Betriebsübergang eine als Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossene "Betriebsordnung". In ihr waren zahlreiche, auch nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geregelt. Im September 1998 wurde bei der Arbeitgeberin ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Im April 1999 kündigte die Arbeitgeberin die "Betriebsordnung" zum 31. Dezember 1999 gegenüber dem antragstellenden ... weiter lesen
Der Kläger ist an einer Universität des beklagten Landes als Hausmeister vollzeitbeschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag. Nach diesem Tarifvertrag fällt bei Hausmeistern regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft an. Aus diesem Grund gilt für sie abweichend von § 15 Abs. 1 BAT anstelle der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden nach einer tariflichen Sonderregelung eine von 50,5 Stunden. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die tarifliche Sonderregelung sei unwirksam. Sie verstoße gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dauerbrenner im Sommer Wenn im Sommer die Temperaturen hochgehen und sich am Arbeitsplatz die Hitze staut, kommt speziell in den Medien immer wieder das Thema Hitzefrei auf und die Frage, wie heiß es auf der Arbeit eigentlich werden darf. Grundsätzlich kein Anspruch auf bestimmte Raumtemperatur Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur an ihrem Arbeitsplatz haben. Sie sind aber auf der anderen Seite auch nicht schutzlos gestellt. So regeln dies die sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer eine Kündigung erhält, ist regelmäßig zunächst geschockt, dann enttäuscht und schließlich wütend auf den Arbeitgeber, bzw. den Vorgesetzten. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch. Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf. Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) auf. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er ... weiter lesen